Ein nicht nur in Corona-Zeiten wichtiges Thema!
Barrierefreiheit von Webinhalten ist ein wichtiger Aspekt der sozialen Inklusion und wird durch das internationale, europäische und deutsche Recht unterstützt. Die Freie Universität Berlin ist verpflichtet, ihre Webangebote barrierefrei zu gestalten. Webinhalte sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen (Blindheit und Sehbehinderung, Gehörlosigkeit und nachlassendem Hörvermögen, eingeschränkter Bewegungsfähigkeit, neurologischen Behinderungen, …) sowie für ältere Menschen und Menschen mit temporären Einschränkungen im vollen Umfang zugänglich sind, d.h. wenn man sie mit üblicher oder spezieller Software und Technik wahrnehmen, verstehen und bedienen kann.
Die Barrierefreiheit von im FU-CMS gepflegten Webinhalten hängt nicht nur von der technischen Beschaffenheit des CMS ab. CMS-Redakteur*innen tragen zur Barrierefreiheit entscheidend bei.
Die neuen Info-Seiten geben den CMS-Redakteur*innen einen Überblick über das Thema „Barrierefreiheit von Webinhalten“ und leiten dazu an, Inhalte im CMS gemäß den gesetzlichen Anforderungen und aktuellen Standards und Normen barrierefrei zu gestalten.
=> Zur Infoseite „Barrierefreie Webinhalte“