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Der aktuelle Fall (8/2010)

Am 4. November 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Beförderung eines Richters oder Beamten in ein höheres Amt von einem unterlegenen Mitbewerber vor den Verwaltungsgerichten mit Erfolg angefochten werden kann, wenn der Dienstherr den ausgewählten Bewerber unter Verletzung des Grundrechts des Mitbewerbers auf wirkungsvollen Rechtsschutz ernannt hat. Der Grundsatz der Ämterstabilität steht dem nicht entgegen.
Dies widerspricht jedenfalls insofern ständiger bisheriger Rechtsprechung, als dass bislang davon ausgegangen wurde, dass aufgrund des Grundsatzes der Ämterstabilität eine Konkurrentenklage gegen eine Mitbewerber keinen Erfolg mehr haben kann, wenn dieser ernannt und das Amt damit vergeben wurde. Dies galt selbst dann, wenn der Rechtsschutz des Konkurrenten absichtlich durch schnelle Ernennung vereitelt wurde.

Was halten Sie von diesem Urteil?

Der Beitrag wurde am Samstag, den 4. Dezember 2010 um 18:41 Uhr von Dominik Steiger veröffentlicht und wurde unter Allgemein abgelegt. Sie können die Kommentare zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

2 Reaktionen zu “Der aktuelle Fall (8/2010)”

  1. Robert

    Lieber Herr Dr. Steiger,

    mittlerweile sind die Gründe veröffentlicht und in den Fachzeitschriften diskutiert. Könnten Sie kurz ein Prüfungs- bzw. Aufbauschema für die Klausurbearbeitung entwerfen?

    Mit freundlichen Grüßen

  2. Dominik Steiger

    Lieber Robert,

    das würden wir sehr gerne, aber leider fehlen uns dafür die Kapazitäten. Ich würde mich aber sehr freuen, wenn Sie – ganz im Sinne des Web 2.0 – eines entwerfen und online stellen. Ich würde es vorher auch gerne überprüfen.

    Mit bestem Gruß

    Dominik Steiger

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