Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.
Die EU-Kommission hat eine Online-Abstimmung ins Leben gerufen, mit der ein konkretes Stimmungsbild zum Thema Zeitumstellung (Sommer- und Winterzeit) von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verbänden geschaffen werden soll. Die Umfrage ist bis zum 16. August verfügbar.
Das Europaparlament hat im Februar 2018 eine Überprüfung der bisherigen Regelung durch die EU-Kommission gefordert, mit Verweis auf Studien, die besagen, dass die Sommerzeit negative Folgen für die Gesundheit der Menschen haben könnte. Nun hat die Kommission, auch auf drängen von Mitgliedsstaaten wie Finnland, die die Abschaffung der Sommerzeit fordern, eine Erhebung gestartet.
In dieser Befragung haben Sie die Möglichkeit, für die Beibehaltung der Sommerzeit, oder für ihre Abschaffung in der gesamten Europäischen Union zu stimmen. Die Kommission möchte, mit Blick auf den EU-Binnenmarkt, einen Flickenteppich mit unterschiedlichen Regelungen vermeiden. Des weiteren kann eine Präferenz wie „ständige Sommerzeit“ oder „ständige Winterzeit“ abgegeben werden.
Weitere interessante Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
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Österreich übernahm am 1. Juli 2018 zum dritten Mal, nach 1998 und 2006, für sechs Monate den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Der Vorsitz steht unter dem Motto „Europa, das schützt“.
Seit dem Vertrag von Lissabon erstellen Gruppen von jeweils drei Mitgliedsländern („Trioratspräsidentschaft“) ein gemeinsames Arbeitsprogramm für 18 Monate. Diese engere Koordinierung über einen längeren Zeitraum soll die Kontinuität der Arbeit des Rates erhöhen. Österreich befindet sich mit Estland (Vorsitz im Rat der EU im 2. Halbjahr 2017) und Bulgarien (Vorsitz im 1. Halbjahr 2018) in einer Trioratspräsidentschaft. Das Trioprogramm, welches am 20. Juni 2017 durch den Rat angenommen wurde, basiert auf der „Strategischen Agenda für die Union in Zeiten des Wandels“ des Europäischen Rates vom Juni 2014.
Die wichtigsten Punkte des Trioprogramms sind unter anderem: Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda sowie der Europäischen Migrationsagenda; Kampf gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus; Kooperation mit Partnern im Mittelmeerraum, um Ursachen für Fluchtbewegungen und illegale Migration zu bekämpfen; Förderung von jungen Menschen (Bildung und Training); weitere Umsetzung der „Agenda 2030“ der Vereinten Nationen zur nachhaltigen Entwicklung; Investitionen in Wachstum und Arbeitsplätze, inkl. Forschung und Innovation; Kampf gegen Armut sowie soziale Ausgrenzung; Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und der EU 2030 Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasen.
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Am Weltumwelttag (05.06.) hat das Umweltprogramm der Vereinten Nationen einen umfassenden Bericht mit einer Übersicht über die Maßnahmen veröffentlicht, die bisher von 50 Nationen durchgeführt wurden.
Der Bericht mit dem Titel: „Single-use-plastics – A road map to sustainability“ gibt einen Überblick über die zehn wirksamsten Schritte, die Länder unternehmen können, unter anderem: Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Alternativen fördern und Anreize für die Industrie schaffen.
Bislang gibt es keine internationalen Abkommen, die die Länder zwingen, ihre Verwendung von Kunststoffen zu reduzieren. Die ökologisch problematischste Form von Kunststoff ist der Einweg-Kunststoff (SUP – single-use-plastic). Trotz des Fehlens eines international verbindlichen Abkommens haben einige Länder selbst Maßnahmen gegen Einweg-Kunststoffe ergriffen, z.B. Reduzierung / Verbot von Plastiktüten.
