Zwischen Reproduktion und Ideologie:

Weiblichkeitskonstruktionen und Zwangssterilisation im Nationalsozialismus

Loredana Engel (WiSe 2024/25)

1.  Einleitung

Der Nationalsozialismus war geprägt von rassistischen, antisemitischen und patriarchalen Vorstellungen. Das neue System erlaubte es, Menschen zu kategorisieren und „rassisch minderwertige“ zu verfolgen und zu vernichten. Zugleich zielte der NS-Staat auf die ideologische Formung und politische Steuerung derjenigen, die als „rassisch wertvoll“ galten. Sie verknüpften Reinheitsideale mit biologisch definierten Geschlechterrollen.

Weiblich gelesene Personen, die dem Ideal entsprachen, spielten eine große Rolle in der Logik der NS-Ideologie, denn sie sollten als Trägerinnen fungieren, die die „arische“ Reproduktion vorantreibt. Daraus resultierte eine umfassende Kontrolle über Sexualität, Fortpflanzung und soziale Beziehungen.

Bereits vor 1933 wurde der erste Lehrstuhl im Bereich Medizin für „Rassenhygiene“ in München eingerichtet und wurde zunehmend zum Pflichtbestandteil medizinischer Ausbildung.[1]

Menschen jüdischen Glaubens, Sinti*zze, Rom*nja, sowie mit einer Behinderung beziehungsweise einer unheilbaren Krankheit wurden als „gemeinschaftsfremde“ Gruppen betrachtet. Jene, die einer der Personengruppen angehörte, wurde gezielt aus der sogenannten „Volksgemeinschaft“ ausgeschlossen und zur Reproduktion, durch zum Beispiel einer Sterilisation, angehalten. Damit hatte die Regierung versucht, sie langfristig auszulöschen.

Die NS-Herrschaft erklärte ihr Leben als „lebensunwert“ und rechtfertigte ab 1939 mithilfe anthropologischer, genetischer und eugenischer Forschungen der sogenannten „Rassenhygieniker“ den systematischen Mord. Die medizinischen Eingriffe, die an den Menschen vorgenommen wurden, wurden perfide als „Euthanasie“ bezeichnet.[2]

Im Jahr 1935, zwei Jahre nach der Machtübernahme, erließ die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) die Nürnberger Gesetze. Personen mit nachweislicher „arischer Abstammung“ wurden automatisch mehr politische Rechte zugeschrieben. Ein weiteres Gesetz besagte, dass jene, die Eheschließungen und außereheliche Beziehungen mit jüdischen Menschen oder anderen, nicht „arischen Rassen[3] eingingen, mit Zuchthausstrafen rechnen müssten. Allgemein wurden solche Beziehungen als „Rassenschande“ bezeichnet, ein Begriff, der nicht nur diffamierte, sondern schwerwiegende Konsequenzen mit sich brachte.[4]

Mit dieser Arbeit möchte ich zeigen, wie Weiblichkeit im Nationalsozialismus vom Staat gesellschaftlich definiert, bewertet und gelenkt wurde. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse, wie weiblich gelesene Körper durch die Zuschreibung einer reproduktiven Aufgabe zur Erhaltung der „Volksgemeinschaft“ politisch instrumentalisiert wurden.

Zudem soll die Arbeit die These stützen, dass Weiblichkeit intersektional entlang von Geschlecht, Rassenzuschreibung, sozialer Zuschreibung und Behinderung kontrolliert wurde. Es geht darum, die strukturellen Ausschlussmechanismen der Bevölkerungspolitik des NS-Regimes sichtbar zu machen und die Rolle weiblich gelesener Personen in der NS-Rassenpolitik differenziert zu beleuchten.

2. Grundlagen der NS-Rassenideologie

Die nationalsozialistische Rassenideologie bestand aus pseudowissenschaftlichen Theorien, sozialdarwinistischem Denken und tief verankertem Antisemitismus. Im Zentrum stand die Darwin’sche Evolutionstheorie, dass es biologische „Rassen“ gäbe, die sich in einem ständigen Überlebenskampf befänden. Diese Theorie wurde auf die Menschheit übertragen und die deutsche „arische Rasse“ als überlegen konstruiert, die vor „Verunreinigung“ geschützt werden müsse.[5]

Bereits im späten 19. Jahrhundert etablierten sich die ersten Ideologien. Das Judentum wurde vom britischen Autor Houston Stewart Chamberlin sowie dem deutschen Wilhelm Marr als „fremdartig und minderwertig“ bezeichnet.

