Die Fristen von ausgeliehenen Medien sind erneut angepasst worden, vorerst um weitere zwei Wochen, bis zum 13. Mai 2020.
Während der Schließzeit der FU-Bibliotheken fallen keine neuen Mahngebühren an. Sie können sich also beruhigt zurücklehnen 😉 …
Das Blog der Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin
Die Fristen von ausgeliehenen Medien sind erneut angepasst worden, vorerst um weitere zwei Wochen, bis zum 13. Mai 2020.
Während der Schließzeit der FU-Bibliotheken fallen keine neuen Mahngebühren an. Sie können sich also beruhigt zurücklehnen 😉 …
Ab dem 1. November 2017 tritt eine neue Gebührenordnung für die Bibliotheken der Freien Universität Berlin in Kraft.
Bitte nehmen Sie besonders die Änderungen bei den Mahngebühren in § 1 und beim Leistungsbescheid in § 2 zur Kenntnis.
Wird die Leihfrist überschritten, wird die Rückgabe der Bücher bzw. Medieneinheiten schriftlich angemahnt. Die Mahnungen sind gebührenpflichtig.
Die Mahngebühren betragen je Band bzw. Medieneinheit
für die 1. Mahnung 2,00 Euro,
für die 2. Mahnung 5,00 Euro zzgl. 2,00 Euro der ersten Mahnung = 7.00 Euro,
für die 3. Mahnung 10,00 Euro zzgl. 7,00 Euro der ersten und zweiten Mahnung = 17.00 Euro.
Nach erfolgloser dritter Mahnung wird ein Leistungsbescheid erstellt. Für die Erstellung des Leistungsbescheides wird eine Gebühr von 20,00 Euro erhoben.
Die 3. Mahnung bzw. der Leistungsbescheid erfolgen eingeschrieben mit Rückschein oder durch ein anderes Zustellverfahren.
Die Mahngebühren bzw. die Gebühren für den Leistungsbescheid sind fällig mit der Erstellung der entsprechenden Schreiben. Die Mahnungen werden in regelmäßigen Abständen erstellt.
Das FU-eigene Online-Magazin campus.leben berichtet in einem Artikel über eine „etwas verspätete Buchrückgabe“ :
In der Bibliothek des John-F.-Kennedy-Instituts für Nordamerikastudien lieh sich 1976 ein Student einen Gedichtband von Charles Bukowski aus. Irgendwie gelangte das Buch in dessen Privatbibliothek und verblieb dort 37 Jahre lang. Erst 2013 meldete sich dann doch das schlechte Gewissen – astronomische Mahngebühren befürchtend schickte er die seltene Erstausgabe mit einem anonymen Begleitschreiben zurück.
Passend zum Wochenausklang – im letzten Monat hat der österreichische VÖBBLOG darüber gerätselt, wer wohl den Rekord des am spätesten zurückgegebenen Buches hält und präsentiert einige Beispiele. Auch in unserem Blog hatten wir vor fast drei Jahren über den prominenten Rekordhalter berichtet, nun doch noch mit glücklichem Ausgang …
Auch US-Präsidenten sind vor Mahngebühren nicht gefeit, wie die New Yorker Daily News vor wenigen Tagen berichtete. Im Jahr seines Wahlsieges lieh sich George Washington in der New York Society Library die Titel „Law of Nations“ und Band 12 der „Commons Debates“ aus, der Abschriften des britischen House of Commons enthielt. Nach vier Wochen hätte er die beiden Titel am 2. November 1789 eigentlich zurückgeben müssen.
Was Washington dazwischen kam, weiß niemand (wohlmöglich die folgenreichen Ereignisse in Frankreich?). Inflationsbereinigt kamen aber bis heute Mahngebühren von 300.000 US-Dollar (ca. 222.500 Euro) zusammen. Die Bibliothek, die noch heute existiert, hat durch ein 1934 entdecktes Ausleihregister von der Vergesslichkeit des Präsidenten erfahren, in dem er schlicht als „President“ geführt wurde. Auf die Eintreibung der Gebühren möchte der heutige Chefbibliothekar gerne verzichten, hofft aber darauf, die fehlenden Bücher doch noch zurückzubekommen …