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Der aktuelle Fall (4/2011)

Am 9. November 2011 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die 5% Klausel bei der Europawahl verfassungswidrig ist. Sie verstößt gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG) und der Chancengleichheit der politischen Parteien (Art. 21 Abs. 1 GG). Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl verlangt, dass alle Stimmen den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis und die Zusammensetzung des Parlaments haben. Durch die Klausel entstehe eine Ungleichgewichtung der Wählerstimmen, da Stimmen für kleinere Parteien, die an der Hürde scheitern, ohne Erfolg bleiben. Eine Rechtfertigung wie auf Bundesebene aus Funktionalitäts- und Stabilitätsgesichtspunkten kommt aufgrund der speziellen Situation des Europäischen Parlaments mit seinen strukturellen Unterschieden, so wähle es etwa keine Regierung, nicht in Betracht. Die Richter di Fabio und Mellinghoff erklärten in einem Sondervotum, dass die Verhinderung von Funktionsbeeinträchtigungen auch auf europäischer Ebene ein Rechtfertigungsgrund für Ungleichbehandlungen sei.

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Der Beitrag wurde am Mittwoch, den 9. November 2011 um 11:07 Uhr von Dominik Steiger veröffentlicht und wurde unter Allgemein abgelegt. Sie können die Kommentare zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

2 Reaktionen zu “Der aktuelle Fall (4/2011)”

  1. SB

    Ich halte das für nicht zutreffend. Im Übrigen auch nicht als Argument auf Bundes- oder Landesebene. Es gibt keine empirischen Beweise hinsichtlich etwaiger Funktionsbeeinträchtigungen. Dagegen sehr wohl Studien die belegen, dass vor allem taktische Wähler kleinen Parteien nicht ihre Stimme geben wegen der Hürden, obwohl sie diese programmatisch wählen würden. Bei Protestwählern sei das hingegen nicht so von Bedeutung. Hürden stellen einen schweren Eingriff dar, der durch bloße Befürchtungen oder überholte historische Erwägungen m.E. nicht zu rechtfertigen ist. Nicht umsonst fallen auch die Kommunalhürden in den Bundesländern. In Berlin wird von der Partei Mensch Umwelt Tierschutz gerade gegen die 3%-Hürde in den BVVen geklagt. Völlig zurecht! Da muss dann aber erst eine kleine Partei das Geld in die Hand nehmen und den Mut aufbringen, um etwas so wichtiges und grundsätzliches einzuklagen, denn die „großen“ Parteien haben natürlich aus Gründen des eigenen Machterhalts kein Interesse an einem grundrechtskonformen Wahlrecht. Umso schlimmer, dass aber nur diese Gesetze ändern können. Da beisst sich doch die Katze in den Schwanz. Denn gerade die wollen doch gar nichts ändern. Ich finde es sehr schlimm, dass Stimmen verloren gehen, im Gegenteil, faktisch andere Parteien sogar davon profitieren und der Erfolgswert der Stimmen nicht gleich ist.

  2. Dominik Steiger

    Danke für diese engagierte Stellungnahme! Haben Sie vielleicht eine Fundstelle zu den genannten Studien?

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