Nicht nur die Vereinten Nationen beschäftigen sich mit dem Problem, auch die Europäische Kommission probiert die Nutzung von Plastik einzudämmen. So wurde am 28.05. ein Vorschlag für eine eigene Richtlinie vorgelegt. Laut EU-Kommissar Frans Timmermans ist der Richtlinienvorschlag sehr ehrgeizig (und zog ein breites Medienecho nach sich – siehe z.B. Link). Mehrere Plastikprodukte wie Einwegbesteck, Rührstäbchen, Ohrstöpsel und Strohhalme werden im Rahmen des vorgeschlagenen Dokuments vollständig verboten. Für diese Produkte gibt es Alternativen. Andere Kunststoffprodukte werden zur Information der Käufer etikettiert, und wieder andere müssen besser gestaltet werden.
Die Bürger Europas haben der Kommission das Mandat für diese Initiative erteilt. Timmermans wies darauf hin, dass 95 Prozent der Europäer/Europäerinnen Maßnahmen gegen SUP für notwendig und dringend halten. Ob dieser Richtlinienvorschlag von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament abgesegnet wird, bleibt abzuwarten. Ergebnisse sollen noch vor den Wahlen zum neuen Europaparlament im kommenden Jahr erzielt werden.
Falls Sie weitere Informationen zu dem Thema sammeln wollen, können wir Ihnen folgende Seite: http://www.startplasticdiet.org/ empfehlen, sowie ein tolles Interview, welches Sie HIER finden können.
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Liebe Leserinnen und Leser, die Kolleg-Forschergruppe „The International Rule of Law – Rise or Decline?“ lädt Sie am Montag, den 4. Juni 2018 um 18:15 Uhr zu einer Podiumsdiskussion mit dem Thema: Recht und Sicherheit Global – Politische und völkerrechtliche Aspekte einer Mitgliedschaft Deutschlands im UN-Sicherheitsrat ein. Die Veranstaltung wird im Senatssaal der Humboldt-Universität zu Berlin stattfinden. Anmelden können Sie sich hier.
Nachfolgend finden Sie das offizielle Programm für den Abend.
Programm
18.15 – 18.35 Begrüßung und Einführung Prof. Dr. Andreas Zimmermann, Universität Potsdam, KFG „International Rule of Law – Rise or Decline?“ Staatssekretär a.D. Prof. Dr. Harald Braun, ehemaliger deutscher UNO-Botschafter
18.35 – 19.35 Moderierte Podiumsdiskussion
Moderation: Dr. Claus Kleber, ZDF, Redakteur und Moderator
Es diskutieren: Botschafter Prof. Dr. h.c. Wolfgang Ischinger, Hertie School of Governance, Vorsitzender der Münchner Sicherheitskonferenz Dr. Michael Koch, Ministerialdirektor Auswärtiges Amt, Leiter der Rechtsabteilung und Völkerrechtsberater des Auswärtigen Amts Prof. Dr. Andrea Liese, Universität Potsdam, KFG „International Rule of Law – Rise or Decline?“ S.E. SHI Mingde, Botschafter der Volksrepublik China in Berlin S.E. Per Thöresson, Botschafter des Königreichs Schweden in Berlin
19.35 – 19.45 Schlusswort Prof. Dr. Georg Nolte, Humboldt-Universität Berlin, KFG „International Rule of Law – Rise or Decline?“
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Nicht nur für die Freie Universität Berlin war 1968 ein wichtiges und bewegtes Jahr. In Berlin, Deutschland und Europa war so einiges los. 50 Jahre danach erinnern und reflektieren einige Veranstaltungen an diese richtungsweisende Zeit des Protestes:
Aus deutsch-französischer Perspektive diskutieren die französische Germanistin und Kulturwissenschaftlerin Prof. Dr. Marie-Claire Hoock-Demarle von der Université Paris Diderot und der Historiker Prof. Dr. Paul Nolte von der Freien Universität über die Studentenproteste vor 50 Jahren und deren Folgen. Moderiert wird die Veranstaltung vom Historiker und Journalist Sven Felix Kellerhoff.
Freie Universität Berlin | Seminarzentrum | Raum L 116 | Habelschwerdter Allee 45 | 14195 Berlin
Weitere Informationen gibt es hier
Studierende des Master-Studiengangs Public History zeigen zur Langen Nacht der Wissenschaften an Multimedia-Stationen die Ergebnisse Ihres Semesterprojekts und legen dabei den Schwerpunkt auf der Rolle der Freien Universität Berlin in der ’68-Studentenbewegung.
