
Nora Tuchelt, stellvertretende zentrale Frauen- und Gleichstellungbeauftragte seit April 2024, verlässt – mit dem ersten juristischen Staatsexamen in der Tasche – das Team geschlechter*gerecht. In diesem Beitrag blickt sie zurück auf Erfolge und Herausforderungen ihrer Amtszeit. Ihr Blick nach vorn richtet sich auf Studentinnen, die sie ermuntern möchte, sich für Gleichstellung an der Freien Universität zu engagieren.
Diese Tage sind die letzten, in denen ich das Amt einer von drei Stellvertreterinnen der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten innehabe. Nach zwei Jahren intensiver Gleichstellungsarbeit lege ich mein Amt nieder, um mich voll und ganz meiner weiteren juristischen Laufbahn widmen zu können. Anlass genug, um zurückzublicken: Wie habe ich das Amt als Studentin wahrgenommen? Was habe ich gelernt? Und was habe ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen erreicht?
Facettenreich: Die Vielfältigkeit der Gleichstellungsarbeit
Gleich zu Beginn meiner Amtszeit durfte ich erfahren, wie vielseitig universitäre Gleichstellungsarbeit sein kann. In einer Open-Mic-Veranstaltung in Kooperation mit dem Margherita-von-Brentano-Zentrum hielt ich gemeinsam mit Prof. Dr. Bettina Rentsch einen Kurzvortrag. Neben den Beiträgen meiner Kolleginnen über Themen wie Female Leadership und Care-Arbeit informierte ich über die Situation von TIN*-Studierenden an der Freien Universität sowie über die Auswirkungen des neuen Selbstbestimmungsgesetzes. Dieser Einstieg war für mich besonders spannend, da mir hier die Schnittstellen zwischen den Gender Studies als Referenzwissenschaft und der praktischen Gleichstellungsarbeit deutlich wurden.
Immer wieder hat mich die Vielfalt der universitären Gleichstellungsarbeit beeindruckt. Das Themenspektrum reicht von Herausforderungen bei der Bereitstellung von kostenfreien Periodenprodukten bis hin zu geschlechtsspezifischen Hürden auf dem Weg zur Professur.
Gestaltungsspielräume nutzen: Eigene Projekte im Amt umsetzen
Ein Schwerpunkt meiner Arbeit lag auf dem Aufbau universitätsweiter Awareness-Strukturen. Gemeinsam mit Johann Voigtsberger, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft, Kolleginnen der Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung sowie Teamkolleginnen haben wir Workshops für Awareness-Teams konzipiert, durchgeführt und nachbereitet. Zur Etablierung nachhaltiger Strukturen brachten wir einen Förderantrag beim Berliner Chancengleichheitsprogramm auf den Weg. Im Januar erreichte uns schließlich die erfreuliche Nachricht: Der Aufbau und die Etablierung robuster und nachhaltiger Awareness-Strukturen werden – in Zuständigkeit der Stabsstelle und kofinanziert durch die FU – über das Landesprogramm gefördert. Die Fortsetzung des Projekts ist damit gesichert!
Ein weiteres zentrales Anliegen meiner Amtszeit war es, gleichstellungsbezogene Themen, Projekte und Veranstaltungen zielgruppenorientiert an die Studierenden heranzutragen. Zu diesem Zweck baute ich für das Team geschlechter*gerecht einen eigenen Social-Media-Auftritt auf. Mit der Unterstützung des Teams konnte ich so die Öffentlichkeitsarbeit für eine jüngere Zielgruppe eigenständig gestalten. Über die Resonanz habe ich mich sehr gefreut: Ein Beitrag in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Kommunikation und Marketing erreichte über 50.000 Aufrufe; ein weiterer Post, in dem wir mit einem Organigramm über die Gleichstellungsstrukturen der FU informierten, verzeichnete mehr als 2.000 Views. Diese Zahlen verdeutlichen, wie groß das Interesse an Gleichstellungsthemen auch auf studentischer Seite ist, wenn die Informationen niedrigschwellig aufbereitet werden.
Doch Öffentlichkeitsarbeit muss auch analog gewährleistet sein. Es war mir daher eine besondere Ehre, die Arbeit meines Teams auf der zentralen Einführungsveranstaltung mehreren tausend Erstsemester*innen vorstellen zu dürfen. Gerade für unsere Funktion als Beratungsstelle sind Ansprechbarkeit und sichtbare Präsenz wesentliche Voraussetzungen.
