Nutzungsbedingungen ab April 2022

FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bleibt bestehen, 3G-Kontrollen und Anwesenheitserfassung entfallen.

Mit den geänderten gesetzlichen Verordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus passen auch die Bibliotheken der Freien Universität die Nutzungsbedingungen ab dem 1. April 2022 an:

Zugangsregeln und Anwesenheitserfassung

Die 3G-Kontrollen an den Eingängen der Bibliotheken entfallen. Die Anwesenheit ist bis auf Weiteres nicht mehr zu dokumentieren. Die Nutzung der Open-Source-Webanwendung zur digitalen Anwesenheitserfassung a.nwesen.de der Freien Universität ist ausgesetzt.

Mund-Nasen-Schutz

In den Räumen der Bibliotheken bleibt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bestehen, auch am Lesesaal-Arbeitsplatz. Bitte halten Sie weiterhin Abstände ein und nehmen Sie Rücksicht aufeinander und auch auf die Schutzbedürfnisse der Mitarbeitenden!

Gruppenarbeitsräume

Die bisher für Einzelarbeitsplätze genutzten Gruppenarbeitsräume können wir Ihnen noch nicht wie in gewohnter Weise anbieten. Wir informieren Sie, sobald wir diese wieder zur Verfügung stellen können.


Darüber hinaus werden die Ausleihbedingungen auf Vor-Pandemie-Niveau zurückgesetzt (für Details siehe News vom 22. März 2022):

  1. Mahn- und Fernleihgebühren (Leistungsbescheide) werden wieder eingeführt.
  2. Automatische Leihfristverlängerung nur noch für FU-interne Personen. Externe Nutzende verlängern bitte eigenständig ihre Leihfrist im Primo-Benutzungskonto oder telefonisch oder per E-Mail.
  3. In einzelnen Fachbibliotheken werden spezielle Nutzungsbedingungen zurückgenommen.

Die Rahmenbedingungen für den Hochschulbetrieb werden angesichts des Pandemiegeschehens regelmäßig zwischen den Berliner Hochschulen und der Senatsverwaltung abgestimmt und angepasst. Die dargestellten Hinweise zu Grundsätzen und Einzelaspekten gelten daher an der Freien Universität Berlin vorbehaltlich bundes- oder landesrechtlicher Änderungen der Planungs- und Betriebsvorgaben (Stand: 30.03.2022).

(Bildquelle: Pixabay.com)

Änderungen bei den Ausleihbedingungen ab 1. April 2022

Das Sommersemester 2022 naht und Sie haben sicherlich schon unsere E-Mails erhalten. Deshalb nochmal eine Erinnerung: Ab 1. April 2022 werden die Ausleihbedingungen in den Bibliotheken der Freien Universität Berlin auf Vor-Pandemie-Niveau zurückgesetzt.

Was bedeutet das konkret?

1. Mahn- und Fernleihgebühren (und Leistungsbescheide) werden wieder eingeführt.

2. Automatische Leihfristverlängerungen gelten nur noch für FU-interne Personen. Externe Nutzende verlängern bitte eigenständig ihre Leihfrist im Primo-Benutzungskonto oder telefonisch bzw. per E-Mail.

3. In einzelnen Fachbibliotheken werden spezielle Nutzungsbedingungen zurückgenommen.

Alle Informationen auf einen Blick finden Sie in unserem Blog-Artikel vom 7. März 2022 bzw. auf unserer Website. Bei Detailfragen können Sie sich jederzeit an die Kolleg*innen der Leihstelle wenden.

(Bildquelle: © dbv/Thomas Meyer/Ostkreuz)

Änderungen bei den Ausleihbedingungen zu Beginn des Sommersemesters 2022

Zu Beginn des Sommersemesters am 1./4. April 2022 werden die Benutzungsbedingungen an den FU-Bibliotheken zum Teil auf den Stand vor der Pandemie zurückgeführt. Dies hat zukünftig Folgen bei Gebührenvorgängen, der Leihfristverlängerung und der Ausleihe in Fachbibliotheken.