Freie Universität Berlin | K27, Flurbereich, Silberlaube | Fabeckstraße 25 | 14195 Berlin
Weitere Infos und Tickets zur Langen Nacht finden sich hier
Das Universitätsarchiv beherbergt u.a. das APO-Archiv und ist damit eine unverzichtbare Quelle zu Studien zur Außerparlamentarischen Opposition bzw. der Studentenbewegung in Deutschland. Zur Langen Nacht der Wissenschaften bietet das Universitätsarchiv Mitmachkurse an, die Einblicke in die Arbeit eines Archivs sowie in die Geschichte der Freien Universität ermöglichen.
Freie Universität Berlin | EG, Haus L| Malteserstraße 74−100, 12249 Berlin
Weitere Infos und Tickets zur Langen Nacht finden sich hier
Kann man das Jahr 1968 als „europäisches“ Jahr bezeichnen? Wie erklärt sich der aktuelle Kampf um die Deutungshoheit der Chiffre „1968“ gerade angesichts wachsender nationaler und populistischer Stimmungen? Sind Parallelen dieses europäischen oder gar transnationalen Phänomens zu heute zu erkennen? Oder kann die derzeitige Politikverdrossenheit zu einer politischen Mobilisierung führen? Und wie könnte die Europäische Union in der Zukunft davon profitieren? Diese Fragen und weitere reflektieren die Podiumsgäste des Berliner Europa-Dialogs.
Freie Universität Berlin | Henry-Ford-Bau, Hörsaal A | Garystraße 35 | 14195 Berlin
Weitere Infos hier
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Heute ist der Europatag des Europarates. Dieser Feiertag wird seit 1964 gefeiert, in Erinnerung an die Gründung des Europarates durch die Unterzeichnung seiner Satzung am 05. Mai 1949 in London.
Am 09. Mai wird ein weiterer Europatag gefeiert – der Europatag der Europäischen Union. Dieses Datum hängt mit der sogenannten Schumann-Erklärung vom 09. Mai 1950 zusammen. In jener Erklärung hatte der französische Außenminister Robert Schumann in seiner Pariser Rede die Idee zur Schaffung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl verkündet, die den Grundstein für die heutige Europäische Union bilden sollte. Nachdem bei dem Mailänder Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs 1985 auf Anregung des Adonnino-Ausschusses beschlossen wurde, am 09. Mai jeden Jahres den Europatag der Europäischen Union zu begehen, wird er seit 1986 gefeiert.
Wissen Sie, warum die Europa-Flagge 12 Sterne hat? Die Zahl 12 symbolisiert traditionell Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. In einem Beschluss des Ministerkomitees des Europarates vom 9. Dezember 1955 wurde zur Symbolik der Fahne gesagt:
„Gegen den blauen Himmel der westlichen Welt stellen die Sterne die Völker Europas in einem Kreis, dem Zeichen der Einheit, dar. Die Zahl der Sterne ist unveränderlich auf zwölf festgesetzt, diese Zahl versinnbildlicht die Vollkommenheit und die Vollständigkeit … Wie die zwölf Zeichen des Tierkreises das gesamte Universum verkörpern, so stellen die zwölf goldenen Sterne alle Völker Europas dar, auch diejenigen, welche an dem Aufbau Europas in Einheit und Frieden noch nicht teilnehmen können.“
Diese Schätze des europäischen Kulturerbes sind in großer Gefahr, einige aufgrund von Vernachlässigung oder unzureichender Förderung, andere aufgrund mangelnder Fachkenntnisse oder Ressourcen. Experten werden zusammen mit anderen Partnern die sieben ausgewählten Standorte besuchen und sich in den kommenden Monaten mit den wichtigsten Interessengruppen treffen. Die multidisziplinären Teams werden technische Beratung leisten, mögliche Finanzierungsquellen ermitteln und eine breite Unterstützung zur Rettung dieser Sehenswürdigkeiten mobilisieren. Die Spezialisten werden bis Ende des Jahres realisierbare Aktionspläne für die aufgeführten Standorte erarbeiten.
