Deckelung der Diäten bei der Linkspartei? Bodo Ramelow wendet sich an Schiedsgericht

Wie die FAZ berichtet, hat sich Bodo Ramelow mit einem Antrag an das Bundesschiedsgericht der Linken gewandt. Damit möchte er verhindern, dass auf dem nächsten Bundesparteitag im Juni über einen Antrag des Bundesvorstands entschieden wird, der einen „Gehaltsdeckel“ für Abgeordnete einführt. Konkret ist vorgesehen, die Bundestags- und Europaabgeordneten der Linken kraft Satzung zu verpflichten, ihr Gehalt auf die Höhe eines durchschnittlichen Arbeitnehmerlohns zu begrenzen. Für Kinder und pflegebedürftige Angehörige ist ein Freibetrag von 350 Euro vorgesehen. Nach Abzug von Steuern und Versicherungsbeiträgen sollen die Abgeordneten den Rest ihrer Entschädigung an soziale Zwecke spenden müssen. Bodo Ramelow sieht darin einen Verstoß gegen das freie Mandat der Abeordneten.

Bodo Ramelow, Bild: Steffen Prößdorf, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=162639373

Die Diskussion erinnert ein wenig an die frühen Grünen. Sie beschlossen auf dem Bundesparteitag 1983, dass die Grünen Bundestagsabgeordneten von ihren Diäten nur 1.950 plus 500 Mark für jede zu unterhaltende Person behalten sollten – der Betrag war am damaligen Facharbeiterlohn orientiert. Alle darüber hinausgehenden Einkünfte sollten an die Ökofonds der Landesverbände gezahlt werden. Die Regelung wurde später aufgehoben.

Damit unterscheidet sich die Maßnahme von den klassischen Mandatsträgerabgaben, die Abgeordnete an ihre Partei leisten. Auch hier gibt es immer wieder Streit um die Vereinbarkeit dieser Regelungen mit dem freien Mandat. Der BGH hat Mandatsträgerbeiträge zuletzt für grundsätzlich zulässig erachtet. Eine grundlegende verfassungsrechtliche Überprüfung steht bisher noch aus.

Im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem freien Mandat dürfte sich die Bewertung allerdings nicht dadurch verändern, dass die Beiträge nicht an die Partei gezahlt, sondern für soziale Zwecke gespendet werden müssen. Allerdings geht die Höhe der geplanten Spendenpflicht sehr deutlich über das hinaus, was andere Parteien an Mandatsträgerabgaben vorsehen. Dies könnte dafür sprechen, dass hier möglicherweise die Schwelle zum Eingriff in das freie Mandat doch überschritten ist.

Dass das Schiedsgericht allerdings schon die Beratung des Antrags verhindert, dürfte sehr unwahrscheinlich sein. Dies wäre ein extrem weitgehender Eingriff in den demokratischen Willensbildungsprozess des Bundesparteitags, der sich kaum rechtfertigen lassen dürfte.

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