Workshop Mediengestützte Lehre und Urheberrecht

Am Montag den 20.3.2017 findet in der Zeit von 13.30 – 17:00 Uhr unsere Fortbildung zum Thema „Mediengestützte Lehre und Urheberrecht“ statt. Wie in jedem Jahr konnten wir für diesen Termin den renomierten „Internet-Anwalt“ Dr. Till Kreutzer gewinnen. Herr Kreutzer ist Rechtsanwalt in Berlin. Er berät unter anderem Medienunternehmen aller Art und zudem schwerpunktmäßig öffentliche Institutionen (Hochschulen, Archive, Forschungsgesellschaften, Bibliotheken, etc.) in urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen sowie IT-Rechtsfragen.

Die Themen der Veranstaltung im Überblick:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen für Lehrmaterialien im Kontext von E-Learning und sozialen Medien
  • Urheberechtlich geschützte vs. freie Inhalte
  • Regelungen im Umgang mit Zitaten
  • Beantwortung Ihrer Fragen zum Thema

=> Zur Anmeldung

Urheberrecht für E-Learning Materialien: Übergangsjahr 2016

Kurzmitteilung

In einer gemeinsamen Pressemeldung gaben die KMK und die VG Wort bekannt, dass die Pflicht zur Einzelerfassung von im E-Learning verwendeten Materialien nun doch nicht am 01.01. 2016 beginnt, sondern um ein Jahr aufgeschoben wird:

In der Mitteilung wurde über den Stand der Vertragsverhandlungen zu §52a UrhG informiert. Die sog. Einzelfallvergütung wird demnach – falls ein vereinfachtes Verfahren gefunden wird – frühestens ab 2017 eingeführt. Für Lehrende bedeutet dies konkret, dass die aktuelle rechtliche Situation ein weiteres Jahr bestehen bleibt.

>> zur Pressemitteilung der KMK und VG Wort

Forschen in der digitalen Welt: Juristische Handreichung für die Geisteswissenschaften veröffentlicht

Kurzmitteilung

Digital Humanities: Die neu veröffentlichte Handreichung bietet einen Überblick, welche Rolle das Urheberrecht und andere Schutzrechte, gesetzliche Regelungen und Lizenzen dabei spielen.

Abstract

 

 

 

 

 

 

Zur Handreichung (PDF)

Von der Magna Carta bis heute

Kurzmitteilung

„800 Jahre Commons – Von der Magna Carta von 1215 zur P2P Produktion heute“ lautet der Titel einer Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung, am 8. September 2015, um 19 Uhr, mit David Bollier und Michael Bauwens, die über die Entwicklung von Rechtsvorschriften zur Anerkennung und Nutzung von Gemeingütern (Commons) und P2P-Alternativen berichten.

Mehr Informationen finden sich auf der Website

Neu: Wiki zu Rechtsfragen zum IT- und Urheberrecht

Neues Wiki gibt Auskunft über rechtliche Fragen zum Schutz des geistigen Eigentums und des Internetrechts

E-Learning Rechtsauskunft an der Freien Universität Berlin

Bei der Konzeption einer E-Learning-gestützten Lehrveranstaltung tauchen oft Fragen zum Urheber-, Datenschutz- oder IT-Recht auf wie z. B:

  • Kann ich dieses Video im Unterricht zeigen?
  • Darf ich Teile des Lehrbuchs einscannen und im Blackboard-Kurs bereitstellen?
  • Welche Fotos darf ich ohne rechtliche Bedenken in meine Powerpoint-Präsentation einbinden?

Antworten auf diese Fragen finden sich seit diesem Juli in dem FU-Wiki „Rechtsfragen zum IT- und Urheberrecht„. Die bisherige Rechtsauskunft präsentiert sich mit dem FU-Wiki in einem neuen Look und nutzt dazu ein Social Media Tool, das sich ideal für die strukturierte Aufbereitung und Dokumentation von Inhalten eignet.

Das Wiki enthält neben einem Hinweisschreiben zur Schrankenregelung § 52a UrhG, ein Merkblatt zur Nutzung fremder Materialien, eine Linksammlung zu weiteren relevanten Rechtsgebieten oder auch eine Liste mit häufig gestellten Fragen (FAQ).

Das Wiki bündelt Informationen, die Universitätsangehörigen helfen, Medien im Kontext von Lehre und Forschung richtig einzusetzen. Es richtet sich an Mitglieder der Freien Universität und ist nur für diese, nach vorherigem Login im Campusnetzwerk, hier abrufbar.

Das Rechtsamt der Freien Universität Berlin erstellt die Inhalte für das Wiki und steht FU-Angehörigen für individuelle Fragen und rechtliche Beratung zur Verfügung.

 

Twitter: Änderung der AGB & Datenschutzrichtlinie

Kurzmitteilung

Der Kurznachrichten-Dienst Twitter ändert mit Wirkung zum 18. Mai 2015 seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und seine Datenschutzrichtlinie. Zu den wichtigsten Änderungen zählt, dass Nutzer-Daten europäischer Nutzer/innen nach dem irischen Recht verwaltet werden – von der Twitter International Company.