Welche Rechtsfragen rund um Open Research sind derzeit besonders drängend? Mit welchen Instrumenten und Strategien lassen sich die Rechtssicherheit offener Forschungspraktiken sicherstellen und erhöhen? Ein Workshop auf der BiblioCon im Mai 2026 in Berlin bot für diese Fragen ein Forum und ermöglichte Austausch und Vernetzung.
Ein gemeinsamer Rückblick von Miriam Wildermuth, Marc Lange, Maxi Kindling, Aziza Hentschel und Georg Fischer.
Seit Jahren gewinnen die rechtlichen Fragen zu Offenheit aufgrund sich ausdifferenzierender Publikationspraktiken und Forschungsressourcen an Komplexität. Neben urheberrechtlichen Fragen ist im Kontext Open Research heute regelmäßig von datenschutzrechtlichen, arbeitsrechtlichen, haushaltsrechtlichen, vertragsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen die Rede. Die jüngsten technologischen Umbrüche (insbesondere durch Große Sprachmodelle / LLMs bzw. „Künstliche Intelligenz“) sowie geopolitischen Entwicklungen haben Unsicherheiten und Klärungsbedarfe in diesem Kontext verstärkt.
In dieser Gemengelage suchen Angehörige aus Forschung, Kultur, Lehre und Infrastruktur nach belastbaren Antworten auf ihre Fragen, um so offen und rechtssicher wie möglich publizieren und arbeiten zu können. Die Einrichtungen begegnen der drastisch gestiegenen Nachfrage nach Rechtssicherheit mancherorts mit dem Aufbau von Rechtsinformationsstellen. Dies wiederum führt zu der Abgrenzung von Rechtsinformation und -beratung und zu den Fragen, wie weit die Klärung einer Rechtsfrage im Einzelfall gehen darf und welche Verantwortung die Einrichtungen wie auch die ratsuchende Person jeweils haben.
Dieser Workshop-Bericht ist Teil des Projekts „Recht offen. Juristische Kompetenzen in und für die Offene Wissenschaft stärken“, das von der VolkswagenStiftung gefördert wird (Projektantrag). · Das Projekt ist am Open Research Office und an der TU Berlin angesiedelt. Ziel ist es, einen Legal Helpdesk, also eine rechtliche Anlaufstelle, für Berliner Einrichtungen und ihre Angehörigen aufzubauen. · Daneben gibt es eine Kooperation mit dem open-access.network, um die rechtliche Interessenvertretung offener Forschung zu stärken. Dieses Vorhaben wird mit dem Netzwerk Recht und Open Research verfolgt (Information).
An der Schnittstelle von Praxis und Recht
Um rechtliche Fragen in der offenen Forschung zu sammeln und zu besprechen, veranstalten wir auf der diesjährigen BiblioCon im Mai 2026 einen eigenen Workshop (Archivkopie des Abstracts). Unter dem Motto „Offen, aber rechtens!“ versammelten sich 25 Kolleg*innen aus Bibliotheken, Archiven, Fachinformationsdiensten und Forschungseinrichtungen, um vielfältige juristische Fragen, Herausforderungen und praktische Lösungswege aus dem bibliothekarischen Kontext zu besprechen. Im Vordergrund der Veranstaltung standen interdisziplinärer Erfahrungsaustausch und Vernetzung: Denn auch wenn das Recht, seine Ausgestaltung und Interpretation primär juristisch und rechtswissenschaftlich bearbeitet werden, so ist die Anwendung des Rechts eine sehr praktische, handfeste Angelegenheit und berührt damit wesentlich die Aufgabengebiete von Nicht-Jurist*innen. Der Workshop bot ein Forum für derartige praktische Rechts- und juristische Praxisfragen mit Fokus auf Open Access und Open Research.
Als Workshop-Methode wählten wir das World Cafe: Teilnehmende kommen in Kleingruppen an mehreren Stationen zusammen und tauschen sich in lockerer Atmosphäre, aber fokussiert zu einem vorab festgelegten Thema aus. Die Gastgeber*innen strukturieren die Diskussion an den Stationen und tragen die Fragen und Antworten zusammen. Anschließend werden in einem Plenum die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst und diskutiert. In unserem World Café „Offen, aber rechtens!“ wurden folgende vier Stationen angeboten:
· Materialien und Ressourcen, betreut von Miriam Wildermuth (Institut für Informations- und Bibliothekswissenschaften, HU Berlin) · Vernetzung und Netzwerk, betreut von Maxi Kindling (Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin) · Rechtsinformation und Rechtsberatung, betreut von Aziza Hentschel (Legal Helpdesk Berlin, Open Research Office Berlin) · Rechtspolitische Vertretung, betreut von Marc Lange (Helmholtz Open Science Office)
Im Folgenden werden die Ergebnisse der vier Stationen zusammengefasst und wo möglich mit weiteren Überlegungen verbunden.
