Am 4. November 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Beförderung eines Richters oder Beamten in ein höheres Amt von einem unterlegenen Mitbewerber vor den Verwaltungsgerichten mit Erfolg angefochten werden kann, wenn der Dienstherr den ausgewählten Bewerber unter Verletzung des Grundrechts des Mitbewerbers auf wirkungsvollen Rechtsschutz ernannt hat. Der Grundsatz der Ämterstabilität steht dem nicht entgegen.
Dies widerspricht jedenfalls insofern ständiger bisheriger Rechtsprechung, als dass bislang davon ausgegangen wurde, dass aufgrund des Grundsatzes der Ämterstabilität eine Konkurrentenklage gegen eine Mitbewerber keinen Erfolg mehr haben kann, wenn dieser ernannt und das Amt damit vergeben wurde. Dies galt selbst dann, wenn der Rechtsschutz des Konkurrenten absichtlich durch schnelle Ernennung vereitelt wurde.
Was halten Sie von diesem Urteil?
Am 10. August 2011 um 09:35 Uhr
Lieber Herr Dr. Steiger,
mittlerweile sind die Gründe veröffentlicht und in den Fachzeitschriften diskutiert. Könnten Sie kurz ein Prüfungs- bzw. Aufbauschema für die Klausurbearbeitung entwerfen?
Mit freundlichen Grüßen
Am 28. September 2011 um 19:40 Uhr
Lieber Robert,
das würden wir sehr gerne, aber leider fehlen uns dafür die Kapazitäten. Ich würde mich aber sehr freuen, wenn Sie – ganz im Sinne des Web 2.0 – eines entwerfen und online stellen. Ich würde es vorher auch gerne überprüfen.
Mit bestem Gruß
Dominik Steiger