Antragsverfahren
- Nach Beendigung Ihres Auslandsstudiums füllen Sie das „Antragsformular für die
Anrechnung von extern absolvierten Japanischkursen(留学単位交換申請フォーマット)“ in Ihrer *FU-Box aus.
*Der Link zum FU-Box-Ordner wird von der zuständigen Lehrkraft an Ihre Zedat-E-MailAdresse geschickt. - Laden Sie eine PDF-Datei des ausgefüllten „Antragsformulars die Anrechnung von
extern absolvierten Japanischkursen“ und Ihre Zeugnisse von der japanischen
Universität in den FU-Box-Ordner hoch. - Schicken Sie nach dem Hochladen eine E-Mail an die zuständige Lehrkraft
| ICU, Keio University, Kyoto University, Sophia University, University of Tokyo → Hioki(yasuyo.hioki@fu-berlin.de) |
| Chuo University, Kindai University, Kobe University, TUFS, Waseda University → Shiroki (mie.shiroki@fu-berlin.de) |
| Chiba University, Dokkyo University, Hitotsubashi University, Nanzan University, Okayama University, University of Tsukuba → Takai (ryusuke.takai@fu-berlin.de) |
4. Die zuständige Lehrkraft prüft die eingereichten Unterlagen und setzt sich mit der Studienkoordination des Sprachenzentrums in Verbindung.
- Die Studienkoordination der ZE Sprachenzentrum (zuständig: Frau Nadia Fischer) stellt die Anrechnungsempfehlung aus und schickt sie an Ihr Prüfungsbüro.
- Das Prüfungsbüro legt die Anrechnungsempfehlung dem Prüfungsausschuss vor; nach Zustimmung werden die Leistungen angerechnet. (Zuständigkeit: Prüfungsbüro)
Bedingungen für die Anrechnung
Vergleichbarkeit der Leistungen hinsichtlich:
- Sprachniveau
- Qualifikationszielen
- Workload/ Arbeitsaufwand (Unterrichtsstunden, Studienleistungen)
- Kursabschluss mit Prüfung
In der folgenden FU-Studienordnung (klicken Sie auf den Namen des Kurses) können Sie Stundenzahl/Workload und das Qualifikationsziel der Japanischmodule der FU einsehen. Die Niveaustufen der einzelnen Module orientieren sich am CEFR wie folgt.
| Name des Kurses | Niveau | Unterrichtszeit pro Woche (Minuten) |
| Grundmodul Japanisch V | B1.1-B1.2 (初中級/中級) | 270 |
| Aufbaumodul Japanisch I | B1.1-B1.2 (初中級/中級) | 180 |
| Master III | B2.2 (上級) | 270 |
| Master IV | B2.2-C1.1 (上級) | 180 |
Die folgenden Arten von Kursen werden nicht anerkannt:
- Kurse, die nicht mit dem Niveau der FU-Module vergleichbar sind.
- Kurse, deren Stundenzahl/ Workload nicht mit den FU-Modulen vergleichbar sind.
- Kurse, die zu sehr vom Qualifikationsziel der FU-Module abweichen (z. B. Let’s play with onomatopoeia, Let’s read recipes in Japanese and cook together, Let’s take a walk around the town, Let’s read manga in Japanese).
Umrechnung von in Japan erworbenen Noten
Die in Japan erworbenen Noten werden gemäß der *Universitätsempfehlung umgerechnet. Wenn sich die Notenskala der japanischen Partneruniversität ändert, wird die neue Skala angewendet.
- FU-Empfehlung zur Umrechnung ausländischer Noten (Japan >> Seite 6)
Bitte beachten Sie hierzu die Tabelle auf Seite 4. Die Partnerschaft mit der Universität Hitotsubashi ist noch sehr neu, weswegen es noch keinen Anrechnungsmaßstab gibt. Dieser ist in Arbeit.
Achtung! 1. Die japanischen Sprachkursleistungen für BA+ (Integrierte Japanstudien) werden von Herrn Heinrich angerechnet. 2. Bevor Sie die Anrechnung von in Japan erbrachten Studienleistungen für den Bereich Sprachpraxis beantragen, vergewissern Sie sich bitte, dass Sie nicht beabsichtigen, Anrechnungen einer Studienleistung in anderen Studienbereichen an der FU zu beantragen (z.B. ABV).
