§ 52a UrhG – Wichtige Änderungen zum 1. Januar 2017

Am 1. Januar 2017 kommt es zu wichtigen Änderungen hinsichtlich der Online-Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Schriftwerke gemäß § 52a UrhG, die alle Lehrenden und Forschenden der Freien Universität Berlin betreffen.

Lehrende und Forschende der Freien Universität Berlin können gemäß § 52a UrhG urheberrechtlich geschützte Schriftwerke in den zentralen Systemen Blackboard, Blog, Wiki und CMS bereitstellen. Die dabei zu berücksichtigenden rechtlichen Voraussetzungen wurden in einem Hinweisschreiben des Rechtsamtes dargestellt, das am 17. Juni 2015 an alle Dekanate und die Leitungen der Zentralinstitute gesandt wurde und unter dem Titel „Hinweisschreiben zur Schrankenregelung des § 52a UrhG“ im Wiki „Rechtsfragen zum IT- und Urheberrecht“ der Freien Universität aufgerufen werden kann (LINK, Login mit FU-Account erforderlich).

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