Materialien und Ressourcen
Die Teilnehmenden äußerten im World Café vielfältige Ideen, Vorschläge und Wünsche in Bezug auf geeignete Informationsmaterialien und Ressourcen. Dabei stand der Servicegedanke im Vordergrund, nämlich das Ziel, qualitativ hochwertige Informationen, Beratung und Hinweise an Interessierte zu vermitteln, die vor einem juristischen Problem stehen. Um den Themenkomplex Recht und Open Research theoretisch wie praktisch für juristische Lai*innen aufzubrechen und ihnen Grundlagen für Entscheidungen zu geben, bieten sich nach Meinung der Teilnehmenden klassische mediale Formate wie Erklärtexte und -videos, aber auch Checklisten, Entscheidungsbäume, Glossare, Sammlungen von Beispielen und Best Practices, Handreichungen oder interaktive Chatbots an. Auch visuell hilfreiche Überblicksformate sollten dabei berücksichtigt werden, etwa in Form einer Landkarte, die die juristischen Anlaufstellen an einem Ort, in einem Bundesland oder sogar bundesweit zeigt. Ein anderer Vorschlag betrifft die oft unter Verschluss gehaltenen Verlagsverträge. Diese könnten in anonymisierter, abstrahierter Form gesammelt und archiviert werden, um eine gemeinsame, offene Wissensbasis zu schaffen.
In Bezug auf Gestaltungsfragen sollten die Materialien nicht zu abstrakt, sondern stets am konkreten praktischen Fall orientiert oder an einem nachvollziehbaren Beispiel geschildert sein. Diese Anforderung birgt allerdings eine typische Herausforderung für juristische Materialien: Diese sollten einerseits möglichst präzise und juristisch „wasserdicht“, andererseits aber auch niederschwellig und verständlich sein, um die Bedarfe der Zielpublika zu erfüllen. Erklärende Materialien sollten demnach so gestaltet sein, dass sie entweder einführenden Charakter haben oder Fortgeschrittene ansprechen. Eine andere Anforderung besteht in der Aktualität der Unterlagen: Juristische Inhalte erscheinen oft starr, das Rechtssystem arbeitet aber dynamisch und produziert laufend neue Entscheidungen, Interpretationen und Anwendungen in Bezug auf juristische Sachverhalte. Das macht es erforderlich, auf dem Laufenden zu bleiben und mündet in dem Bedarf einer ordnenden Instanz, die etwa in Form von interdisziplinär aufbereiteten Newslettern neueste Informationen verschickt, ordnet und bündelt. Schulungen, Fortbildungen, Workshops oder die Hochschullehre sind hierfür ein bewährtes Mittel, die Abhilfe schaffen könnten; idealerweise sollten dabei auch die nächsten Generationen an Forschenden und Infrastruktur-Mitarbeiter*innen adressiert werden.
Insgesamt ist die Ressourcenbündelung und Kooperation an dieser Stelle besonders wichtig, insbesondere wenn sie über die Grenzen von Disziplinen, Domänengrenzen, Karrierestufen und Statusgruppen hinweg erfolgt. Gleichzeitig kann auch die effektivste Kooperation nur punktuell auffangen, was durch befristete, projektförmige und prekär bezahlte Leistungen an Missständen entsteht. Absolut einig waren sich die Teilnehmenden daher in der Frage, dass eine Daueraufgabe wie Rechtsinformation auch dauerhaft und angemessen finanziert sein muss. Nur auf diese Weise lässt sich sicherstellen, dass juristische Kompetenzen nachhaltig erarbeitet werden können und qualitativ hochwertiges Wissen in den Einrichtungen diffundieren kann.
Vernetzung und Netzwerk
Die Themen Vernetzung und Netzwerk wurden im Hinblick auf verschiedene Dimensionen und Akteursgruppen diskutiert. So lässt sich beispielsweise danach fragen, wann eine interne und wann eine externe Vernetzung am zielführendsten ist, um juristische Probleme zu bearbeiten. Aus dem Kreis der Fachinformationsdienste wurde etwa berichtet, dass gerade die interinstitutionelle Vernetzung anfangs zwar mehr Aufwand bedeutet, mittelfristig aber auch nachhaltig(er) wirken kann. Damit stellt sich die Frage, wie sich Investitionsentscheidungen erörtern und begründen lassen. Denn klar ist: Über den bloßen Austausch von Informationen hinweg braucht es nachhaltige Strukturen für Zusammenarbeit, Wissenstransfer und gemeinsame Problemlösungen, um Insellösungen, Wissenssilos und Umgehungsstrategien zu überwinden.
