Elektronischer Versand von Fernleih-Kopien verlängert

Deutsche Bibliotheken dürfen auch über den 31. März hinaus per Fernleihe bestellte Aufsätze in elektronischer Form direkt an Endnutzerinnen und -nutzer weiterübermitteln. Basis hierfür ist erneut eine kurzfristig getroffene Einigung zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und den Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst.

Die neue Regelung gilt bis vorerst 31. Juli 2021. Bis dahin müssen Sie weiterhin nicht persönlich in die Leihstelle der Universitätsbibliothek kommen, um bestellte Aufsatzkopien abzuholen. Per Fernleihe bestellte Bücher und andere Medien müssen nach wie vor in der Leihstelle abgeholt werden.

Weiterhin steht Ihnen unser ausgebauter Digitalisierungsservice zur Verfügung.

(Bildquelle: Pixabay)

Elektronischer Versand von Fernleih-Kopien wieder möglich

Ab sofort dürfen deutsche Bibliotheken per Fernleihe bestellte Aufsätze in elektronischer Form wieder direkt an Endnutzerinnen und -nutzer weiterübermitteln. Basis hierfür ist eine in der letzten Woche kurzfristig getroffene Einigung zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und den Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst.

Die neue Regelung gilt bis vorerst 31. März 2021. Bis dahin müssen Sie nicht mehr persönlich in die Leihstelle der Universitätsbibliothek kommen, um bestellte Aufsatzkopien abzuholen. Per Fernleihe bestellte Bücher und andere Medien müssen nach wie vor in der Leihstelle abgeholt werden.

Weiterhin steht Ihnen noch unser ausgebauter Digitalisierungsservice zur Verfügung.

(Bildquelle: Pixabay)