Wartesemester

Damit jeder seinen Wunschstudienplatz bekommt, sollen alle Bewerber die Chance haben, ihn über Wartezeit zu erlangen. Deshalb sind etwa 20 Prozent der Studienplätze Bewerberinnen und Bewerbern mit den meisten Wartesemestern vorbehalten.
Wartezeit zählt automatisch ab dem Tag, an dem das Abiturzeugnis ausgestellt wurde. Danach ist jedes volle Semester ein Halbjahr Wartezeit. Abgezogen werden die Semester, in denen man an einer Hochschule in der EU (bzw. Island, Liechtenstein oder Norwegen) eingeschrieben war. (Ausnahme für die Studiengänge Medizin, Pharmazie, Veterinärmedizin und Zahnmedizin: Man erhält Wartezeit, wenn man nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist).
Dabei ist fast ohne Belang, was man zwischen Abitur und Studienbewerbung getan hat; die Häufigkeit von Bewerbungen hat keinen Einfluss auf die Anrechnung von Wartesemestern. Man muss die Wartezeit auch nicht nachweisen, sondern bei der Bewerbung nur wahrheitsgemäß angeben, ob und wann man immatrikuliert war.