{"id":3806,"date":"2026-02-10T15:52:00","date_gmt":"2026-02-10T14:52:00","guid":{"rendered":"https:\/\/blogs.fu-berlin.de\/open-research-berlin\/?p=3806"},"modified":"2026-08-24T17:14:04","modified_gmt":"2026-08-24T15:14:04","slug":"open-research-rechtssicher-rueckblick-workshops-legal-helpdesk-berlin","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blogs.fu-berlin.de\/open-research-berlin\/2026\/02\/10\/open-research-rechtssicher-rueckblick-workshops-legal-helpdesk-berlin\/","title":{"rendered":"Open Research, aber rechtssicher: R\u00fcckblick auf die Workshops des Legal Helpdesk Berlin"},"content":{"rendered":"<p>2025 veranstaltete der Legal Helpdesk Berlin f\u00fcnf Workshops mit Angeh\u00f6rigen der Berliner Wissenschafts- und Kulturerbe-Einrichtungen, um die juristischen Probleme, Bedarfe und Ressourcen der Open-Research-Community besser kennenzulernen. Dieser R\u00fcckblick reflektiert Erkenntnisse aus der Workshop-Reihe und den ersten Monaten des Projekts.<\/p>\n<p><strong>Ein Beitrag von Georg Fischer (OROB), Maike Neufend (OROB) und Maxi Kindling (TU Berlin)<\/strong><\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<pre><strong>Zitiervorschlag:<\/strong>\r\n\r\nFischer, G., Neufend, M. &amp; Kindling, M. (2026): \u201eOpen Research, aber rechtssicher: R\u00fcckblick auf die Workshops des Legal Helpdesk Berlin\u201c, Open Research Blog Berlin. <a href=\"http:\/\/doi.org\/10.59350\/g2yvs-db929\">doi:10.59350\/g2yvs-db929<\/a>.<\/pre>\n<p>F\u00fcr die f\u00fcnf Workshops waren einschl\u00e4gige juristische Referent*innen eingeladen, die Erfahrung bei der rechtlichen Hilfestellung bzw. anwaltlichen Beratung haben und\/oder sich in der Forschung mit spezifischen juristischen Problemen rund um Open Research auseinandersetzen. In den Veranstaltungen identifizierten wir wesentliche und zuk\u00fcnftige juristische Herausforderungen, mit denen Forschende, Lehrende und Angeh\u00f6rige von Infrastruktur-Einrichtungen aus Wissenschaft und Kulturerbe \u2013 in der Regel mit juristischem Laienwissen \u2013 zu k\u00e4mpfen haben. In der t\u00e4glichen Praxis mit begrenzten Ressourcen entstehen durch juristische Herausforderungen mitunter hemmende oder gar l\u00e4hmende Effekte: Nicht- oder Unter-Nutzung, Ausweichhandlungen, Scheu vor juristischen Themen sowie Bastel- oder \u201eInsell\u00f6sungen\u201c sind die Folge, so dass sich das volle Potential von Open Research nicht realisieren l\u00e4sst.<\/p>\n<pre>Die Workshops sind Teil des Legal Helpdesk Berlin. Das ist ein gemeinsames Projekt des Open Research Office Berlin (OROB) und der Universit\u00e4tsbibliothek der TU Berlin.\r\n\r\nIn den kommenden Jahren wird der Legal Helpdesk als Berlin-weite Anlaufstelle f\u00fcr Rechtsfragen rund um die offene Forschung aufgebaut. Finanziert wird das Projekt von der <a href=\"https:\/\/www.open-research-berlin.de\/Projekte\/Legal-Helpdesk\/index.html\">VolkswagenStiftung unter dem Titel \u201eRecht offen. Juristische Kompetenzen in und f\u00fcr die Offene Wissenschaft st\u00e4rken\u201c<\/a>.