Die Tätigkeiten im Amt waren insgesamt sehr breit gefächert: Neben der Entwicklung von strategischen Projekten lag ein weiterer Schwerpunkt in der Gremienarbeit. Als oft jüngste Person im Raum habe ich schnell gelernt, wie das sogenannte Highplaying und Statusverhalten im akademischen Kontext funktionieren. Meine anfängliche Unsicherheit wich dabei der klaren Erkenntnis: In Hochschuldebatten sollten studentische Perspektiven nicht nur willkommen, sondern unverzichtbarer Bestandteil sein. Daher hat es mich immer wieder erfreut, wie offen und lernbereit Menschen trotz ihres Status und ihrer Lebenserfahrung sein können – bereit, sich neuen Sichtweisen zu öffnen und diese in aktuellen gleichstellungsbezogenen Fragestellungen zu berücksichtigen. Dabei habe ich erlebt, wie genderkompetent die Studierendenschaft unserer Universität ist. Das gibt mir Hoffnung, dass die kommenden Generationen Gleichstellungsthemen weiterhin solidarisch und nachhaltig voranbringen werden.
Besonders prägend war auch meine Teilnahme an der zweijährigen FUTURA-Weiterbildung. Dort konnte ich mich mit Gleichstellungsakteur*innen aus ganz Deutschland austauschen. Die unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Erfahrungen der Kolleg*innen haben mir vor Augen geführt, dass Berlin im bundesweiten Vergleich verhältnismäßig gute Voraussetzungen für das Amt bietet. So ist die finanzielle Entschädigung meines Arbeitsaufwands im Hochschulgesetz abgesichert, während das Amt in anderen Bundesländern noch immer ehrenamtlich ausgeübt wird. Dies verdeutlichte mir nicht nur die geringere Wertschätzung, sondern auch die erhebliche zeitliche und strukturelle Ressourcenknappheit, mit der Kolleg*innen andernorts konfrontiert sind.
Neben fachlichem Wissen zur Advocacy-Arbeit für Gleichstellung konnte ich zahlreiche weitere Fähigkeiten vertiefen: die Zusammenarbeit in einem Team, die strategische Veranstaltungsplanung sowie das Netzwerken, um gemeinsam gleichstellungspolitische Anliegen voranzubringen. Auch im eigenverantwortlichen Zeitmanagement konnte ich mich üben. Meine Amtszeit fiel mit der Vorbereitung auf mein erstes juristisches Staatsexamen zusammen und damit in eine besonders arbeitsintensive Phase. Trotz des erhöhten Stresslevels habe ich die Kombination aus Studium und Amt als große Bereicherung erlebt. Durch meine Tätigkeit konnte ich das öffentliche Recht erstmals in Real-Life erleben. Denn der Auftrag der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten aus § 59 BerlHG hat seinen Ursprung im Grundgesetz: Nach Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG ist der Staat verpflichtet, aktiv Maßnahmen zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen zu ergreifen. Die Einführung von Gleichstellungsbeauftragten in öffentlichen Einrichtungen ist eine solche Maßnahme.
Es braucht starke Stimmen für Gleichstellung
Wenn ich auf meine Amtszeit als studentische Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte zurückblicke, dann tue ich dies mit Dankbarkeit und Begeisterung. Denn das Amt, das ich ausüben durfte, ist keineswegs symbolischer Natur. Es ist mit gesetzlich verankerten Rechten ausgestattet – darunter umfassende Beteiligungsrechte, ein Widerspruchsrecht mit aufschiebender Wirkung und das Recht der weisungsfreien Amtsausübung.
Ich habe es als großes Privileg empfunden, feministische Themen an einer großen Institution als Berufsanfängerin und Studentin aktiv voranzubringen. Immer wieder war ich begeistert, wie viele Menschen sich an der FU tagtäglich für gleichstellungspolitische Fortschritte einsetzen, um das Hochschulleben für alle gerechter und inklusiver zu gestalten.
Ich hoffe, dass mein Amt bald wieder von einer Studentin übernommen wird. Denn es bietet die nahezu einmalige Möglichkeit, frauenpolitisches Engagement weisungsfrei in die Hochschulpolitik einzubringen. Um tatsächliche Geschlechtergerechtigkeit an der Universität zu erreichen, sind unsere Perspektiven unverzichtbar und sollten bei hochschulpolitischen Entscheidungen unbedingt berücksichtigt werden.
Nora Tuchelt, Stellvertreterin der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, Freie Universität Berlin, Juristin mit dem ersten Staatsexamen
