„A duty to care“: Impulse aus Irland

Wie gehen Hochschulen mit Fällen sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt um? Dazu tauschten sich Wendy Stollberg und Heike Pantelmann von der Freien Universität im Rahmen des Erasmus+ Programms mit Expert*innen vom University College Dublin aus. Wendy Stollberg berichtet über Eindrücke, neue Perspektiven und Impulse, die sie aus Dublin mitgebracht hat.

Das Erasmus+ Programm für Beschäftigte machte es möglich: Ende April reisten Wendy Stollberg, zentrale Ansprechperson bei sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt, und Heike Pantelmann, Geschäftsführerin des Margherita-von-Brentano-Zentrums, an das University College Dublin (UCD). Der Aufenthalt an der FU-Partnerhochschule diente einem fachlichen Austausch über den Umgang mit sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt (SBDG) an den beiden Hochschulen. Im Fokus standen dabei Organisationsstrukturen und Abläufe zum Umgang mit Vorfällen, vor allem hinsichtlich der Zuständigkeiten, sowie das Verständnis von SBDG als Aufgabengebiet für Hochschulen.

Besondere Relevanz kommt diesem Austausch mit Blick auf das FU-Projekt „We Take Responsibility“ zu, das bis 2028 durch das Berliner Chancengleichheitsprogramm (BCP) gefördert wird. Das Projekt verfolgt das Ziel, einen Fürsorge- und Interventionsplan (FIP) zum Umgang mit sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt an der Freien Universität zu entwickeln und pilothaft zu erproben. Konzeptentwicklung und Umsetzung liegen in der Zuständigkeit des Teams geschlechter*gerecht, die wissenschaftliche Begleitforschung ist am Margherita-von-Brentano-Zentrum für Geschlechterforschung (MvBZ) angesiedelt.


Wendy Stollberg, was waren deine ersten Eindrücke von Ankunft und Atmosphäre am University College Dublin?

Das UCD ist eine Campusuniversität im Süden von Dublin. Es gibt schlicht-funktionale Gebäude aus Beton, moderne Gebäude mit großen Glasfronten, längere cremefarbene Häuserblocks, die zumeist Unterkünfte für Studierende beherbergen. Dazu gibt es mehrere Parks und Seen, Cafés und Kaffeewagen, Restaurants, einen Foodcourt, einen Supermarkt und sogar eine Bar.

Unsere Gesprächspartner*innen haben uns sehr freundlich aufgenommen und waren überaus unterstützend und auskunftsbereit. Am Ankunftstag haben wir einen eigenen Arbeitsraum für die Zeit unseres Aufenthalts zur Verfügung gestellt bekommen, in dem wir auch unsere Gesprächspartner*innen empfangen konnten, sofern wir nicht sie aufgesucht bzw. uns per Zoom getroffen haben.

Was war der Anlass für den Aufenthalt am University College Dublin?

Der Aufenthalt ergab sich aus bereits bestehenden wissenschaftlichen Kontakten zwischen Kolleg*innen der Freien Universität und des University College Dublin. Besonders interessant erschien uns, dass die UCD im Umgang mit sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt seit Jahren praktische Ansätze verfolgt, die in vielen Bereichen deutlich institutionalisierter sind als in Deutschland. Für mich war dies eine besondere Gelegenheit, von den Erfahrungen der Kolleg*innen zu lernen und Anregungen für meine Arbeit als Ansprechperson für SBDG an der Freien Universität mitzunehmen. Dass in Irland Englisch gesprochen wird, erleichterte den fachlichen Austausch zusätzlich.

Mit wem konntet ihr euch vor Ort austauschen?

Wir führten Gespräche mit mehreren Expert*innen, überwiegend aus der Führungsebene der UCD, darunter: Prof. Jason Last, Dean of Students, Prof. Aideen Quilty, Head of School, School of Social Policy, Social Work and Social Justice, Dr. Niamh Nestor, Director of  Student Advisory Service, Catherine Tormey, Manager of Dignity and Respect Response, und Marcellina Fogarty, Strategic Equality, Diversity and Inclusion Manager. Durch die Gespräche lernten wir unterschiedliche Perspektiven kennen – von der Hochschul- und Fakultätsleitung über die Beratung bis zu den für Gleichstellung und Diversity zuständigen Bereichen.

Welche Themen standen im Mittelpunkt des Austauschs?

Im Zentrum standen Organisationsstrukturen und Verfahren im Umgang mit SBDG. Uns interessierten insbesondere die Zuständigkeiten innerhalb der Hochschule, Melde- und Beschwerdewege, Präventionsmaßnahmen, Trainingsangebote sowie das grundsätzliche Verständnis von SBDG als institutionelle Aufgabe der Hochschule. Dabei wurde deutlich, dass die UCD SBDG als integralen Bestandteil ihrer Verantwortung gegenüber Studierenden und Beschäftigten versteht.

Welche Unterschiede sind dir zwischen der UCD und der FU besonders aufgefallen?