\u00a0\r\n\r\nDer Legal Helpdesk steht in Zusammenhang mit der <a href=\"http:\/\/dx.doi.org\/10.17169\/refubium-26319\">Open-Access-Strategie f\u00fcr Berlin von 2015<\/a>. In dieser ist bereits die Einsicht formuliert, dass juristische Barrieren verringert und sichtbar gemacht werden m\u00fcssen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr Open Access zu verbessern.<\/pre>\n<p>Die Workshops waren mit insgesamt mehr als 100 Teilnehmenden sehr gut besucht und stie\u00dfen trotz ihrer L\u00e4nge von jeweils drei Stunden und der herausfordernden Materie auf gro\u00dfes Interesse. Neben dem wertvollen inhaltlichen Austausch zu kniffligen juristischen Themen berichteten Teilnehmende regelm\u00e4\u00dfig, dass sie die Vernetzung \u00fcber die Grenzen der eigenen Einrichtung hinaus und insbesondere zwischen den Dom\u00e4nen Wissenschaft und Kultur als Bereicherung erlebten. Es taten sich also neue Perspektiven und Verkn\u00fcpfungen auf; L\u00f6sungswege, Antworten und hilfreiche Materialien wurden aufgezeigt \u2013 und genauso auch neue Fragen und Herausforderungen identifiziert.<\/p>\n<p>In den ersten Workshops ging es vorrangig darum, von etablierten Legal Helpdesks und ihren <i>best practices<\/i> zu lernen. Danach konzentrierten wir uns st\u00e4rker auf einzelne juristische Fragenkomplexe. Das Urheberrecht spielte bei den diskutierten Rechtsfragen eine herausragende Rolle; daneben wurden Fragen aus anderen Rechtsgebieten thematisiert, wie dem Arbeitsrecht, dem Datenschutzrecht, dem Rechtsdienstleistungsgesetz und anderen. Aufgrund der thematischen Bandbreite und Detailtiefe kann dieser Blogpost die Vortr\u00e4ge der Referent*innen, die Diskussionen mit den Teilnehmenden und die eingebrachten Fragen, Herausforderungen, Probleme und L\u00f6sungswege nur ausschnittsweise dokumentieren. Die Zusammenschau ist also notwendigerweise verk\u00fcrzt, l\u00e4sst aber dennoch einige Schl\u00fcsse f\u00fcr das Unternehmen Legal Helpdesk Berlin zu.<\/p>\n<pre><b>Die Workshops in der \u00dcbersicht<\/b>\r\n\r\nDie Verlinkungen f\u00fchren zu den Ank\u00fcndigungen auf unserem Blog:\r\n\r\n<a href=\"https:\/\/blogs.fu-berlin.de\/open-access-berlin\/2025\/05\/28\/legal-helpdesk-workshop-mit-doreen-rocholl-am-17-juni-2025-fu-berlin\/\">1) Juni 2025: Auftakt-Workshop mit Doreen Rocholl (juristische Beratung bei der Landesinitiative openaccess.nrw)<\/a>\r\n<a href=\"https:\/\/blogs.fu-berlin.de\/open-research-berlin\/2025\/07\/15\/legal-helpdesk-berlin-workshop-ii-grischka-petri-nfdi4culture\/\">2) Juli 2025: Workshop mit Grischka Petri (Leitung Legal Helpdesk von NFDI4Culture) sowie Marc Lange zu Open Access und VG Wort (Helmholtz OS)<\/a>\r\n<a href=\"https:\/\/blogs.fu-berlin.de\/open-research-berlin\/2025\/09\/10\/legal-helpdesk-berlin-workshop-iii-viktoria-kraetzig-zitatrecht\/\">3) Oktober 2025: Workshop zum Zitatrecht mit Viktoria Kraetzig (wissenschaftliche Mitarbeiterin, Goethe-Universit\u00e4t Frankfurt)<\/a>\r\n<a href=\"https:\/\/blogs.fu-berlin.de\/open-research-berlin\/2025\/11\/03\/legal-helpdesk-berlin-workshop-iv-till-kreutzer-lizenzen-open-research\/\">4) November 