Diese Denkweise wurde von den Nationalsozialisten übernommen und machte sie zu ihrem ideologischen Fundament. Wissenschaftler*innen aus Medizin, Biologie und Anthropologie unterstützten die nationalsozialistische Politik durch scheinwissenschaftliche Studien zur „Rassenzugehörigkeit“. So wurde versucht, durch körperliche Merkmale wie Schädelmaße oder Blutgruppe eine Rassenzuordnung zu verwenden.[6]

Im Kaiserreich und in der Weimarer Republik entstand der Begriff der „Rassenhygiene“. Diese Bezeichnung wurde zu einem wichtigen Teil der sozialpolitischen Biopolitik und wurde dem Volk als staatliches Gesundheitsprogramm verkauft. Der Ausdruck von „Volksgesundheit“ diente als Tarnung, um ihr Projekt zur Kontrolle von Körper, Sexualität und Zugehörigkeit aufrechtzuerhalten. Alfred Ploetz prägte den Begriff 1895 und verstand darunter eine gezielte Beeinflussung der Vererbung, um „minderwertige“ Anlagen auszuschließen und „wertvolle“ zu fördern.[7] Zur Umsetzung dieser Absicht wurde die Reproduktion gezielt gesteuert und überwacht, um durch genetische Optimierung die Herausbildung einer idealisierten Menschheit zu ermöglichen.[8]

Mit der Machtergreifung durch die Nationalsozialist*innen wurden diese Konzepte verschärft und durch Maßnahmen wie Zwangssterilisation und Heiratsverbote systematisch in der Bevölkerungspolitik implementiert. Dadurch wurde diese Ideologie zur offiziellen Staatsdoktrin, was letztlich in eine eliminatorische Strategie mündete. Alle Personen, die „fremd“ waren und als eine Bedrohung für das deutsche Volk galten, wie Sinti*zze, Rom*nja, homosexuelle und sogenannte „asoziale“, sollten beseitigt werden. Die Öffentlichkeit wurde weitestgehend manipuliert, indem ihr durch derartige Maßnahmen die Projektion einer langfristigen Sicherheit der Bevölkerung suggeriert wurde. Diese erfundene Erzählung beruhte auf gesellschaftlicher Zustimmung und wurde durch Angst vor Degeneration angekurbelt.[9]

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die nationalsozialistische Rassenideologie keine Nebenerscheinung war, sondern in allen Bereichen auftauchte. Vor allem in der medizinischen Ausbildung kam man an „Rassenkunde“ nicht vorbei. Das ist nur ein Beispiel dafür, wie Wissenschaft zur Waffe werden kann, wenn sie sich in den Dienst einer totalitären Ideologie stellt.

3. Weiblichkeitskonstruktionen im Nationalsozialismus

Weiblichkeit in der Zeit des nationalsozialistischen Deutschlands wurde nicht als vielfältiges Spektrum verstanden, sondern auf ein politisch kontrolliertes, konstruiertes Idealbild reduziert. Frauen[i] wurden nicht als eigenständige Person gesehen, sie dienten lediglich dem Mittel zum Zweck. Die sogenannte „deutsche Mutter“ galt als Leitbild. Der Staat sah sie als Trägerin des „Volkskörpers“ deren höchste Aufgabe in der Reproduktion „erbgesunder“ Nachkommenschaft lag.[10] Sie wurde somit mit Fruchtbarkeit, Häuslichkeit, Gehorsam und Aufopferung gleichsetzt, wobei gesellschaftliche Anerkennung an biologische und soziale Nützlichkeit verknüpft war.[11]

Dieses nationale Frauenbild war stark durch offizielle Publikationen, Propagandafilme und Frauenzeitschriften geprägt und wurde kontinuierlich reproduziert.[12] Nur Frauen, die der Vorstellung von „arischer“ Herkunft, körperlicher Gesundheit, sittlicher Integrität und sozialer Konformität entsprachen, waren gesellschaftlich erwünscht.