Als Ausgangspunkt kann die Frage dienen, welche Akteur*innen bereits im Themenbereich Recht und Open Research aktiv sind und auf welchen Netzwerken aufgebaut werden kann. Dazu gehören nationale wie internationale Initiativen ebenso wie Zusammenschlüsse großer Hochschulen (beispielsweise U15 oder TU9). Hilfreich wäre eine systematische Übersicht bestehender Akteur*innen und Netzwerke. Die Perspektive der Forschenden sollte dabei wesentliche Berücksichtigung finden, was beispielsweise über eine Vernetzung von Rechtsinformationsstellen und Justiziariaten gelingen kann.
Darüber hinaus sollten erfolgreiche Vernetzungsformate identifiziert und gestärkt werden. Dazu zählen beispielsweise Werkstattgespräche, soziale Netzwerke, engagierte Einzelpersonen mit besonderer Expertise sowie etablierte Routinen zwischen Bibliotheken und Justiziariaten. Besonders relevant sind solche Austauschformate für Themen, die derzeit mit großen Unsicherheiten verbunden sind, etwa zu Künstlicher Intelligenz, Creative-Commons-Lizenzen (CCL), Text und Data Mining (TDM), Bildrechten, den DEAL-Verträgen, Verwertungsgesellschaften wie VG Wort sowie zum Zweitveröffentlichungsrecht.
Rechtsinformation und Rechtsberatung
Vertreter*innen von Bibliotheken, Archiven, Fachinformationsdiensten, Repositorien und anderen Infrastruktur-Einrichtungen stehen vielerorts vor der Herausforderung, eine Flut von Rechtsfragen, die an sie als Nicht-Jurist*innen herangetragen werden, zu bearbeiten. Zwar ist in den Einrichtungen aufgrund langjähriger Erfahrung selbst bereits einige Expertise vorhanden, die es ermöglicht, einen gewissen Anteil der Fragen selbst zu beantworten. Doch gerade bei komplexen, speziellen und neuartigen Rechtsfragen stößt man insbesondere als Nicht-Jurist*in regelmäßig an Grenzen. Daraus resultiert der Wunsch nach einer fundierten juristischen Anlaufstelle, die möglichst schnell, barrierearm und eindeutig weiterhilft, wenn Fragen aus eigener Kraft nicht beantwortet werden können.
Insbesondere bei Fragen zu Open Research ist die Überlastung der Justiziariate der Einrichtungen (sofern überhaupt vorhanden) spürbar. Die Teilnehmenden berichteten auch von Fällen, in denen Einrichtungen und Universitäten externe Rechtsanwaltskanzleien beauftragen müssen; dies bringt zwar kurzfristig einen Vorteil mit sich, ist aber in der Regel teuer erkauft und verhindert mittelfristig den Aufbau eigener Expertise in den Häusern. In diesem Zusammenhang zeigt sich ironischerweise auch die Unzugänglichkeit des juristischen Systems im Allgemeinen und des juristischen Publikationswesens im Besonderen: Gerade die voraussetzungsreiche juristische Fachsprache mit zahlreichen Fachtermini sowie Bezahlschranken, fehlende oder unerreichbare Übersichten von Gerichtsentscheidungen, Rechtskommentaren und anderen Fachtexten erschweren den öffentlichen Zugang zum Recht auf vielen Ebenen.
Auch der Zeitpunkt der Kontaktaufnahme der Ratsuchenden kann über den Erfolg der Arbeit einer Rechtsinformationsstelle (mit-)entscheiden. Grundsätzlich gilt: Je früher die Rechtsinformationsstellen etwa bei einem Forschungs- oder Publikationsprojekt einbezogen werden, desto besser lässt sich der Prozess der Rechtsinformation gestalten. Ein ähnliches Problem zeigt sich darin, dass manche Forschende keine oder nur unzureichende Kenntnis von den eigens unterschriebenen Verträgen (etwa mit Verlagen) haben sowie in der fehlenden Bereitschaft, einzelne Klauseln zu verhandeln oder sich rechtzeitig fundierte Unterstützung in diesen Belangen zu suchen. Ist eine Vereinbarung einmal geschlossen und schriftlich besiegelt, ist es ungleich schwieriger, die eigenen Pflichten oder fehlenden Rechte nachträglich einzufordern oder nachzuverhandeln. Demnach tragen die Infrastruktur-Einrichtungen an vielen Orten auch die Last grundsätzlicher Aufklärung und Bewusstseinsbildung in Vertragsfragen und juristischen Konstellationen.