2025: Workshop zu Lizenzen und Open Research mit Till Kreutzer (Anwalt bei iRights.Law)<\/a>\r\n<a href=\"https:\/\/blogs.fu-berlin.de\/open-research-berlin\/2025\/11\/17\/legal-helpdesk-berlin-workshop-v-paul-klimpel-kuenstliche-intelligenz-urheberrecht-8-12-25\/\">5) Dezember 2025: Workshop zu K\u00fcnstlicher Intelligenz und Urheberrecht mit Paul Klimpel (Anwalt bei iRights.Law und Honorarprofesssor Goethe-Universit\u00e4t Frankfurt)<\/a><\/pre>\n<h2><b>Die Workshops im Einzelnen<\/b><\/h2>\n<h3><b>Workshop I mit Doreen Rocholl, juristische Mitarbeiterin bei der Landesinitiative openaccess.nrw (Juni 2025)\u00a0<\/b><\/h3>\n<p>Den Auftakt machte <a href=\"https:\/\/orcid.org\/0009-0008-1069-6933\">Doreen Rocholl<\/a> von der <a href=\"https:\/\/wiki.openaccess.nrw\/index.php\/Willkommen_im_Wiki_der_Landesinitiative_openaccess.nrw\">Landesinitiative openaccess.nrw<\/a>, zum damaligen Zeitpunkt zust\u00e4ndig f\u00fcr juristische Anfragen und Beratung. Im Workshop an der Freien Universit\u00e4t Berlin stellte sie die Struktur des Beratungsangebots f\u00fcr die vielgestaltige Hochschul-Landschaft Nordrhein-Westfalens vor. Das Angebot der Landesinitiative openaccess.nrw umfasste bis zum Projektende im Dezember 2025 unter anderem rechtliche Beratung durch eine volljuristische Stelle: Mitarbeiter*innen von Bibliotheken der DH.nrw konnten sich f\u00fcr s\u00e4mtliche Fragen rund um den Publikationsprozess dort melden. W\u00e4hrend f\u00fcr die Forschenden die eigene Bibliothek Anlaufstelle blieb, fungierte die juristische Stelle in der Landesinitiative als <i>second level support<\/i>. Rocholl verwies au\u00dferdem auf weitere Akteur*innen f\u00fcr spezifische Fragen von Wissenschaftler*innen in Nordrhein-Westfalen: darunter das<a href=\"https:\/\/www.dh.nrw\/kooperationen\/Digi-Kunst.nrw-84\"> Portal zu den Archiven der Kunst- und Musikhochschulen in Nordrhein-Westfalen arkumu.nrw<\/a> (ehemals digi-kunst.nrw), die<a href=\"https:\/\/www.fdm.nrw\/\"> Landesinitiative f\u00fcr Forschungsdatenmanagement fdm.nrw<\/a> und als weitere rechtliche Anlaufstellen die<a href=\"https:\/\/www.orca.nrw\/oer\/oer-erstellen\/rechtsinformation\/\"> Rechtsinformationsstelle des Landesportals f\u00fcr Studium und Lehre ORCA.nrw<\/a> (zum Beispiel f\u00fcr Fragen zu Open Educational Resources oder K\u00fcnstlicher Intelligenz) und die <a href=\"https:\/\/www.itm.nrw\/forschung\/projekte\/aktuelle-projekte\/art-law-clinic\/\">Art Law Clinic an der Universit\u00e4t M\u00fcnster<\/a>.<\/p>\n<p>Rocholl betonte den Gedanken eines breiten Kompetenznetzwerks, um die vielschichtigen, fallabh\u00e4ngigen und diffizilen Rechtsfragen ad\u00e4quat zu beantworten und <i>best practices <\/i>zu kommunizieren. Gleichzeitig hob die Referentin die Relevanz der Zusammenarbeit mit den Justiziariaten und der \u00fcbergeordneten Stelle im Ministerium f\u00fcr Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen hervor. Sie unterstrich die Notwendigkeit einer langfristigen Perspektive f\u00fcr die Beratungsstelle, um eine hohe Qualit\u00e4t