Wartungstag beim KOBV am 17./18. September 2018

Der jährliche Wartungstag für die betriebstechnischen Anlagen des Konrad Zuse Zentrums Berlin (ZIB) findet dieses Jahr am 17./18. September 2018 statt. Dadurch bedingt muss die zentrale Hochspannungsversorgung abgeschaltet werden. Damit ist das ZIB zeitweise ganz oder teilweise ohne Strom.

Keine Fernleihe während der Wartungsarbeiten

Die Betriebsunterbrechung dauert voraussichtlich von Montag 17.09.2018 ca. 20:00 Uhr bis Dienstag 18.09.2018 ca. 24:00 Uhr. Während der Wartungsarbeiten sind keine Fernleihbestellungen möglich.

Wir bitten um Verständnis
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Wir erinnern an Kofi A. Annan (1938-2018)

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Joint Special Envoy Kofi Annan spoke with the media at the United Nations Office at Geneva following the June 30, 2012 Meeting of the Action Group for Syria. Author: United Stats Mission Geneva, https://www.flickr.com/photos/us-mission/albums/72157630353682402

In many ways, Kofi Annan was the United Nations.”, so der amtierende UN-Generalsekretär António Guterres.

Kofi Atta Annan wurde am 8. April 1938 in Kumasi, Ghana (zur Zeit seiner Geburt noch britische Kolonie – bis 1957) geboren.

Er studierte ab 1958 Wirtschaftswissenschaften am Kumasi College of Science and Technology. Mit Hilfe eines Stipendiums der Ford-Stiftung setzte er sein Studium am Macalester College in Saint Paul (Minnesota/USA) fort und erlangte 1961 einen Bachelor-Abschluss. Anschließend studierte Annan für ein Jahr am Genfer Hochschulinstitut für internationale Studien der Universität Genf. 1972 erhielt er seinen Master of Business Administration an der Sloan School of Management des Massachusetts Institute of Technology (MIT).

1962 trat Kofi Annan als Verwaltungs- und Haushaltsbeamter in den Dienst der Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen. Seitdem arbeitete er: für die UN-Wirtschaftskommission für Afrika in Addis Abeba; für UN-Peacekeeping (UNEF II) in Ismailia; für das Büro des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in Genf; im UN-Hauptquartier in New York, als stellvertretender Generalsekretär für Personalmanagement und Sicherheitskoordinator für das UN-System (1987-1990) und stellvertretender Generalsekretär für Programmplanung, Haushalt und Finanzen (1990-1992). Nach der Invasion Kuwaits durch den Irak organisiert Kofi Annan im Auftrag des UNO-Generalsekretärs die Ausreise von über 900 internationalen Fachkräften und Angehörigen westlicher Nationen aus dem Irak. Er leitet die Verhandlungen mit dem Irak über die Freilassung der westlichen Geiseln und die Finanzierung humanitärer Hilfe im Rahmen des „Öl-für-Lebensmittel“-Programms der UN. Er war stellvertretender Generalsekretär für Friedenssicherungseinsätze (1993 – 1994), Untergeneralsekretär (1994 – 1996), Sonderbeauftragter des Generalsekretärs für das ehemalige Jugoslawien (1995 – 1996) und überwachte in Bosnien und Herzegowina den Übergang des Schutzes durch die Vereinten Nationen (UN Peacekeeping) an die multinationale Implementation Force (IFOR), die von der NATO geführt wird.

Am 13. Dezember 1996 wurde Annan vom UN-Sicherheitsrat zum Generalsekretär gewählt. Sein Amt trat er am 1. Januar 1997 an. 2001 wurde er erneut im Amt bestätigt und blieb bis 2006 UN-Generalsekretär.

Seine erste große Initiative als Generalsekretär war sein Reformplan „Die Erneuerung der Vereinten Nationen„, den er den Mitgliedstaaten im Juli 1997 vorgelegt und der bis heute seine Bedeutung nicht verloren hat.

Sein Bericht vom April 1998 an den UN-Sicherheitsrat über „Die Ursachen von Konflikten und die Förderung dauerhaften Friedens und nachhaltiger Entwicklung in Afrika“ war eine von mehreren Bemühungen, das Engagement der internationalen Gemeinschaft für Afrika, aufrechtzuerhalten und auszubauen.