Abhilfe für die mannigfaltigen Probleme kann demnach eine öffentlich getragene, ressourcenstarke und sichtbare juristische Anlaufstelle bieten, die an den Einrichtungen selbst oder einrichtungsübergreifend angesiedelt ist. Diese stellt als Dienstleistungen nicht nur Rechtsberatung, Rechteklärung, Risikoabwägung und Folgenabschätzung im Einzelfall und in allgemein verständlicher Sprache zur Verfügung, sondern bietet auch einen umfangreiches Angebot zur Rechtsinformation, etwa mit Übersichten zu juristischen Ressourcen, niedrigschwelligen Einordnungen und anderen, nachnutzbaren Materialien. Gleichzeitig gilt es, das Bewusstsein insbesondere der Forschenden für ihre eigene Rolle als Rechtssubjekte und Vertragspartner*innen zu stärken, insbesondere durch Integration geeigneter Angebote in die Lehre, Fortbildungen und interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Jurist*innen. Dadurch lassen sich Wissenschaft, Forschung und Publizieren von Anfang an mit einem gesamtheitlichen Blick begegnen: von der Entscheidung über den Forschungsgegenstand bis zur Publikation der Ergebnisse unter Berücksichtigung der fachlichen, organisatorischen und rechtlichen Erfordernisse. Dieser Zugang würde langfristig Ressourcen schonen und sowohl Forschende als auch Vertreter*innen der verschiedenen Institutionen mit weit weniger unsicheren Situationen konfrontieren.
Rechtspolitische Vertretung
Rechtsinformation und -beratung spielen sich vor allem auf der konkreten Ebene der Forschungs- und Publikationspraxis ab. Gerade wiederkehrende und schwer zu lösende rechtliche Herausforderungen deuten aber auf Problemlagen hin, die sich nur grundsätzlich lösen lassen, etwa durch Gerichtsurteile oder Gesetzesänderungen. Ein Engagement auf rechtspolitischer Ebene ist voraussetzungsreich, Themen gäbe es dafür indes viele: Von den Teilnehmenden im World Café wurden unter anderem ganz grundsätzliche Rechtsfragen um Offenheit angesprochen; etwas spezifischer das Zweitveröffentlichungsrecht (auf nationaler wie europäischer Ebene), Nutzungs- beziehungsweise Verwertungsfragen bei Künstlicher Intelligenz, das Leistungsschutzrecht, Urheberrechtsfragen bei nicht-textuellen Objekten wie Bildern, audiovisuellen Materialien und deren Reproduktionen, Vertrags- und Lizenzfragen (etwa im Zusammenhang mit Verwertungsgesellschaften oder der Klärung der Rechte an Zeitschriftentiteln) sowie die Verletzung wissenschaftlicher Integrität, der Wissenschaftsfreiheit oder der guten wissenschaftlichen Praxis (GWP) durch Fälschungen, Rufschädigung oder unredlichem Verhalten.
Schon die Auflistung der verschiedenen Rechtsfragen deutet das immense Spektrum an, in dem eine rechtspolitische Vertretung sinnvollerweise operiert. Es ist daher notwendig, Priorisierungen der Ziele vorzunehmen und den möglichen Erfolg verschiedener Vorgehensweisen realistisch zu bewerten. Die Analyse der konkreten Fälle ist hierbei sehr hilfreich, da sich an ihnen bereits zeigt, wo systematische Verbesserungen besonders notwendig sind. Rechtsgutachten, Musterverfahren, die Ausstattung mit ausreichenden Ressourcen sowie die strategische Zusammenarbeit mit ressourcenstarken Organisationen und Akteur*innen waren nach Ansicht der Teilnehmenden besonders wichtige Bausteine einer rechtspolitischen Vertretung von Open Research. Die Forderung, öffentlich finanzierte wissenschaftliche Erkenntnisse und kulturelle Objekte als nicht-kommerziell und damit als Gemeingut zu betrachten und diese Konstellation rechtlich abzusichern, diente in der Diskussion als wichtiger Ankerpunkt.