gew\u00e4hrleisten und damit den Erfolg offener Wissenspraktiken sichern zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Typischerweise, so Rocholl, erreichten die Beratungsstelle Rechtsfragen zu Lizenzen, dem Zweitver\u00f6ffentlichungsrecht, zur Ausgestaltung von Autor*innenvertr\u00e4gen oder zu Verwertungs- und Bildrechten in wissenschaftlichen Publikationen und \u00e4hnliches; auch datenschutzrechtliche Fragen waren betroffen. Die Beratung wurde unter anderem \u00fcber eine Sprechstunde, ein digitales Kontaktformular und einen telefonischen Support absolviert. Daneben liefert eine Website eine<a href=\"https:\/\/wiki.openaccess.nrw\/wiki\/Helpdesk_rechtliche_Themen\"> Auflistung h\u00e4ufig gestellter Fragen<\/a> sowie eine<a href=\"https:\/\/wiki.openaccess.nrw\/wiki\/Factsheets_zu_rechtlichen_Themen\"> Erkl\u00e4rung der zentralen juristischen Begriffe<\/a> (beispielsweise zur Zitatfreiheit und der Panoramaschranke im Urheberrecht oder zum geeigneten Einsatz von Creative-Commons-Lizenzen beim offenen Publizieren).<\/p>\n<p>In der lebendigen Diskussion mit den Workshop-Teilnehmenden, die durch eine gemeinsame rechtspraktische \u00dcbung vertieft wurde, kamen zahlreiche weitere juristische Fragen und Herausforderungen der Praxis zur Sprache. Schwerpunkte waren dabei unter anderem die Schutzf\u00e4higkeit von Forschungsdaten, Verhandlungsprozesse und -strategien mit (kommerziellen) Verlagen, die Erfordernisse und Grenzen bei der Nutzung von KI-Tools wie ChatGPT oder die besonderen Bedarfe von Kulturerbe-Einrichtungen bei der Digitalisierung und Verf\u00fcgbarmachung von Best\u00e4nden im Open Access. Zudem wurde das Spannungsfeld zwischen Verwertungsgesellschaften und Open Access als Desiderat und als zuk\u00fcnftiger Arbeitsauftrag identifiziert.<\/p>\n<ul>\n<li><i>Doreen Rocholls Pr\u00e4sentation \u201eRechtliche Information und Beratung in der Landesinitiative openaccess.nrw\u201d ist <\/i><a href=\"https:\/\/doi.org\/10.5281\/zenodo.17286388\"><i>bei Zenodo verf\u00fcgbar<\/i><\/a><i>.<\/i><\/li>\n<\/ul>\n<h3><b>Workshop II mit Grischka Petri, Leitung Legal Helpdesk von NFDI4Culture, sowie Marc Lange, Helmholtz Open Science Office (Juli 2025)<\/b><\/h3>\n<p>Im Juli stattete <a href=\"https:\/\/orcid.org\/0000-0002-2548-449X\">Grischka Petri<\/a> dem OROB an der Freien Universit\u00e4t Berlin einen Besuch ab. Petri ist \u2013 zusammen mit seinen beiden Mitstreitern Fabian Rack und Oliver Vettermann \u2013 beim Legal Helpdesk der NFDI4Culture aktiv und mit typischen Rechtsfragen an der Schnittstelle von Wissenschaft und Kulturerbe vertraut. Bei der NFDI4Culture gibt es neben dem Legal Helpdesk weitere <a href=\"https:\/\/nfdi4culture.de\/de\/dienste\/details\/nfdi4culture-helpdesk.html\">Unterst\u00fctzungsangebote<\/a>, eingefasst in das <a href=\"https:\/\/www.nfdi.de\/helpdesks\/\">Helpdesk-System der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI)<\/a>. Der Legal Helpdesk der NFDi4Culture ist zudem Kooperationspartner des Legal Helpdesk Berlin (genauso wie <a href=\"http:\/\/irights.info\">iRights.info<\/a>, siehe unten Workshops IV und V).