Zu den rassistischen Reinheitsidealen der „arischen“ Frau gehörten die äußeren Eigenschaften, wie blonde lange Haare, blauäugig, hellhäutig, ein gesunder, fruchtbarer, aber nicht zu sportlicher oder zu muskulöser Körper.[13]

Bereits in den frühen Jahren wurden Mädchen und junge Frauen zu dieser Ideologie erzogen. Ihnen wurde in schulischen Lehrplänen, im „Bund Deutscher Mädel“ oder in Aufklärungsschriften die Vorstellung vermittelt, dass ihre Erfüllung einzig in der Mutterschaft und im Dienst der „Volksgemeinschaft“ liege. Die weibliche Identität wurde zum Objekt einer staatlichen Reproduktions- und Bevölkerungspolitik, deren Funktion klar definiert wurde. Die Frau sollte daher nicht aus individueller Freiheit heraus Mutter werden, sondern weil es ihre „natürliche“ und „völkische“ Pflicht sei.

Demnach sahen die Nationalsozialist*innen jene Frauen als Bedrohung, die von dieser normativen Konstruktion, sei es aufgrund ihrer Herkunft oder sexueller Selbstbestimmung abwichen. Vor allem die weibliche Sexualität wurde pathologisiert oder kriminalisiert, wenn sie nicht im Dienst der Reproduktion stand. Thomas Roth zeigt, wie Frauen, die sexuelle Beziehungen zu ausländischen Zwangsarbeiter*innen eingingen, durch die Justiz nicht nur gesellschaftlich geächtet, sondern systematisch verfolgt wurden.[14]

Insgesamt zeigt sich, dass das nationalsozialistische Frauenbild wenig Raum für Individualität oder Diversität ließ. Die reproduktiven Ideale der „arischen“ Mutter wurden nicht nur zur aktiven Exklusion „abweichender“ Frauen genutzt, sondern ebenfalls zur sozialen Ordnung und waren Bestandteil rassistischer, biopolitischer und geschlechterbasierter Machtausübung.

4. Zwangssterilisation als Instrument der Herrschaftskontrolle

Die nationalsozialistische Bevölkerungspolitik nannte es die „erbbiologische Reinigung“ des „Volkskörpers“ und begründete es als „medizinische“ Maßnahme. Es handelt sich um die Zwangssterilisation, die Ausdruck eines Systems war, das Körper, Reproduktion und soziale Zugehörigkeit regulierte.

Im späten 19. Jahrhundert entstanden die ersten wissenschaftlichen Diskurse, die die Reproduktion als Aspekt politischer Regulierung thematisierten.[15]

Als die NSDAP 1933 an die Macht kam, wurde am 14. Juli 1933 mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchs“ eine flächendeckende Praxis eingeführt. Menschen, die nicht ins rassistische Idealbild passen, sollten dauerhaft von der Fortpflanzung ausgeschlossen werden. Am 01. Januar 1934 trat das Gesetz schließlich in Kraft. Dieses Gesetz ermöglichte den Nationalsozialist*innen bis 1945 ungefähr 400.000 Zwangssterilisationen, wobei 5.000 Menschen an den Folgen verstarben.[16]

Die Zahlen suggerieren, dass Frauen und Männer gleichermaßen von der Zwangssterilisation betroffen waren. Diese Darstellung verschleiert jedoch wichtige Details. Die Kriterien für weibliche Opfer basierten auf geschlechterspezifischen Normvorstellungen. Ihnen wurden Zuschreibungen wie „sexuelle Abweichung“, „Asozialität“ oder „Promiskuität“ unterstellt.[17]

Um die Umsetzung dieser Eingriffe zu legitimieren, arbeiteten institutionelle Akteur*innen, wie Gesundheitsämter, ärztliche Gutachter*innen, Richter*innen der Erbgesundheitsgerichte und Pflegeeinrichtungen eng zusammen.

Ein Beispiel dafür ist das Schicksal von Anna Lehnkering. Sie wurde 1915 in Sterkrade geboren und bereits mit vier Jahren fiel ihren Eltern psychische Auffälligkeiten auf. Im Jahr 1931 wurde sie von Ärzten mit „Schwachsinn erheblichen Grades“ diagnostiziert.[18]

Daraus folgte, dass A. Lehnkering vier Jahre später auf Grundlage der nationalsozialistischen Erbgesundheitsideologie als „erbkrank“ klassifiziert und zwangssterilisiert wurde. Ihre Angehörigen beschrieben sie als sanftmütig und hilfsbereit im Gegensatz zu der Beschreibung der Heil- und Pflegeanstalt, die sie als „arbeitsunwillig“ und „lästig“ charakterisiert.[19] Ihr Leben endete 1940 im Alter von 24 Jahren, als Anna Lehnkering mit anderen Frauen nach Grafeneck deportiert und vergast wurde.[20]

Die meisten Kriterien zur Auswahl „erbkranker“ Personen waren so ungenau, dass die verantwortliche Person Vorurteile problemlos einfließen lassen konnte. Anna Lehnkering ist nur eine von Tausenden Frauen, die im NS-Staat entrechtet, zwangssterilisiert und ermordet wurden.