Der strategische Schulterschluss gerade zwischen juristischen und praktischen Akteur*innen ist für die Wissens- und Willensbildung, die Abstimmung von konkreten Schritten und Maßnahmen sowie für den Abbau von Informationssilos elementar. Hierzu wurde in der Diskussion explizit der Wunsch geäußert, die Zusammenarbeit und Partnerschaft mit den rechtswissenschaftlichen Disziplinen auf Augenhöhe zu fördern und ungenutzte Vernetzungspotentiale zu heben. Gerade eine enge Vernetzung sowie der kontinuierliche Austausch zwischen juristischen und nicht-juristischen Akteur*innen sind für die Wissensbündelung und Abstimmung strategischer Schritte elementar. Zudem sollten bestehende Interessenvertretungen für ein koordiniertes Vorgehen einbezogen werden (beispielsweise von Wissenschaftseinrichtungen, Bibliotheken und Kultureinrichtungen). Inhaltlich kann es ein Ansatzpunkt sein, bestehende Rechtsprechung oder sich widersprechende Fälle aktiv aufzugreifen, um Impulse für richterlichen Klärungsbedarf oder sogar notwendige Gesetzesanpassungen zu setzen.
Fazit
Der Workshop „Offen, aber rechtens!“ brachte gut zwei Dutzend Fachleute aus Bibliotheken, Archiven und Forschungseinrichtungen zusammen. Im World Café wurde deutlich, dass rechtliche Fragen praxisnah aufgeschlüsselt und belastbare Rechtsinformationen für Nicht‑Jurist*innen erarbeitet werden müssen, um Open Research in Wissenschaft und Kultur rechtssicher voranzubringen. Die Teilnehmenden betonten durchgehend die allgemein wachsende juristische Komplexität – von Urheberrechts‑ und Datenschutzfragen über Vertrags‑ und Haushaltsrecht bis hin zu KI‑Fragestellungen – und schilderten steigende Informationsbedarfe und Unsicherheiten. Als zentrale Maßnahmen zur Eindämmung rechtlicher Risiken wurden u.a. leicht zugängliche, praxisorientierte Materialien (etwa Erklärtexte, Checklisten, Entscheidungsbäume, Videos), kontinuierliche Fortbildungen und die frühzeitige Einbindung von Rechtsinformationsstellen vorgeschlagen.
Die erforderlichen Strukturen, um der sich ausbreitenden Rechtsunsicherheit zu begegnen, wachsen derzeit nicht in ausreichender Größe und Qualität mit. Entsprechend wurde die Notwendigkeit dauerhaft finanzierter Rechtsinformationsstellen sowie verstärkter interinstitutioneller Vernetzung nachdrücklich hervorgehoben. Zudem empfiehlt sich nach allgemeiner Ansicht der Teilnehmenden ein gemeinsames rechtspolitisches und strategisch ausgerichtetes Vorgehen in gezielter Kooperation mit Jurist*innen (etwa über Gutachten, Positionspapiere oder Musterverfahren): Eine solche Kooperation kann ein entscheidendes Vehikel darstellen, um mittel‑ bis langfristig systemische Verbesserungen für Open Research zu erreichen und somit wissenschaftsgeleitete, nicht-kommerzielle Publikationsangebote zu stärken.
Gleichzeitig gilt es stets, realistisch zu bleiben: Aufgrund der kulturellen, technologischen und juristischen Dynamik lassen sich Rechtsunsicherheiten vermutlich nicht vollständig und für immer ausräumen. Nicht für jede individuelle und kleinteilige Fragestellung können eindeutige Lösungen existieren und rechtliche Graubereiche werden auch künftig bestehen bleiben. In diesem Kontext braucht es also auch Aufklärung in Bezug auf Risikoabwägung und -management sowie eine gewisse Resilienz gegenüber Unsicherheit(en). Auch hierfür sollten Mitarbeiter*innen von Rechtsinformationsstellen entsprechende Kompetenzen den Forschenden aus Wissenschaft und Kulturerbe vermitteln. Schließlich verdeutlichte der Workshop, wie wichtig der interdisziplinäre Austausch ist, um den zahlenmäßig steigenden und inhaltlich komplexer werdenden Rechtsfragen gerecht zu werden und das Ziel, Rechtssicherheit für Open Research herzustellen, weiterhin verfolgen zu können.
Zitierhinweis: Wildermuth, M.; Lange, M.; Kindling, M.; Hentschel, A. und Fischer, G. (2026): „Offen, aber rechtens! Rückblick auf einen Workshop zu rechtlichen Fragen rund um Open Research (BiblioCon 2026)“, Open Research Blog Berlin. 29. Juli 2026. https://doi.org/10.59350/z6xhw-pj107.

