Rückforderung von Fraktionsgeldern im Europäischen Parlament

Wie der Presse zu entnehmen ist, fordert das Europäische Parlament von der Fraktion „Patrioten für Europa“ (PfE) veruntreute Fraktionsgelder zurück. Die Fraktion „Identität und Demokratie“ (ID), soll nach einem Prüfbericht der Brüsseler Parlamentsverwaltung, in der vergangenen Legislaturperiode Auftragsvergaben ohne Ausschreibung und unerlaubte Spendenzahlungen getätigt haben. In Summe handelt es sich um mindestens 4,3 Mio €. Nach der Europawahl 2024 wurde die ID-Fraktion aufgelöst und das Finanzgebaren einer umfassenden Kontrolle unterzogen. Die Abgeordneten der vormals in der ID-Fraktion zusammengeschlossenen Parteien sind in der laufenden Legislaturperiode überwiegend in der Fraktion Patrioten für Europa (PfE) vertreten. Die PfE gilt damit als Rechtsnachfolgerin und wird nunmehr wohl in die Pflicht genommen. Dem ersten Anschein nach unterliegt die Fraktionsfinanzierung im Europäischen Parlament (EP) generell einer besonders strengen Kontrolle, aber das täuscht. Auch hier gibt es Verbesserungspotential. Dennoch kann man für die nationale Ebene durchaus daraus lernen.

Regelungen zu den Fraktionen im EP finden sich in der Geschäftsordnung in Art. 32 bis 38. Nach Art. 34 Abs. 3 der GO erlässt das Präsidium Regelungen zur Bereitstellung, Ausführung und Kontrolle der Mittel und zu den Folgen bei Verstößen. Diesem Regelungsauftrag ist das Präsidium mit den sog. Regelungen für die Verwendung der Mittel von Haushaltsartikel 400 (Mittel für die Fraktionen) nachgekommen. „Diese Regelung enthält geeignete Bestimmungen, um die Transparenz der durchgeführten Tätigkeiten sicherzustellen, und auf jeden Fall Bestimmungen über die Vergabeverfahren, ein effizientes System zur internen Kontrolle der Mittelverwaltungsvorgänge, eine Buchführung über diese Vorgänge sowie Bestimmungen über Verfahren der Rechnungslegung zum Nachweis der wirtschaftlichen Verwendung von Gemeinschaftsmitteln und zum Ausweis des realen Verwendungsgrads, eine unabhängige externe Prüfung, die Veröffentlichung der Rechnungslegung.“ Auch die administrativen und finanziellen Konsequenzen der Auflösung einer Fraktion werden geregelt. Das Dokument führt das EP allerdings nicht öffentlich.

Nach der Auflösung der ID-Fraktion hat die Parlamentsverwaltung aufgrund der Ausführungsbestimmungen uneingeschränkten Zugang zu den Finanzierungsunterlagen der Fraktion erhalten und so die Missstände, auch mit journalistischer Unterstützung, in einem Prüfbericht ans Licht gebracht. Auf dieser Grundlage verlangt das EP nun die Rückforderung der missbräuchlich verwendeten Mittel. Diese besonders intensive Kontrolle ist allerdings derzeit nur bei aufgelösten Fraktionen möglich. Der ID-Skandal hat eine Diskussion über die generelle Kontrolldichte der Fraktionsfinanzen im EP angefacht.

Auch die Fraktionen im Deutschen Bundestag werden vollumfänglich staatlich finanziert und unterliegen einer Finanzkontrolle durch den Bundesrechnungshof. Das Abgeordnetengesetz (AbgG) regelt dazu näheres in § 58. Rechtswidrig verwendete Geld- und Sachleistungen sind auch hier zurückzuführen. Eine darüberhinausgehende Sanktionierung unterbleibt. Einzelheiten der Haushalts- und Wirtschaftsführung können nach § 59 Abs. 1 AbgG in Ausführungsbestimmungen geregelt werden, was bisher allerdings unterblieben ist. Der Bundesrechnungshof als Kontrollinstanz fordert nachhaltig diese längst überfälligen Ausführungsbestimmungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraktionen zu erlassen, um einheitliche und verbindliche Regeln zu schaffen, die eine ordnungsmäßige Rechnungslegung und -prüfung sicherzustellen und die Grundlage für vergleichbare und transparente Jahresabschlüsse bieten. Die Ausführungsbestimmungen des EP könnten hier durchaus ein sinnvolles Beispiel sein. Denn Transparenz und umfassende Kontrolle schafft Vertrauen in unsere Demokratie.

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