Die Zwangssterilisation bedeutete für Frauen nicht nur einen physischen gewaltsamen Eingriff, der zur körperlichen Unfruchtbarkeit führte, sondern auch einen tiefgreifenden sozialen Ausschluss.

Ihnen wurde die Rolle einer potenziellen Mutter aktiv entzogen, was in einer Gesellschaft, die Weiblichkeit primär über Reproduktionsfähigkeit definiert, einer existenziellen Aberkennung gleichkam.

Viele Betroffene litten durch die Folgen der Zwangssterilisation oder Zwangsabtreibungen, die ab 1935 gesetzlich bis zum 6. Schwangerschaftsmonat möglich waren,[21] an psychischen Traumata, Scham und sozialer Isolation, ohne juristische oder gesellschaftliche Anerkennung des erlittenen Unrechts zu bekommen.[22]

Die nationalsozialistische Zwangssterilisation war daher kein geschlechtsneutrales Mittel zur Bevölkerungspolitik, sondern ein zentraler Baustein einer intersektionalen Gewaltstruktur. Sie kombinierte medizinische Macht mit staatlicher Ideologie, um eine definierte Gesellschaftsordnung herzustellen.

5. Fazit

Wir haben anhand der Analyse gesehen, dass die ideologische Konstruktion von Weiblichkeit und rassistische Zuschreibungen Diskurse systematisch miteinander verflochten wurden, um gesellschaftliche Kontrolle auszuüben.

Weiblich gelesene Personen standen dabei im Zentrum einer biopolitischen Strategie, die ihr körperliches Dasein auf ihre Reproduktionsfähigkeit reduzierte und sie entweder zur „Trägerin des Volkskörpers“ stilisierte oder aus der „Volksgemeinschaft“ exkludierte.

Die nationalsozialistische Ideologie handelte dabei nicht nur mit einer binären Geschlechterlogik, sondern aus einem Zusammenspiel aus sozialer, gesundheitlicher und geschlechtlicher Diskriminierung.

Die in dieser Arbeit zugrunde gelegte These, dass Weiblichkeit im Nationalsozialismus intersektional entlang von Geschlecht, rassistischer Zuschreibung, sozialem Status und Behinderung kontrolliert wurde, hat sich im Verlauf der Untersuchung bestätigt. Die „deutsche Frau“ diente nicht nur als Objekt propagandistischer Inszenierung, sondern ebenfalls zur politischen Instrumentalisierung. Ihr gesellschaftlicher Wert wurde ausschließlich durch seine Funktion für das Fortbestehen der „arischen Rasse“ reduziert. Femininität war weder individuell noch autonom, sondern durch staatliche Gewalt reglementiert und diszipliniert.

Besonders drastisch zeigt sich das anhand der Zwangssterilisation. Diese Methode der Enteignung war nicht nur Ausdruck einer rassistischen und ableistischen Bevölkerungspolitik zu verstehen, sondern auch als ein gezielter Angriff auf geschlechtsspezifische Selbstbestimmung.

Die betroffenen Personen wurden nicht nur Opfer von medizinischen Eingriffen, sondern ihnen wurde ebenfalls die gesellschaftliche Anerkennung genommen und das Recht, als Frau und Mutter gesehen zu werden.

In einer Gesellschaft, die Weiblichkeit primär über Reproduktion definierte, war das ein existenzieller Gewaltakt.

Diese Gewalt war jedoch nicht nur ein physischer Akt, sondern auch ein symbolischer.

Die nationalsozialistische Regierung erschuf damit ein System der Ungleichwertigkeit, das bestimmte Körper als „wertvoll“ und andere als „minderwertig“ klassifizierte.

