Die Freie Universität verfügt in ihren Studiengängen in der Regel nur über eine begrenzte Zahl an Plätzen. Deshalb hat sie in vielen Studiengängen eine lokale Zulassungsbeschränkung („Numerus ClaususDie Freie Universität verfügt in ihren Studiengängen in der Regel nur über eine begrenzte Zahl an Plätzen. Deshalb hat sie in vielen Studiengängen eine lokale Zulassungsbeschränkung („Numerus Clausus“, kurz NC) eingeführt. Das bedeutet, dass, wenn es mehr Bewerber als Studienplätze... More“, kurz NCDie Freie Universität verfügt in ihren Studiengängen in der Regel nur über eine begrenzte Zahl an Plätzen. Deshalb hat sie in vielen Studiengängen eine lokale Zulassungsbeschränkung („Numerus Clausus“, kurz NC) eingeführt. Das bedeutet, dass, wenn es mehr Bewerber als Studienplätze... More) eingeführt. Das bedeutet, dass, wenn es mehr Bewerber als Studienplätze gibt, nicht alle Bewerber zugelassen werden können. Das Zulassungsverfahren ist unterteilt in drei Quoten: Abiturbestenquote, WartezeitDamit jeder seinen Wunschstudienplatz bekommt, sollen alle Bewerber die Chance haben, ihn über Wartezeit zu erlangen. Deshalb sind etwa 20 Prozent der Studienplätze Bewerberinnen und Bewerbern mit den meisten Wartesemestern vorbehalten. Wartezeit zählt automatisch ab dem Tag, an dem das... More und Auswahlverfahren der Hochschule. Da der Auswahlgrenzwertabhängig ist von der Anzahl der Bewerber sowie deren Wartezeit und Noten, variiert er jedes Jahr. Es lohnt sich also auf jeden Fall, sich zu bewerbenDie meisten Fächer an der Freien Universität haben eine lokale Zulassungsbeschränkung („Numerus Clausus“), deshalb ist eine Bewerbung notwendig. Die Bewerbungsfrist für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) endet für Bewerbungen zum Wintersemester in der Regel am 15. Juli, für Masterstudiengänge ist es... More. Denn auch wenn man die Auswahlgrenze der vergangenen Jahre mit seiner Abiturnote nicht erreicht hätte, heißt das keinesfalls, dass der NC in dem Jahr, in dem man sich bewirbt, genauso hoch ist.