Er hat in verschiedenen schwierigen politischen Situationen seinen Einfluss geltend gemacht. Dazu gehörte 1998 der Versuch, die Einhaltung der Resolutionen des Sicherheitsrats durch den Irak zu erreichen; eine Mission im Jahr 1998, um den Übergang Nigerias zu einer zivilen Regierung zu ermöglichen; eine Vereinbarung im Jahr 1999, um die bestehende Pattsituation zwischen Libyen und dem Sicherheitsrat bezüglich des Lockerbie-Bombenangriffs von 1988 zu lösen; 1999 diplomatische Bemühungen, um eine gemeinsame internationale Reaktion auf die Gewalt in Ost-Timor zu finden und im Jahr 2000, Israel zu einem Rückzug aus dem Libanon zu bewegen und die Gewalt zwischen Israel und den Palästinensern zu stoppen.

Ihm lag die Stärkung des Status von Frauen am Herzen, ebenso der Aufbau von engeren Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft, dem Privatsektor und anderen nichtstaatlichen Akteuren, um deren Stärken mit denen der Vereinten Nationen zu verbinden. Er forderte einen „Global Compact„, an dem führenden Vertreter der Wirtschaft sowie Arbeitnehmer- und zivilgesellschaftliche Organisationen beteiligt sind, um die Globalisierung sozialer und ökologischer zu gestalten.

Im April 2000 veröffentlichte er einen Millennium-Bericht mit dem Titel „Wir die Völker: Die Rolle der Vereinten Nationen im 21. Jahrhundert“ und forderte die Mitgliedstaaten auf, sich zu einem Aktionsplan zur Beendigung von Armut und Ungleichheit, zur Verbesserung der Bildung und zur Verringerung von HIV, zum Schutz der Umwelt und zum Schutz der Menschen vor tödlichen Konflikten und Gewalt zu verpflichten. Der Bericht bildete die Grundlage für die Millenniumserklärung, die von den Staats- und Regierungschefs auf dem Millenniumsgipfel im September 2000 im UN-Hauptquartier verabschiedet wurde.

In Annans Amtszeit werden diverse Aktivitäten angestoßen, Resolutionen verabschiedet und umgesetzt, u. a.:

  • Im April 2001 wird ein 5-Punkte-Plan gegen die Verbreitung von HIV/Aids veröffentlicht.
  • Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 fordert Annan die Umsetzung bestehender Rechtsinstrumente zur entschlossenen Terrorismusbekämpfung und wies auf die Möglichkeiten der UN in der Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus hin.
  • Im November 2002 akzeptiert der Irak eine Resolution des UN-Sicherheitsrats, die den ungehinderten Zugang von Waffeninspekteuren zu vermuteten Lagern und Produktionsstätten von Massenvernichtungswaffen (Resulution 1441) fordert.

Im Jahr 2001 erhielt Annan mit den Vereinten Nationen den Friedensnobelpreis. Er wurde ausgezeichnet für sein stehtes Bemühen um Frieden, wachsenden Wohlstand für alle Menschen und die Lösung von Konflikten weltweit.

Ebenfalls 2001 würdigte Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaft der Freien Universität Berlin seine Lebensleistung und verlieh ihm die Ehrendoktorwürde.

Nachdem er seine zweite Amtszeit als Generalsekretär der Vereinten Nationen beendet hat, ging Kofi Annan nicht in Rente, vielmehr versucht er seinen erheblichen politischen Einfluss weiter geltend zu machen:

  • Annan war Vorsitzender der Allianz für eine Grüne Revolution in Afrika (AGRA), einer im Jahr 2006 mit Stiftungsgeldern gegründeten Organisation. Diese hat es sich zur Aufgabe gemacht, die landwirtschaftliche Produktion Afrikas in den kommenden 10 bis 20 Jahren zu steigern und besonders Kleinbauern zu unterstützen.
  • Im März 2012 wurde er Sondergesandter der Vereinten Nationen und der Arabischen Liga für Syrien. In der Syrien-Krise versucht Annan eine vermittelnde Position einzunehmen und einen Bürgerkrieg zu verhindern. Im August desselben Jahres und angesichts der anhaltenden Gewalt in Syrien sowie der Uneinigkeit unter den Großmächten im UN-Sicherheitsrat tritt Annan wegen „mangelnder Unterstützung“ von seinem Mandat zurück.
  • Im September 2012 veröffentlicht er seine Autobiografie „Interventions: A Life in War and Peace“.

Nach kurzer Krankheit verstarb Kofi Annan am 18. August 2018 in seiner Wahlheimat Schweiz. Er hinterlässt seine 2. Frau, Nane Annan und drei Kinder.