Die Fremdbestimmung über weibliche Sexualität, die moralische Bewertung reproduktiven Verhaltens und die staatlich legitimierte Kontrolle über den Körper sind keine Phänomene, die ausschließlich dem historischen Nationalsozialismus angehören. Auch in heutigen Debatten über Geschlecht, Migration, Behinderung oder soziale Herkunft lassen sich Strukturen der Kontinuität beobachten.

Der Rückblick auf die NS-Zeit erlaubt uns nicht nur eine historische Analyse, sondern eröffnet uns auch eine kritische Perspektive auf gegenwärtige Gesellschaftsstrukturen. Er veranlasst uns Nachzudenken und Fragen nach der Legitimität von Machtansprüchen über den eigenen Körper zu hinterfragen. Wissenschaft und Medizin sollten keine Autorität besitzen, um über Normalität und Abweichungen einer Person zu bestimmen. Die nationalsozialistische Bevölkerungspolitik war kein irrationaler Zufall, sondern das Produkt gesellschaftlicher Zustimmung, wissenschaftlicher Komplizenschaft und politischer Kalkulation.

Wir halten fest, dass das nationalsozialistische Konzept von Weiblichkeit nicht nur Ausdruck einer patriarchalen Ideologie war, sondern in seiner Kombination mit Rassismus, Ableismus und Klassismus ein erschreckend wirkmächtiges Herrschaftsinstrument darstellte. Die politische Funktionalisierung weiblich gelesener Personen offenbarte sich in einer rassistischen Biopolitik, die auf Ausschluss, Gewalt und Vernichtung beruhte.

Eine Erinnerung daran ist nicht nur ein Akt der historischen Gerechtigkeit, sondern ein notwendiger Appell an heutige Gesellschaften, sich gegenüber sämtlicher Form struktureller Ungleichheit und ideologischer Kontrolle über Körper entschieden entgegenzustellen.

6. Literaturhinweise

Achtelik, K. (2016). Eugenik und »Euthanasie« im Nationalsozialismus. In Selbstbestimmte Norm. Feminismus, Pränataldiagnostik, Abtreibung. Verbrecher Verlag.

Bock, G. (2010). Zwangssterilisation im Nationalsozialismus: Studien zur Rassenpolitik und Geschlechterpolitik / Gisela Bock. (Nachdruck der Erstausgabe 1986). MV-Wissenschaft.

Bundeszentrale für politische Bildung. (2012). Die Grundlagen der NS-Rassenideologie. In: Informationen zur politischen Bildung, Heft 284.

Koonz, C. (1988). Mothers in the fatherland: women, the family and Nazi politics / Claudia Koonz. (Paperback ed.). Methuen.

Kopecká, L. (2011). Konstruktionen von Weiblichkeit und Männlichkeit im Nationalsozialismus (Bachelorarbeit). Universität Wien.

Reyer, J. (1988). Rassenhygiene und Eugenik im Kaiserreich und in der Weimarer Republik: Pflege der Volksgesundheit oder Sozialrassismus. In U. Herrmann & J. Oelkers (Hrsg.), Pädagogik und Nationalsozialismus. Weinheim & Basel: Beltz Verlag. S. 113–145.

Roth, T. (2009). „Gestrauchelte Frauen“ und „unverbesserliche Weibspersonen“. In E. Frietsch & C. Herkommer (Hrsg.), Nationalsozialismus und Geschlecht. Bielefeld. S. 109–123.

Wagenaar, M. (2023). Das Frauen- und Mutterbild im Nationalsozialismus und seine Auswirkungen bis heute. Opladen: Budrich Academic Press.

7. Quellen

Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung (2013). Arier. https://www.politische-bildung-brandenburg.de/lexikon/arier (aufgerufen am 07.04.2025)

Deutsches Historisches Museum (2010). Frauen im Nationalsozialismus. https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/innenpolitik/frauen (aufgerufen am 25.03.2025)

Deutsches Historisches Museum (2016). Rassenpolitik im Nationalsozialismus. https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/innenpolitik/rassenpolitik (aufgerufen am 25.03.2025)

Holocaust.cz. (2019). Die NS-Ideologie – Historischer Kontext. https://www.holocaust.cz/de/geschichte/holocaust-2/historischer-kontext/die-ns-ideologie/ (aufgerufen am 03.04.2025)

MDR. (2025). Zwangssterilisation und Euthanasiegesetz im NS-Staat. https://www.mdr.de/geschichte/ns-zeit/politik-gesellschaft/zwangssterilisation-euthanasie-gesetz-zur-verhuetung-erbkranken-nachwuchses-pirna-sonnenstein100.html (aufgerufen am 01.04.2025)

Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas. (2024). Anna Lehnkering – Biografie. Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde. https://www.t4-denkmal.de/biografies/view/4 (aufgerufen am 24.04.2025)

Stiftung niedersächsische Gedenkstätten (2021). Rassenschande. https://www.erinnert-euch.de/de/glossar/rassenschande/ (aufgerufen am 07.04.2025)


[1] Husemann, M. (2016). NS-Rassenpolitik, Deutsche Historisches Museum Berlin.

