Führungswechsel bei der Bundes-CDU – Probleme mit der innerparteilichen Demokratie II

In der CDU wird umgebaut – nicht nur im Landesverband Berlin, sondern auch auf der Bundesebene. Dabei wiederholt sich der Verstoß gegen das Parteiengesetz und die darin niedergelegten Grundsätze der innerparteilichen Demokratie erneut.
Da Carsten Linnemann heute zum Bundesgesundheitsminister ernannt wurde (auch wenn sein Amtseid vor dem Bundestag unter Verstoß gegen Art. 64 Abs. 2 GG erst Anfang September erfolgen soll), ist er von seinem Amt als CDU-Generalsekretär zurückgetreten. Als neue Generalsekretärin wurde Fransziska Hoppermann „vom Bundesvorstand gewählt“. Die Wahl solle jetzt nur noch auf dem nächsten Bundesparteitag „bestätigt“ werden. Bereits Linnemann selbst war vor drei Jahren in vergleichbarer Weise in sein Amt gekommen.

Dieses Vorgehen verstößt allerdings gegen § 9 Abs. 4 PartG. Vorstandsmitglieder dürfen nämlich ausschließlich vom Parteitag gewählt werden. Diese Bestimmung sichert ein Mindestmaß an verfassungsrechtlich gebotener innerparteilicher Demokratie.

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