Am 9. November 2011 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die 5% Klausel bei der Europawahl verfassungswidrig ist. Sie verstößt gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG) und der Chancengleichheit der politischen Parteien (Art. 21 Abs. 1 GG). Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl verlangt, dass alle Stimmen den gleichen Einfluss […]