Besonders beeindruckt hat mich die starke institutionelle Verankerung von Fürsorge und Unterstützung für Studierende. An der UCD existieren deutlich umfangreichere Beratungs- und Unterstützungsstrukturen als an vielen deutschen Hochschulen. Ein Beispiel ist ein digitales Frühwarnsystem: Wenn Studierende über einen längeren Zeitraum nicht an Lehrveranstaltungen teilnehmen oder sich nicht in die entsprechenden Systeme einloggen, werden spezialisierte Beratungsstellen informiert. Diese nehmen aktiv Kontakt auf und fragen nach Unterstützungsbedarf. Bemerkenswert ist dabei, dass Lehrende keinen Zugriff auf diese Daten erhalten. Das System dient ausschließlich der Unterstützung der Studierenden. Ein weiteres Merkmal ist die klare Beschreibung der Verantwortlichkeiten und Schritte innerhalb der SBDG-Verfahren. Dadurch entstehen transparente Prozesse.

Welche Rolle spielen nationale Rahmenbedingungen in Irland?

Irische Hochschulen arbeiten auf Grundlage nationaler Richtlinien zum Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung. Diese schaffen einen verbindlichen Rahmen für alle Hochschulen. Dadurch verfügen die Einrichtungen über klare Orientierungspunkte bei der Entwicklung ihrer Strukturen und Maßnahmen. Gleichzeitig entsteht Transparenz darüber, welche Standards erfüllt werden müssen. Die Aussage von Jason Last, Dean of Students, auf Universitätsebene zuständig für die Studierenden, bringt diese Haltung gut auf den Punkt: „We are part of the problem. We are part of the solution.“ Die Verantwortung für Veränderungen wird dabei ausdrücklich als Aufgabe der Hochschule verstanden.

Gab es Aspekte, die dich besonders überrascht haben, oder Verfahrenswege, die du kritisch betrachtest?

Ja. Überraschend war für mich die konsequente Aufteilung der Verfahrensschritte bei SBDG-Meldungen. Die Berater*innen von Tormeys Einrichtung, dem Dignity & Respect Support Service, erhalten beispielsweise keine Informationen darüber, welche Sanktionen oder Maßnahmen letztlich gegenüber der gemeldeten Person ergriffen werden, und möchten dies – so mein Eindruck – auch nicht wissen. Die unterschiedlichen Mandate im Melde- und Interventionsprozess sind klar voneinander abgegrenzt; Personen, die beraten und begleiten, Gespräche führen, ermitteln oder Maßnahmen festlegen, arbeiten nicht unbedingt miteinander, sondern eher nacheinander. Kritisch sehe ich die Praxis der UCD, im Rahmen des SBDG-Meldeverfahrens einen externen Dienstleister mit einer Sachverhaltsermittlung zu beauftragen.

Welche bewährten Praxisbeispiele könnten als Vorbild dienen?

Mehrere Ansätze erscheinen übertragbar: Online-Schulungen zu SBDG für neue Studierende, Ausbildung und Vergütung von studentischen Botschafter*innen als Ansprechpersonen, stärkere Begleitung von Betroffenen während des gesamten Verfahrens, regelmäßige Evaluation und Weiterentwicklung bestehender Prozesse und eine bessere Sichtbarkeit von Unterstützungsangeboten. Vorbildlich finde ich auch, dass die UCD jährlich Daten zu SBDG-Fällen veröffentlicht. Dahinter steht die Haltung, Probleme sichtbar zu machen. Diese Transparenz wird als Voraussetzung für institutionelles Lernen verstanden.

Besonders beeindruckt hat mich auch die Kultur gegenseitiger Wertschätzung. In vielen Gesprächen wurde die Arbeit anderer Kolleg*innen ausdrücklich anerkannt. Diese Haltung fördert Zusammenarbeit und Verantwortungsübernahme.

Welche Erkenntnis nimmst du persönlich aus dem Aufenthalt mit?

Vor allem die Erkenntnis, dass wirksame Strukturen nicht allein von Regelwerken abhängen, sondern von institutioneller Haltung. An der UCD hatte ich den Eindruck, dass das Wohlergehen der Studierenden als selbstverständlicher Kernauftrag der Universität verstanden wird. Oder wie es Niamh Nestor, Leiterin der Serviceabteilung für Studierendenberatung und -unterstützung, formulierte: „We feel we have a duty to care.“ Diese Haltung spiegelt sich in den Strukturen, den Ressourcen und den täglichen Arbeitsprozessen wider. Für die Weiterentwicklung der Präventions- und Interventionsarbeit an deutschen Hochschulen bietet dies wertvolle Anregungen.

Was würdest du Kolleg*innen empfehlen, die einen Erasmus+ Aufenthalt in Betracht ziehen?

Unbedingt machen. Der organisatorische Aufwand ist überschaubar, der fachliche Gewinn jedoch enorm. Solche Aufenthalte eröffnen neue Perspektiven, fördern internationale Netzwerke und geben Impulse zur Weiterentwicklung der eigenen Institution. Besonders bereichernd kann es sein, gemeinsam mit Kolleg*innen zu reisen und die gewonnenen Eindrücke im Team zu reflektieren.


Die Fragen stellten Merle Büter und Michaela Volkmann, Referentinnen im Team geschlechter*gerecht.


Literatur

Pantelmann, Heike/Blackmore, Sabine (Hrsg.) (2023): Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt im Hochschulkontext. Herausforderungen, Umgangsweisen und Prävention. Springer Gabler, Wiesbaden.

Reysen-Kostudis, Brigitte/Stollberg, Wendy (2023): Beratung bei sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt: Ein Schulungskonzept für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte an Hochschulen. In: Pantelmann, Heike/Blackmore, Sabine (Hrsg.): Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt im Hochschulkontext. Herausforderungen, Umgang und Prävention. Springer Gabler, Wiesbaden, S. 137-149.


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