Numerus Clausus (NC)

Die Freie Universität verfügt in ihren Studiengängen in der Regel nur über eine begrenzte Zahl an Plätzen. Deshalb hat sie in vielen Studiengängen eine lokale Zulassungsbeschränkung („Numerus Clausus“, kurz NC) eingeführt. Das bedeutet, dass, wenn es mehr Bewerber als Studienplätze gibt, nicht alle Bewerber zugelassen werden können. Das Zulassungsverfahren ist unterteilt in drei Quoten: Abiturbestenquote, Wartezeit und Auswahlverfahren der Hochschule. Da der Auswahlgrenzwertabhängig ist von der Anzahl der Bewerber sowie deren Wartezeit und Noten, variiert er jedes Jahr. Es lohnt sich also auf jeden Fall, sich zu bewerben. Denn auch wenn man die Auswahlgrenze der vergangenen Jahre mit seiner Abiturnote nicht erreicht hätte, heißt das keinesfalls, dass der NC in dem Jahr, in dem man sich bewirbt, genauso hoch ist.

Eine aktuelle Übersicht über die NCs der verschiedenen Studienfächer sowie weitere Informationen zum Numerus Clausus gibt es hier.