Noch mehr Informationen zur UN bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

Ko-Finanzierung von Open-Access-Monografien und -Sammelbänden

Die Freie Universität Berlin bietet ihren FU-Wissenschaftler*innen neben der Finanzierung von Open-Access-Zeitschriftenartikeln ab sofort nun auch eine Ko-Finanzierung von Publikationskosten (Book Processing Charges) für bislang unveröffentlichte Open-Access-Monografien und -Sammelbände an.
Die Pilotphase für die Förderung startet am 12.9.2018 und endet am 31.01.2019.
Erstattet werden Publikationskosten bis zu einer Höhe von 6.000 EUR (inkl. MwSt.). Die Kombination der Förderung mit anderen Mitteln ist möglich.
Die Förderung wird von der Universitätsbibliothek verwaltet.
Die ausführlichen Förderbedingungen und Informationen zur Antragstellung finden Sie unter
https://www.fu-berlin.de/sites/open_access/finanzierung/monogr-sammelbaende/index.html
Alle geförderten Monographien und Sammelbände werden im Refubium, dem institutionellen Repositorium der Freien Universität, dauerhaft archiviert und online zugänglich gemacht.
Die Angebote zur Finanzierung sind ein wichtiger Schritt, um Open Access an der Freien Universität Berlin weiter auszubauen und so Sorge dafür zu tragen, dass die Arbeit der  Wissenschaftler*innen weltweit und ohne Barrieren zugänglich gemacht wird.

Weitere Informationen über Open Access an der Freien Universität Berlin erhalten Sie unter http://www.fu-berlin.de/sites/open_access/

Für Fragen zur Finanzierung von Open Access steht Ihnen die Universitätsbibliothek, Redaktion Dokumentenserver
(edocs@ub.fu-berlin.de) gern zur Verfügung.
Für allgemeine Fragen zu Open Access kontaktieren Sie bitte das Open-Access-Team der FU unter open-access@fu-berlin.de

 

 

Geschlechter-Effekte und wissenschaftliches Publizieren

Anlässlich der internationalen Open Access Week findet im Seminarzentrum der Freien Universität Berlin am 22. Oktober 2018 die Veranstaltung „Geschlechter-Effekte und wissenschaftliches Publizieren“ statt.
Die eingeladenen Referentinnen betrachten die Einflüsse der Kategorie „Geschlecht“ auf die Publikationsprozesse in der Wissenschaft. Das Thema wird auch im breiteren Kontext der Rolle von Open Access und „Openness“ bei der Förderung von Diversität in der Forschung beleuchtet.

Wann: Montag, 22. Oktober 2018  | 14:00 s.t. – 18:00
Wo:
Freie Universität Berlin, Seminarzentrum, Raum: L 116 (Erdgeschoss), Otto-von-Simson-Str. 26 (Silberlaube), 14195 Berlin
Was:
Vorträge und Diskussion
Zielgruppe:
Hochschulangehörige sowie interessierte Öffentlichkeit

Weitere Informationen und Anmeldung
:
www.fu-berlin.de/open-access/weiteres/Veranstaltungen/oa-week-2018_geschlechter-effekte/

Deutscher Buchpreis 2018 – Die sechs Titel der Shortlist stehen fest

Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hat die sechs Finalisten des Deutschen Buchpreis bekanntgegeben. Vier Autorinnen und zwei Autoren konnten sich mit ihren Romanen unter knapp zweihundert Titeln durchsetzen. Damit überwiegt zum ersten Mal in der Geschichte des seit 2005 vergebenen Preises die Zahl der Autorinnen gegenüber der der Autoren.

Auf der Shortlist finden sich nun (UPDATE: 24.09.2018):

Als unausgesprochenes Motto über die deutschprachige Literatur dieses Jahres stünde der berühmte Satz William Faulkners: „Das Vergangene ist nicht tot, es ist nicht einmal vergangen“, heißt es auf der offiziellen Website des Buchpreises. Alle diesjährigen Romane folgten „fabulierend, spekulierend, verspielt“ unterschiedlichen Spuren in die Vergangenheit und in „mythische Schichten der Wirklichkeit“.