[2] Husemann, M. (2016). NS-Rassenpolitik, Deutsche Historisches Museum Berlin.

[3]  „Als „nicht-arisch“ galt, wer ein jüdisches Eltern- oder Großelternteil hatte.“ zitiert aus:

Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung. (o. D.). Arier.

[4] Siehe Stiftung niedersächsische Gedenkstätten. (o. D.). Rassenschande.

[5] Holocaust.cz (2019). Die NS-Ideologie.

[6] Holocaust.cz (2019). Die NS-Ideologie.

[7] Reyer, J. (1988). Rassenhygiene und Eugenik im Kaiserreich und in der Weimarer Republik: Pflege der Volksgesundheit oder Sozialrassismus. In U. Herrmann & J. Oelkers (Hrsg.), Pädagogik und Nationalsozialismus, Beltz Verlag. S. 115ff.

[8] Ebd. Reyer, J. (1988), S. 116f.

[9] Bundeszentrale für politische Bildung. (2012). Die Grundlagen der NS-Rassenideologie. In Informationen zur politischen Bildung Nr. 284: Nationalsozialismus II. S. 68-69.

[10] Koonz, C. (1987). Mothers in the Fatherland: Women, the Family and Nazi Politics. New York: Routledge.

[11] Wagenaar, M. (2023). Das Frauen- und Mutterbild im Nationalsozialismus und seine Auswirkungen bis heute. Opladen: Budrich Academic Press. S. 162-164.

[12] Kopecká, L. (2011). Konstruktionen von Weiblichkeit und Männlichkeit im Nationalsozialismus (Bachelorarbeit). Universität Wien. S. 6-7.

[13] Ebd. Kopeckà, L. (2011).

[14] Roth, T. (2009). „Gestrauchelte Frauen“ und „unverbesserliche Weibspersonen“. In E. Frietsch & C. Herkommer (Hrsg.), Nationalsozialismus und Geschlecht. Bielefeld. S. 109-123. S. 114-117.

[15] Achtelik, K. (2016). Eugenik und »Euthanasie« im Nationalsozialismus. In Selbstbestimmte Norm. Feminismus, Pränataldiagnostik, Abtreibung. Verbrecher Verlag. S. 64ff.

[16] Vgl. Studie von Gisela Bock, 1986.

[17] Bock, G. (2010). Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Studien zur Rassenpolitik und Geschlechterpolitik. Münster: MV Wissenschaft. S. 8-11.

[18] Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas. (2024). Anna Lehnkering – Biografie. Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde.

[19] Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas. (2024). Anna Lehnkering – Biografie.

[20] Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas. (2024). Anna Lehnkering – Biografie.

[21] Achtelik, K. (2016). Eugenik und »Euthanasie« im Nationalsozialismus. In Selbstbestimmte Norm. Feminismus, Pränataldiagnostik, Abtreibung. Verbrecher Verlag.S.73.

[22] Vgl. Bock, G. (2010). Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Studien zur Rassenpolitik und Geschlechterpolitik. Münster: MV Wissenschaft.

MDR (2025). Zwangssterilisation im Dritten Reich.


[i] In dieser Arbeit wird der Begriff „Frau“ ausschließlich für cis-geschlechtliche Personen verwendet, die bei Geburt dem weiblichen Geschlecht zugewiesen wurden. Trans, inter* oder nicht-binäre Personen, die schwanger werden können oder von ähnlichen Körperpolitiken betroffen sind, werden in dieser Begriffsverwendung hier nicht gemeint.


Quelle: Loredana Engel, Zwischen Reproduktion und Ideologie: Weiblichkeitskonstruktionen und Zwangssterilisation im Nationalsozialismus in: log ABV Gender- und Diversitykompetenz FU Berlin, 26.05.2025, https://blogs.fu-berlin.de/abv-gender-diversity/?p=498

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