Die drei Änderungen ab April 2022 im Überblick:

  1. Die pandemiebedingt ausgesetzten Mahn- und Fernleihgebühren sowie die Gebühr für Leistungsbescheide werden zurückgeführt.
  2. Die automatische Leihfristverlängerung wird nur noch für FU-interne Nutzungsgruppen (z. B. FU-Studierende, -Dozent*innen, -Mitarbeiter*innen) bestehen bleiben. Alle externen Nutzer*innen müssen ab April 2022 wieder eigenständig die Leihfrist im Primo-Benutzungskonto verlängern oder die Verlängerung auf den bekannten Kanälen (telefonisch oder per E-Mail an die Leihstellen) beantragen.
  3. In einzelnen Fachbibliotheken werden spezielle Nutzungsbedingungen zurückgenommen:
    a) Die Ausleihe von Beständen, die nur für FU-Mitarbeitende vorgesehen ist, wird wieder nur für diese möglich sein (betrifft Campusbibliothek und Rechtswissenschaftliche Bibliothek).
    b) Die Bedingungen für alle Exemplare, die nur für 2 Wochen ausgeliehen werden können, werden wieder zurückgeführt (max. Verlängerungsfrist für FU-/ Charité-Studierende 6 Wochen statt 6 Monate! Ausleihe weiterhin nur an FU- Angehörige u. Charité-Studierende). Dies betrifft die Campusbibliothek, Philologische Bibliothek, Theaterwissenschaft, FMI/KHI sowie die Lehrbuchsammlung der Geowissenschaftlichen Bibliothek).

In Hinblick auf die Punkte eins und zwei wird zum 18. März 2022 an alle Nutzenden mit Ausleihen oder Gebühren und mit gültiger E-Mail-Adresse eine Ausleihübersicht mit einem Hinweistext als E-Mail versendet. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit im Primo-Benutzungskonto über den Stand Ihrer Ausleihen oder etwaige Gebührenvorgänge informieren.

Diese Entscheidungen sind ein Schritt in Richtung Normalität und wir teilen die Vision der Hochschulleitung, ein Sommersemester 2022 mit möglichst viel Präsenz zu erleben – nicht nur im Hörsaal, sondern auch auf den Campus und in den Bibliotheken und im Miteinander des studentischen Lebens. Alle aktuellen Informationen zur Pandemie erhalten Sie auf folgender Website: www.fu-berlin.de/sites/coronavirus

(Bildquelle: Pixabay.com)

Als gäb’s kein Morgen … exzessive „Downloads“ von E-Books

E-Books werden immer beliebter. Immer mehr Bibliotheksnutzer wissen die Vorteile der durch die FU-Bibliotheken zugänglich gemachten E-Books zu schätzen – selbst wenn die Nachweissituation noch nicht optimal ist, denn viele elektronische Bücher (z.B. in den Paketen der Nationallizenzen) werden gegenwärtig noch gar nicht einzeln im Katalog nachgewiesen, sondern „nur“ unterhalb der betr. Plattform in der „Digitalen Bibliothek“ (Beispiele siehe unter „E-Book-Collections“).

Manch eine Nutzung schießt dann allerdings auch schon mal über das Ziel hinaus und es wird leider außer Acht gelassen, dass es seitens der zugrunde liegenden Lizenzverträge zwischen den Bibliotheken und dem Datenanbieter, spätestens aber im Urheberrecht, bestimmte Grenzen gibt, die es bei der Nutzung zu beachten gilt.

Grundsätzlich nicht erlaubt sind u.a. der maschinelle Download durch entsprechende Robots oder die Weiterverbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte. Jüngste Beispiele im FU-Bereich betreffen E-Books aus dem Verlag De Gruyter. Hier war es in verschiedenen Fällen zu manuellen(!) Massendownloads gekommen, woraufhin der Zugriff durch den betr. Rechner seitens des Verlags (via IP-Kontrolle) zunächst für 3 Stunden gesperrt wird. De Gruyter teilte uns dazu mit, dass der erlaubte Zugriff durchaus „großzügig“ ausgelegt wird, bis eine Schranke gesetzt wird.

Der Lizenzvertrag sagt dazu Folgendes:
„Berechtigte Nutzer dürfen für den privaten Gebrauch oder Forschungszwecke auf den Lizenzgegenstand zugreifen, diesen ansehen und durchsuchen sowie einzelne Ausdrucke oder elektronische Kopien von einzelnen Artikeln oder Kapiteln, die nicht mehr als einen kleinen Teil einer Zeitschrift oder eines Buches ausmachen, erstellen“ und bewegt sich damit im Rahmen dessen, was auch das Urheberrecht hier gegenwärtig als Grenze ansieht.

