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Kriterien

Derzeit werden aufgrund der zivilrechtlichen Ausrichtung des Lehrstuhls nur Entscheidungen aus dem Bereich des allgemeinen Zivilrechts überprüft. Sobald Lehrstühle aus anderen Bereichen am Projekt teilhaben können auch diese Rechtsbereiche bearbeitet werden. Entscheidungen aus den anderen Rechtsbereichen werden wir bis dahin sicher aufgewahren.

Zunächst muss es sich um eine Entscheidung handeln, die rechtswidrig ist. Für die Auswahl ist eine weitere Qualifizierung der Entscheidung als krass rechtswidrig erforderlich. Als Orientierungspunkt für die extreme rechtswidrigkeit soll auf den ersten Blick klar sein, dass die Entscheidung krass rechtswidrig ist.

Neben der Fehlerhaftigkeit des Urteils kann für die Beurteilung als besonders krass rechtswidrig in Betracht kommen:

  • eindeutige Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG
  • eindeutige Verletzung des Rechts auf den gesezlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
  • Die klare Verletzung eines Grundrechts des Benachteiligten nach den Artt. 1 – 14 GG oder nach der Europäischen Menschenrechtskonvention
  • Eine erhebliche persönliche Belastung des Betroffenen, die ihn in existenzielle Not bringt
  • unter keinem Aspekt nachvollziehbare Anwendung materiellen Rechts

Bitte beachten Sie, dass eingesandtes Material nicht zurückgesendet wird. Material dass wir nicht verwenden können oder sich für das Projekt nicht eignet wird sicher vernichtet.

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