Neues zum §52a UrhG

Sicher für „uns“ alle interessant…
In einer gemeinsamen Pressemeldung gaben die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) bekannt, dass die Pflicht zur Einzelerfassung und
-abrechnung von e-Learning Materialen, die in hochschulischen Lernmanagementsystemen genutzt werden, erst 2017 beginnen soll. In der Mitteilung wurde über den Stand der Vertragsverhandlungen zu §52a UrhG informiert. Ziel der Verhandlungen war der Abschluss eines sogenannten Rahmenvertrages, der künftig für die Einstellung von Materialien in Lernmanagementsystemen eine Einzelfallerhebung und -abrechnung vorsieht. Diese wird derzeit an der Universität Osnabrück erprobt.

Somit bleibt die aktuelle rechtliche Situation ein weiteres Jahr bestehen und die Einstellung von Lehrmaterialein noch einmal pauschal über die Länder vergütet.

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