<\/p>\n<p>Petri berichtete in seinem Vortrag von der wertvollen Verzahnung von juristischer und kulturwissenschaftlicher Kompetenz, um die zahlreichen Rechtsfragen von Forschenden und Angeh\u00f6rigen von Universit\u00e4ten, Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen Kulturerbe-Einrichtungen ad\u00e4quat zu beantworten. Auch stellte er klar, dass Informationsmaterialien f\u00fcr juristische Lai*innen zwar notwendig, aber nicht hinreichend sind und die pers\u00f6nliche Beratung im Gespr\u00e4ch nicht ersetzen k\u00f6nnen. Daf\u00fcr sind die Konstellationen und Gegebenheiten der einzelnen F\u00e4lle zu spezifisch. Je fr\u00fcher der Ratsuchende Kontakt mit dem Legal Helpdesk sucht, desto besser sind Petri zufolge Prozess und Ergebnis f\u00fcr alle Beteiligten. Auch st\u00e4rkt sich durch eine fr\u00fchzeitige Vernetzung das Selbstbewusstsein der juristischen Lai*innen, die oftmals starke Vorbehalte oder sogar \u00c4ngste vor rechtlichen Problemen mit in die Beratung tragen.<\/p>\n<p>Die Justiziariate der Einrichtungen sind, so Petri, wertvolle Partnerinnen in der Kooperation \u2013 als zentrale Anlaufstelle in der Einrichtung selbst und der damit verbundenen hohen Auslastung mit anderen Rechtsgebieten (u.a. Haushalts-, Arbeits- oder Datenschutzrecht, zuletzt auch viele Rechtsfragen rund um KI in Forschung und Lehre) sind sie aber oftmals nicht in der Lage, zus\u00e4tzlich noch urheberrechtlich zu beraten. Ein Legal Helpdesk mit urheberrechtlichem Schwerpunkt ist daher unerl\u00e4sslich, so Petri.<\/p>\n<p>Nach Grischka Petri stellte <a href=\"https:\/\/orcid.org\/0000-0002-7742-3867\">Marc Lange<\/a> die gemeinsam mit <a href=\"https:\/\/orcid.org\/0000-0003-4265-5454\">Robert Wiese<\/a> verfasste Handreichung zu Open Access und VG Wort vor. Diese war f\u00fcr den Universit\u00e4tsverlag <i>Berlin Universities Publishing<\/i> entstanden, nachdem dort zahlreiche R\u00fcckfragen von Autor*innen zur Kompatibilit\u00e4t einer Open-Access-Publikation mit dem Wahrnehmungsvertrag der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) eingegangen waren. Angespornt von den unzureichenden Informationen zu diesem (nicht trivialen) Thema bei der Verwertungsgesellschaft selbst, recherchierten Lange und Wiese eigenst\u00e4ndig die juristische Sachlage, und zwar mit ihrem nicht-juristischen, sondern bibliothekarischen und -informationswissenschaftlichen Hintergr\u00fcnden. Sie w\u00e4lzten daf\u00fcr juristische Fachbeitr\u00e4ge und nahmen den Kontakt zur Rechtsabteilung VG Wort auf. Auf dieser Grundlage erstellten sie in Zusammenarbeit mit <a href=\"http:\/\/irights.info\">iRights.info<\/a> die Handreichung. Im Workshop berichtete Lange von dem Prozess und erl\u00e4uterte die juristischen Feinheiten des Ansatzes.