Exmatrikulation

Wenn du dein Studium abgeschlossen hast, musst du dich exmatrikulieren, das heißt aus dem Studium „ausschreiben“. Mit der Exmatrikulation bist du endgültig kein Student oder keine Studentin der Uni mehr. Die Exmatrikulation muss beantragt werden und ist nicht gleichbedeutend mit dem Antrag auf Studienabschluss. Wer auch den Master an der Freien Universität macht, muss sich aber bei einem nahtlosen Übergang nach dem Bachelor nicht exmatrikulieren. Das Gegenstück zur Exmatrikulation ist die Immatrikulation zum Beginn des Studiums.