Natürlich können möglichst klein gehaltene PDF-Häppchen den Appetit beim Durchsehen von E-Books schon mal anfachen. Vor allem ist zu beachten, dass ein „Download“ nach dem zugrunde liegenden COUNTER-Standard bereits dadurch stattfindet, dass ein PDF-Dokument vom Verlagsserver angefordert – also angeklickt – wurde! Wir raten an dieser Stelle zum Durchschnaufen und Entspannen! Die E-Books aus dem Hause De Gruyter, die wir derzeit anbieten (übrigens alle einzeln über den Katalog erschlossen), sind gekauft und stehen Ihnen daher dauerhaft im FU-Netz zur Verfügung! Es besteht also eigentlich kein Grund dazu, hektisch E-Book-Inhalte „downzuloaden“ oder etwa gar das Risiko eines temporären „Ausschlusses“ vom Zugriff auf E-Books von De Gruyter einzugehen.

Sit back – relax. E-Books haben Zukunft. Es gibt ein Morgen … 😉

Kopieren und Downloaden ohne Ende?!

Dürfen Studierende oder NutzerInnen mit einem Bibliotheksausweis alles herunterladen, was die Freie Universität für sie lizenziert hat? Die meisten würden sagen, na logisch, früher habe ich doch aus gedruckten Quellen auch alles kopiert, was ich wollte.
Falsch! Denn auch vor der Urheberrechtsreform war es nicht gestattet, ein komplettes Buch sondern nur Teile oder einzelne Beiträge eines Buches oder Zeitschriftenbandes zu kopieren.

Die Digitale Bibliothek der FU Berlin: eine Schatzkiste

Erstklassige Datenbanken, viel gefragte E-Bücher, zehntausende von E-Zeitschriften, Bildarchive – diese Ressourcen stehen BibliotheksnutzerInnen in den Bibliotheken, FU-Angehörigen sogar von zuhause aus zur Verfügung. Ein attraktives Angebot, das man nicht an jeder Uni bekommen kann.

Was sollte beachtet werden, wenn man urheberrechtlich geschütztes Material nutzen möchte?

Die Inhalte von Büchern und anderen Informationsressourcen, die Bibliotheken zur Verfügung stellen, sind – soweit es sich nicht um sehr alte Werke handelt – urheberrechtlich geschützt. Nach dem Urheberrechtsgesetz darf der geistige Schöpfer eines Werkes der Literatur, Kunst oder Wissenschaft grundsätzlich allein darüber bestimmen, was mit dem Inhalt geschieht: er kann Nutzungsrechte an der Verwertung des Werkes übertragen und darf allein entscheiden, ob und wie es verkauft, verliehen, ins Netz gestellt, vervielfältigt oder öffentlich aufgeführt wird.
Doch dieser Grundsatz hat Schranken: Einer sogenannten „Schrankenregelung“ im Urheberrecht etwa ist es zu verdanken, dass Bibliotheken Bücher ohne jeweilige Einwilligung des Verfassers verleihen dürfen oder dass Bibliotheksnutzer Kopien von Aufsätzen oder Teilen (!) von Büchern zur privaten oder wissenschaftlichen Nutzung herstellen dürfen.

Die Schrankenregelung hat aber selbst Grenzen: Nicht erlaubt ist das Anlegen eigener (Vorrats-)Archive von kompletten Zeitschriftenjahrgängen oder ganzer E-Bücher sowie die Weitergabe von Daten an Dritte. Missbrauch wird übrigens von den Anbietern/Verlegern bemerkt und kann rechtliche Konsequenzen für die FU und den einzelnen Nutzer zur Folge haben (vgl.: Info-Datei „Nutzungsrechte“ auf der UB-Webseite).

Das hört sich restriktiv an – aber mal ehrlich: wie viele Aufsätze wurden kopiert, zuhause gestapelt und nie gelesen?! Tonnen von Papier umsonst verschwendet!

Geniessen Sie den Komfort eines modernen Bibliothekssystems.

Gegen das Herunterladen einzelner Aufsätze, die man wirklich benötigt, ist überhaupt nichts einzuwenden – im Gegenteil. Unsere digitalen Ressourcen sollen fleißig genutzt werden – für den eigenen wissenschaftlichen oder privaten Gebrauch.

Übrigens gibt es mittlerweile auch andere Geschäftsmodelle wie beispielsweise bei dem Testangebot der UTB-studi-e-books, wo nur das Online-Lesen erlaubt ist. Mal sehen, ob das den Interessen der Studierenden entspricht.

Dank an Remco van Capelleveen – Leiter der Zugangsabteilung der UB – für den Support zum Thema Urheberrecht.