Einverständniserklärung für externe Referenten: englische Fassung

Wie bereits hier im Blog berichtet, soll der jeweilige Content Producer – also der beauftragtende Bereich an der Freien Universität – mit einem Referenten zur Nutzung der betreffenden Aufzeichnung eine Einverständniserklärung abschließen.
Nun haben wir in Zusammenarbeit mit PKI-Web und dem Rechtsamt eine englische Fassung erstellt, die in Zusammenarbeit mit Referenten verwendet werden kann, deren Muttersprache nicht Deutsch ist: Consent_Form_iTunesU_05March2014

Bitte bei Tagungen, Konferenzen o.ä. mit diesen externen Referenten darauf achten, dass die beigefügte Erklärung ausgefüllt und unterzeichnet wird.
Dokumentation: das Original muss vom “beauftragenden Bereich” archiviert werden, ein Scan davon muss an CeDiS.

Einverständniserklärung für externe Referenten

Inwiefern müssen sich externe Referenten (also nicht FU-Angehörige / nicht FU-Lehrende) mit der Bereitstellung einer Aufzeichnung von ihrer Person auf “Freie Universität Berlin on iTunes U” einverstanden erklären?

Diese Frage wurde in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt wie folgt geklärt:

Für externe Referenten bedarf es grundsätzlich nicht der Erstellung neuer Nutzungsbedingungen oder Grundregeln für iTunesU. Vielmehr ist es so, dass das Filmmaterial aus einem bestimmten Bereich der Freien Universität Berlin zur Referenzierung auf iTunesU zu CeDiS gelangt. Dieser Bereich – vielmehr der jeweilige Content-Producer – ist in diesem Fall auch für die Inhalte verantwortlich. Dieser sollte mit dem jeweiligen Referenten folgende Vereinbarung treffen:  Einverständnis_iTunesU_Stand27Jan2014

Bitte bei Tagungen, Konferenzen o.ä. mit externen Referenten darauf achten, dass die beigefügte Erklärung ausgefüllt und unterzeichnet wird.

Dokumentation: das Original muss vom “beauftragenden Bereich” archiviert werden, ein Scan davon muss an CeDiS.

Präsidium der Freien Universität verabschiedet Regelungen zur Nutzung von iTunes U

Der strukturelle und rechtliche Rahmen zur Nutzung von iTunes U an der Freien Universität Berlin ist Mitte Juli vom Präsidium verabschiedet worden:

CeDiS hatte in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt die Grundregeln sowie die Nutzungsbedingungen zum Einsatz von iTunes U erstellt. In diesen beiden Dokumenten ist das Verfahren zur Bereitstellung von audiovisuellen Lehr- und Lerninhalten dargelegt. Darüber hinaus enthalten sie den rechtlichen Rahmen (Urheber- und Nutzungsrecht, Haftung, Persönlichkeitsrechte), der bei der Nutzung von “Freie Universität Berlin on iTunes U” beachtet werden muss.

Diese Regelungen sind zu finden auf der FIT-Webseite (Informationen zu IT-Richtlinien):

CeDiS betreibt im Auftrag des Präsidiums den institutionellen Hochschulauftritt “Freie Universität Berlin on iTunes U”, bei Fragen hierzu können Sie sich direkt an uns wenden: itunesu@cedis.fu-berlin.de.