Das Creative-Commons-Lizenzmodell

Damit Lehrmaterialien für die möglichst freie Weiternutzung geöffnet werden können, muss das klassische Urheberrecht ergänzt werden. Bei OER geschieht das mittels Creative Commons, einem rechtssicheren Lizenzmodell.

Ist man Urheberin oder Urheber einer Ressource, kann man diese mittels Creative Commons mit einer von sechs Lizenzen versehen und somit genau festlegen, welche Arten der Nachnutzung gestattet sein sollen.

Das Creative-Commons-Logo

Die sechs Lizenzen …

CC BY
Die Ressource darf beliebig verwendet werden, auch kommerziell. Es muss die/der Urheber*in genannt werden. Wird die Ressource weiterverwendet, darf sie unter einer anderen der sechs Lizenzen veröffentlicht werden.

CC BY-SA
Die Ressource darf beliebig verwendet werden, auch kommerziell. Es muss die/der Urheber*in genannt werden. Wird die Ressource weiterverwendet, darf sie nur unter dieser Lizenz BY-SA veröffentlicht werden. Es wird also eine weitere Öffnung oder Beschränkung der Lizenz vermieden.

CC BY-ND
Die Ressource darf weiterverwendet, aber nicht bearbeitet werden. Die kommerzielle Weiterverwendung ist gestattet. Es muss die/der Urheber*in genannt werden.

CC BY-NC
Die Ressource darf beliebig verwendet werden, aber nicht kommerziell. Es muss die/der Urheber*in genannt werden. Wird die Ressource bearbeitet, darf sie unter einer anderen der sechs Lizenzen veröffentlicht werden, also auch unter einer Lizenz, welche die kommerzielle Nutzung gestattet.

CC BY-NC-SA
Die Ressource darf beliebig verwendet werden, aber nicht kommerziell. Es muss die/der Urheber*in genannt werden. Wird die Ressource weiterverwendet, darf sie nur unter dieser Lizenz BY-NC-SA veröffentlicht werden. Eine kommerzielle Nutzung von Adaptionen der Originalressource wird also verhindert.

CC BY-NC-ND
Die Ressource darf weiterverwendet, aber nicht bearbeitet werden. Die kommerzielle Weiterverwendung ist nicht gestattet. Es muss die/der Urheber*in genannt werden.

… und zwei Sonderformen

Neben den oben beschriebenen sechs Standardlizenzen gibt es zwei weitere Möglichkeiten der Öffnung von Ressourcen: CC0 und Gemeinfreiheit.

Wenn eine Ressource mit der Lizenz CC0 versehen wird, kann diese ohne jegliche Nutzungsregeln verwendet werden. Es muss also, anders als bei CC BY, auch keine Autorin bzw. Autor genannt werden. Im deutschen Recht bleibt jedoch die Urheberschaft generell bestehen. Gemeinfreiheit wiederum bedeutet das Erlöschen der Schutzrechte der Urheberin bzw. des Urhebers. Im deutschen Urheberrecht geschieht das maximal 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers. Ein vorzeitiges Abtreten der Schutzrechte ist in vielen Ländern möglich, in Deutschland jedoch generell nicht.

Wer also seine Ressourcen so offen wie nur möglich bereitstellen möchte und mit dem Wegfall der Namensnennung bei Nutzung einverstanden ist, tut dies per CC0-Lizenz.

Welche Lizenzen sind wirklich offen?

Grundsätzlich ist eine Ressource immer offener mit CC-Lizenz als ohne. Dennoch gibt es verschiedene Meinungen darüber, bis zu welcher Lizenz überhaupt von OER gesprochen werden kann. CC BY, also die offenste Variante, wird oft als OER-Goldstandard bezeichnet. Aber ist z. B. CC BY-NC-ND mit seinen Einschränkungen auch noch für OER zu gebrauchen? An der Universitätsbibliothek machen wir keinen harten Schnitt und würden Ressourcen, welche mit CC lizenziert sind, generell als OER bezeichnen. Dennoch empfehlen wir, in den Einschränkungen nicht über CC BY-SA hinauszugehen. Das erleichtert die Nachnutzung und schützt die Urheberin bzw. den Urheber meist ausreichend.

Ein Beispiel aus der Praxis

Das Buch „Verwaltungsrecht in der Klausur“, herausgegeben von Nikolas Eisentraut im Rahmen seiner Tätigkeit an der Freien Universität. Der Verlag hat das Buch auf dem Cover als „Open Educational Resource“ gekennzeichnet. Im Impressum ist die gewählte Lizenz CC BY-SA vermerkt.

Cover
Impressum mit Lizenzangabe (CC BY-SA)