<\/p>\n<p>In der Diskussion wurde die Handreichung begr\u00fc\u00dft, das dahinter liegende Problem aber auch kontrovers diskutiert. Die VG Wort nimmt in erster Linie die Urheberrechte von kommerziellen Autor*innen und Verlagen wahr, so dass diese durch die Verwertung ihrer Werke am freien Markt teilnehmen k\u00f6nnen (darunter Schriftsteller*innen, Journalist*innen oder \u00dcbersetzer*innen sowie dazugeh\u00f6rige Verlage) \u2013 \u00f6ffentlich finanzierte Wissenschaft und Forschung hingegen braucht (in den meisten F\u00e4llen) keine weitere kommerzielle Verwertung. Entsprechend kontrovers wurde das generelle Spannungsfeld zwischen Open Access und Verwertungsgesellschaften im Workshop besprochen und als weitergehende Herausforderung identifiziert.<\/p>\n<ul>\n<li><i>Grischka Petris Pr\u00e4sentation \u201eHow to run a legal helpdesk und andere Erkenntisse aus f\u00fcnf Jahren NFDI4Culture\u201c ist <\/i><a href=\"https:\/\/doi.org\/10.5281\/zenodo.16742592\"><i>bei Zenodo verf\u00fcgbar<\/i><\/a><i>. 2025 erschien seine mit Oliver Vettermann zusammen erarbeitete \u201eHandreichung zur Risikobewertung bei der Open-Access-Ver\u00f6ffentlichung digitalisierter Zugangsb\u00fccher und Bestandsverzeichnisse\u201c als<\/i><a href=\"https:\/\/doi.org\/10.11588\/artdok.00009726\"> <i>Gutachten<\/i><\/a><i> sowie als<\/i><a href=\"https:\/\/doi.org\/10.11588\/artdok.00009725\"> <i>Entscheidungsbaum<\/i><\/a><i>.<\/i><\/li>\n<li><i>Die Handreichung \u201eOpen Access und die VG Wort\u201c von Marc Lange und Robert Wiese ist auf den Seiten von<\/i><a href=\"https:\/\/www.berlin-universities-publishing.de\/beratung\/handreichungen\/vg-wort\/index.html\"> <i>Berlin Universities Publishing<\/i><\/a><i> sowie<\/i><a href=\"https:\/\/doi.org\/10.5281\/zenodo.12391654\"> <i>bei Zenodo verf\u00fcgbar<\/i><\/a><i>. Eine leicht erweiterte Fassung erschien <\/i><a href=\"https:\/\/doi.org\/10.59350\/kx9w8-ehf73\"><i>bei iRights.info<\/i><\/a><i>. Einen Artikel, der die Hintergr\u00fcnde und weiterf\u00fchrende Fragestellungen er\u00f6rtert, ver\u00f6ffentlichten die beiden Autoren zusammen mit Georg Fischer im November 2025 unter dem Titel<\/i><a href=\"https:\/\/doi.org\/10.5282\/o-bib\/6197\"> <i>\u201eOpen Access und Verwertungsgesellschaft Wort. Rechtssichere Wege zur offenen Forschung\u201c<\/i><\/a><i>.<\/i><\/li>\n<\/ul>\n<h3><b>Workshop III zur Zitatfreiheit mit Viktoria Kraetzig, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Goethe-Universit\u00e4t Frankfurt (Oktober 2025)<\/b><\/h3>\n<p>Nach der Sommerpause fand an der Technischen Universit\u00e4t Berlin der dritte Workshop mit <a href=\"https:\/\/www.jura.uni-frankfurt.de\/122384174\/ContentPage_122384174\">Viktoria Kraetzig<\/a> statt: Die Referentin legte den Schwerpunkt auf die Zitatfreiheit nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/51.html\" title=\"&sect; 51 UrhG: Zitate\">\u00a7 51 UrhG<\/a>, auch \u201eZitatschranke\u201c genannt. Kraetzig arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl f\u00fcr B\u00fcrgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Informationsrecht an der Goethe-Universit\u00e4t Frankfurt am Main und besch\u00e4ftigt sich in Forschung und Lehre intensiv mit der urheberrechtlichen Norm des Zitierens. Die Zitatfreiheit stellt eine urheberrechtliche Regelung dar, die f\u00fcr