Die gefährdeten Kulturdenkmäler aus 7 europäischen Ländern sind:
Post-Byzantinische Kirchen in Voskopoja und Vithkuqi in Albanien
Historisches Zentrum von Wien in Österreich
Buzludzha-Denkmal in Bulgarien
David Gareji Klöster und Eremitage in Georgien
Constanta Casino in Rumänien
Prinkipo Griechisches Waisenhaus auf Prinzeninseln in der Türkei
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In den letzten Jahren hat sich die Wirtschaft rasant verändert. In einigen Regionen und Kommunen haben diese Veränderungen Wohlstand gebracht, in anderen kämpfen die Menschen mit der Anpassung. Diejenigen, die umziehen können, um woanders Arbeit zu suchen, verlassen ihre Region. Neue Technologien und Arbeitsweisen haben jedoch das Potenzial, die Regionen wiederzubeleben. Innovative Lösungen können die Widerstandsfähigkeit der Gemeinden stärken, auf ihre spezifischen Bedürfnisse eingehen und nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten und Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen. Junge Menschen müssen einbezogen, engagiert und befähigt werden, neue Chancen zu nutzen und die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Gestaltung und Führung der neuen Wirtschaft zu entwickeln.
Der Europäische Wettbewerb für soziale Innovation ist ein Förderpreis der Europäischen Kommission für alle assoziierten Länder von Horizont 2020. Der Wettbewerb ruft dazu auf, Lösungen für die Probleme unserer Gesellschaft zu finden.
Das Thema des diesjährigen Wettbewerbs lautet „Re:Think Local“. Die Organisatoren sagen, dass sie Ideen suchen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
Initiativen, die neue Technologien und Arbeitsweisen nutzen, um den Jugendlichen in ihren Gemeinden Chancen zu bieten;
Ideen, die gemeinsam mit jungen Menschen entwickelt wurden, um auf die Bedürfnisse ihrer lokalen Gemeinschaft nach Fähigkeiten, Erfahrungen und Möglichkeiten einzugehen;
Lösungen zur Verbesserung der Lebensqualität und der finanziellen Sicherheit junger Menschen in unregelmäßigen Arbeitsverhältnissen;
Innovationen, die jungen Menschen Informationen, Beratung und Orientierung bieten, damit sie sich in der Wirtschaft orientieren können;
Programme, die die nächste Generation von Arbeitnehmern mit Fähigkeiten ausstatten, die es jungen Menschen ermöglichen, den technologischen Wandel zu nutzen.
Besonders gefördert werden Ideen, die von jungen Menschen selbst geleitet werden. Einsendeschluss ist der 27. April 2018 MEZ. Der Wettbewerb ist offen für Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen in der gesamten EU und in Ländern, die am Programm Horizont 2020 teilnehmen.
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Im Jahr 2016 betrug das unbereinigte geschlechtsspezifische Lohngefälle in der EU im Durchschnitt etwas mehr als 16 %. Mit anderen Worten: Frauen verdienen durchschnittlich 84 Cent für jeden Euro, den ein Mann pro Stunde verdient. In allen Mitgliedstaaten reichte das geschlechtsspezifische Lohngefälle 2016 von etwas mehr als 5 % in Rumänien und Italien bis zu mehr als 25 % in Estland, gefolgt von der Tschechischen Republik und Deutschland (beide fast 22 %), wie die Statistiken von Eurostat, dem Statistischen Amt der EU, zeigen.
Im Zuge des Weltfrauentags (08.03.) gaben mehrere EU-Kommissare eine gemeinsame Erklärung ab. „Wir wollen, dass die Chancengleichheit von Frauen und Mädchen in allen Lebensbereichen verwirklicht wird: Zugang zu Bildung, gleiches Entgelt für gleiche Arbeit, Zugang zu Spitzenpositionen in Wirtschaft und Politik sowie Schutz vor Gewalt“ – eine der Kernaussagen der Erklärung.
In einem entsprechenden Factsheet hat die Kommission dargelegt, was die EU für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter tut. Einige der Hauptaspekte des Factsheets sind:
die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und die gleichberechtigte wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen und Männern;
Verringerung der geschlechtsspezifischen Lohn-, Einkommens- und Rentenunterschiede und damit Bekämpfung der Frauenarmut;
Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und Schutz und Unterstützung der Opfer
Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Rechte der Frauen in der ganzen Welt