Das sind die sechs Romane der Shortlist. Quelle: deutscher-buchpreis.de (© Christina Weiß)

Vor knapp vier Wochen hatte die siebenköpfige Jury, bestehend aus Christoph Bartmann ( Leiter des Goethe-Instituts Warschau), Luzia Braun (stellvertretende Leiterin des ZDF Kulturmagazins „aspekte“), Tanja Graf (Leiterin des Literaturhaus München), Paul Jandl (freier Kritiker), Uwe Kalkowski (Literaturblogger „Kaffeehaussitzer“), der Buchhändlerin Marianne Sax und Christine Lötscher bereits eine erste Longlist von 20 Titeln erstellt. Christin Lötscher ist die Sprecherin der Jury und als Fellow der Kolleg-Forschergruppe Cinepoetics mit der Freien Universität Berlin verbunden.

Unter den Finalisten tummeln sich drei ehemalige FU-Studenten

Doch die Jurysprecherin ist nicht die Einzige aus dem FU-Kosmos. Ganze drei Finalisten, also die Hälfte der Shortlist, sind ehemalige FU-Angehörige. Inger-Maria Mahlke studierte an der FU Rechtswissenschaft, Susanne Röckel Germanistik und Romanistik und Stephan Thome Sinologie. Die Chancen, dass der nächste oder die nächste GewinnerIn des Deutschen Buchpreises ein ehemaliges Mitglied der Freien Universität ist, stehen damit bei fünzig Prozent.

Wer genau als Siegerin oder Sieger das Preisgeld von 25.000 Euro mit nach Hause nehmen darf, wird am 8. Oktober 2018 bekanntgegeben. Dann nämlich wird wie jedes Jahr zum Auftakt der Frankfurter Buchmesse der deutschsprachige „Roman des Jahres“ gekürt. Die anderen fünf Finalisten gehen aber nicht leer aus. Jeder von ihnen erhält 2.500 Euro.

2017 wurde der österreichische Schriftsteller Robert Menasse für seinen EU-Roman „Die Hauptstadt“ mit dem Deutschen Buchpreis ausgezeichnet.

Freie Datenbank zur Geschichte der internationalen Avantgarde

Wassily Kandinsky: Das jüngste Gericht, 1910

Neu im Datenbank-Infosystem (DBIS) nachgewiesen ist die digitale Quellenedition „Der Sturm“.

Betreut wird das Projekt von der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz, welches sich zur Aufgabe gemacht hat, die umfangreichen, verstreuten digitalen Quellen des „Sturm“ in einer historisch-kritisch angelegten digitalen Edition zusammenzufassen.

Die avantgardistische Zeitschrift „Der Sturm“ wurde 1910 von Herwarth Walden gegründet. Bis 1932 war sie Sprachrohr moderner Ästhetiken wie des Expressionismus, des Dadaismus oder des Futurismus. Die Sturm-Edition erfasst neben der Zeitschrift auch andere Veröffentlichungen aus dem Kreis des Sturm-Unternehmens, wie zum Beispiel Veröffentlichungen der Sturm-Bühne, Begleitheftchen von Ausstellungen und Briefwechsel partizipierender Künstler.

Die Sturm-Edition stellt nicht nur die Quellen digital zur Verfügung, sondern veröffentlicht auch die im Projekt entstehenden Forschungsdaten unter freien Lizenzen.

The State of the Union – EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker spricht zur Lage der EU

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, hält heute, 12.09.2018, seine letzte Rede zur Lage der Europäischen Union vor den nächsten Europawahlen. Im Mai 2019 wird das Europäische Parlament und im Anschlauss der Kommissionsparäsident/die -präsidentin gewählt.

Erwartet wird das Jean-Claude Juncker Bilanz zieht über den politischen Zyklus 2014-2019 und seine verbleibenden Initiativen zum Aufbau einer „einheitlicheren, stärkeren und demokratischeren Union“ vorstellt.

Die Liveübertragung der Rede mit anschließender Debatte beginnt um 9.00 Uhr. Verfolgen Sie beides (in 24 Sprachen) hier: http://ec.europa.eu/avservices/ebs/schedule.cfm?page=1&date=09/12/2018#s413280.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

70 Jahre UN-Genozid-Konvention – Eine Erinnerung an Raphael Lemkin

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Das Deutsche Zenrum für Menschenrechte lädt am 27. September 2018, um 18:30 Uhr zu einer Lesung „70 Jahre UN-Genozid-Konvention – Eine Erinnerung an Raphael Lemkin“ ein.

Wenn wir heutzutage den Begriff „Genozid“ verwenden, zitieren wir Raphael Lemkin. Seinem unermüdlichen Einsatz ist es zu verdanken, dass vor fast 70 Jahren, am 9. Dezember 1948, die Vereinten Nationen das „Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung des Völkermords“, kurz  Genozid-Konvention, verabschiedeten.

