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Aktuelles von den Hauptstadtfällen

Die Internetpräsenz der Freien Universität Berlin erstrahlt in neuem Glanz und auch bei den „Hauptstadtfällen“ hat sich Einiges getan. Neben der für die Nutzer eher unauffälligen Behebung kleinerer Fehler sowie der Anpassung verschiedenster Teilbereiche der Seite, wurden im vergangenen Jahr insbesondere einige Fälle neu eingestellt und eine Reihe weiterer auf den aktuellen Stand gebracht.

Neu dabei sind die Fälle „Oppositionsrechte in Zeiten der GroKo“, „Der überwachte Abgeordnete“ und „Konkurrentenstreit“. Der Fall „Oppositionsrechte in Zeiten der GroKo“ befasst sich mit den (in der letzten Legislaturperiode besonders virulenten) Fragen der Rechte der Opposition im Parlament, während in „Der überwachte Abgeordnete“ der aus verschiedenen anderen Fällen bereits bekannte Dr. Kunstinnig feststellen muss, dass er in das Visier des Verfassungsschutzes geraten war. Hiergegen zieht er nun vor das Bundesverfassungsgericht. Beim „Konkurrentenstreit“ ist der Name Programm. Zwei Lehrer streiten um die rechtmäßige Besetzung einer Beamtenstelle.

Aktualisiert wurden insbesondere die verwaltungs-, polizei- und baurechtlichen Fälle „Stadionverbot“, „Straßenfeste“, „Straßenkunst“, „Treffpunkt“, „Abgeflammt“, „Abgestellt“, „Biergarten“, „Glashaus“, „Investory“, „Mobilmachung“, „Seniorenresidenz“ und „Wolfsgehege“, sowie einige weitere Fälle, die kleinere Änderungen erfahren haben.

Geplant war auch, den Fall „Leinen Los“ an das neue Berliner Hundegesetz anzupassen. Das Gesetz sieht jedoch den Erlass zweier Rechtsverordnungen vor, in denen Einzelheiten zur Durchführung des Gesetzes normiert werden. Da eine der beiden Verordnungen jedoch weiterhin auf sich warten lässt (vgl. Tagesspiegel v. 09. Februar 2018: „Leinenpflicht für Hunde verzögert sich weiter“ und rbb24 v. 12. April 2018: „Berlin hält sein Hundegesetz an der langen Leine“), kann auch eine Aktualisierung des Falls zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.

Darüber hinaus wurde die Rubrik „Orte und Personen“ erheblich erweitert, sodass nun weitere Personen mit einer Kurzbiographie dort verzeichnet sind.

Von besonderem Interesse für die Nutzer der „Hauptstadtfälle“ dürfte jedoch die Erweiterung der „Tipps“ sein. Regelmäßigen Nutzern unserer Fallsammlung dürfte hinlänglich bekannt sein, dass sich dort verwaltungs- und verfassungsrechtliche Schemata befinden. Diese wurden nicht nur überarbeitet, sondern insbesondere für den landesrechtlichen Bereich wurden auch verschiedene neue Schemata hinzugefügt. So finden sich dort nunmehr Vorschläge für den Aufbau baurechtlicher sowie polizeirechtlicher Prüfungen und auch der Eilrechtsschutz wurde eingepflegt.

Sollten Sie Anmerkungen – zu den Änderungen, aber auch zu den weiteren Inhalten – oder Wünsche in puncto „Hauptstadtfälle“ haben, so teilen Sie uns diese gerne mit. Hier im Kommentarbereich oder aber unter info@hauptstadtfaelle.de.

Der Beitrag wurde am Mittwoch, den 25. April 2018 um 21:38 Uhr von Jannik Bach veröffentlicht und wurde unter Allgemein abgelegt. Sie können die Kommentare zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

2 Reaktionen zu “Aktuelles von den Hauptstadtfällen”

  1. sophie

    Hallo, tausend Dank für die tollen Fälle – eine große Hilfe! Ist die aktuelle BauO-Reform Bln bereits beachtet worden?

  2. Jannik Bach

    Liebe Sophie,

    es freut uns, dass Ihnen die Hauptstadtfälle gefallen und diese eine Hilfe für Sie darstellen. Das „Dritte Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin vom 17. Juni 2016“, auf das Sie wahrscheinlich Bezug nehmen, ist für alle Fälle mit Bearbeitungsstand ab Januar 2017 sowie für einige weitere Fälle, bei denen dies jedoch explizit vermerkt ist, berücksichtigt. Falllösungen ohne einen solchen Vermerk mit einem Bearbeitungsstand vor 2017 sind noch nach der alten Rechtslage gelöst. Wir sind derzeit dabei, auch diese Fälle Schritt für Schritt anzupassen. Insgesamt berücksichtigen die meisten baurechtlichen Fälle bereits das oben angesprochene Änderungsgesetz.

    Beste Grüße

    Jannik Bach

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