Ulla Kux stellt in der Lesung das Leben von Raphael Lemkin vor. Im Anschluss findet ein Gespräch mit ihr, Dr. Wolfgang S. Heinz (Senior Policy Adviser des Deutschen Instituts für Menschenrechte) und dem Publikum statt. Zum Ausklang der Veranstaltung wird zu Wein und Brezeln eingeladen.

Bitte nutzen Sie das Anmeldeformular und melden sich bis zum 14. September 2018 für die Veranstaltung an.

Veranstaltungsort ist das: Deutsches Institut für Menschenrechte
Bibliothek I Aufgang A, 7. Stock (Fahrstuhl), Zimmerstraße 26/27, 10969 Berlin

Alle weiteren Informationen erhalten Sie über: Anne Sieberns
Zimmerstraße 26/27, 10969 Berlin, Tel.: 030 259 359-10, sieberns@institut-fuermenschenrechte.de

Noch mehr Informationen zur UN bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

Freier Zugriff auf das Iberian Books Project

Ab sofort kann über das Datenbank-Infosystem DBIS auf die Volltextdatenbank Iberian Books zugegriffen werden.

Für das Projekt zeichnet die School of History des University College Dublin verantwortlich. Gefördert wird es von der Andrew W. Mellon Foundation. Der Anspruch der seit 2007 vorangetriebenen und nun veröffentlichten Datenbank ist es, alle Bücher, die in Spanien, Portugal, der Neuen Welt oder andernorts während des „Goldenen Zeitalters“ (1472-1700) auf Spanisch oder Portugiesisch erschienen, zu erfassen sowie Tools zur Recherche in den Digitalisaten zur Verfügung zu stellen.

Dafür fasste das Projekt bisher zerstückelte Informationen, Titel und bibliografische Untersuchungen zusammen und integrierte somit Daten aus Verbundkatalogen, online veröffentlichten Katalogen einzelner Sammlungen, Auktionskatalogen und deskriptiven Bibliographien. So wurden zum Beispiel auch Publikationsinformationen visuell aufbereitet. Die Datensätze werden unter der Creative Commons Lizens CC-BY angeboten.

Die Digitalisate können teilweise runtergeladen werden.

Kippt die Zeitumstellung in der EU?

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker lud am 30. und 31. August die EU-Kommissare zur diesjährigen Klausursitzung ins belgische Genval ein. In vertraulicher Runde sollte die große Jahresrede, die „State of the Union“ des EU-Kommissionspräsidenten, die für den 12. September 2018 geplant ist, vorbereitet werden. Neben vielen schwierigen Europathemen (Migrationspolitik,  Brexit-Verhandlungen, Verhältnis zu Washington, etc.) wurde auch die halbjährliche Zeitumstellung thematisiert.

Bürgerinnen und Bürger der EU sowie Interessengruppen waren vom 4. Juli bis 16. August 2018 aufgefordert, ihre Ansichten zur Zeitumstellung in einem Online-Fragebogen zu äußern. Das vorläufige Ergebnis der Umfrage ist eindeutig: mehr als 80 Prozent der Teilnehmer sprachen sich für die Abschaffung der Zeitumstellung aus. Teilgenommen haben rund 4,6 Millionen EU-Bürger. Vor allem in Deutschland, Österreich und Luxemburg. Sie konnten angeben, ob sie die Zeitumstellung weiter wünschen oder für eine Abschaffung plädieren und ob dauerhaft die Sommer- oder die Winterzeit gelten sollte.

Vorausgegangen war die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Februar 2018 zur Regelung über die Zeitumstellung (2017/2968(RSP)). Sie war die Beschlussgrundlage für eine öffentliche Konsultation zur EU-Sommerzeitregelung durch die Europäische Kommission.  Die EU-Kommission wird nun einen Legislativvorschlag an das Europäische Parlament und den Rat vorbereiten, die dann gemeinsam entscheiden werden.

Jean-Claude Juncker sagte, er werde für die Abschaffung werben, „dass die Sommerzeit in Zukunft für alle Zeit gilt“. „Jetzt seien die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament am Zug. Das Europäische Parlament bewegt sich eh seit Jahren in diese Richtung“, so Juncker. 

Bisher ist nicht klar wie sich die Mitgliedsstaaten bezüglich der Abschaffung der Zeitumstellung tasächlich verhalten werden. Bezüglich der Umsetzung sehen viele Experten keine signifikanten Probleme.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.