die wissenschaftliche, k\u00fcnstlerische oder auch journalistische Auseinandersetzung mit Fremdmaterial zentral ist und daher als wegweisende Norm f\u00fcr das Urheberrecht generell gilt. Zitieren nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/51.html\" title=\"&sect; 51 UrhG: Zitate\">\u00a7 51 UrhG<\/a> findet im Alltag eine entsprechend breite und regelm\u00e4\u00dfige Anwendung \u2013 wenngleich nicht allen Anwendenden die urheberrechtlichen Details bekannt sind.<\/p>\n<p>Kraetzig betonte die Relevanz der Zitatfreiheit als eine der wesentlichen Normen im Urheberrecht, da sie dazu dient, fremde geistige Werke \u2013 in aller Regel: ausschnittsweise \u2013 in eigene Arbeiten einflie\u00dfen zu lassen. Das f\u00f6rdert die geistige Auseinandersetzung mit vorbestehenden Werken und schafft so die urheberrechtliche Grundlage f\u00fcr Diskurs in Wissenschaft, Kunst, Literatur, Journalismus und auch modernen digitalen Ausdrucksformen (man denke etwa an Podcasts oder Creator-Videos auf den einschl\u00e4gigen Online-Plattformen). Auf diese Weise erm\u00f6glicht die Zitatfreiheit einen Ausgleich zwischen der Eigentumsfreiheit der Urheber*innen und der Kommunikationsfreiheit der Nutzer*innen bez\u00fcglich urheberrechtlich gesch\u00fctzter Werke.<\/p>\n<p>Die Voraussetzungen f\u00fcr das rechtskonforme Zitieren sind in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/51.html\" title=\"&sect; 51 UrhG: Zitate\">\u00a7 51 UrhG<\/a> festgelegt: Ein fremdes Werk darf zitiert werden, wenn es a) bereits ver\u00f6ffentlicht ist und damit dem \u00f6ffentlichen Diskurs zur Verf\u00fcgung steht; b) das Zitieren den sogenannten Zitatzweck rechtfertigt und daf\u00fcr eine geistige Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk belegt (eine reine Illustration durch den genutzten Ausschnitt etwa ist nicht ausreichend); und c) der Umfang des zitierten Werkes dem Zweck angemessen ist. Dass die Regelung, so kurz und knapp sie im Gesetz auch erscheint, einer Auslegung bedarf und es immer auf den Einzelfall ankommt, verdeutlichte Kraetzig, indem sie nach ihrer theoretischen Einordnung auf die wesentliche Rechtsprechung zur Zitatfreiheit einging. Dies zeigte einerseits die Tiefe der seit einigen Jahrzehnten stattfindenden juristischen Auseinandersetzung mit der Regelung und andererseits die durch Gerichtsurteile entstehende Dynamik.<\/p>\n<p>Vollst\u00e4ndige Rechtssicherheit, so betonte Kraetzig mehrmals, kann es allerdings nicht geben. Die Zitatfreiheit ist aufgrund mehrerer unbestimmter Rechtsbegriffe mit Rechtsunsicherheit belastet, welche sich nicht vollst\u00e4ndig aufl\u00f6sen l\u00e4sst. Diese Feststellung mag auf den ersten Blick f\u00fcr juristische Lai*innen irritierend gewesen sein, da das Recht oftmals starr und unbeweglich erscheint \u2013 forderte aber gleichzeitig dazu auf, sich mit den juristischen Details der Regelung vertraut zu machen, um diese nach eigenst\u00e4ndiger Durchdringung selbst anzuwenden.<\/p>\n<p>Kraetzigs theoretischer Input ging anschlie\u00dfend in eine praktische \u00dcbung \u00fcber: Die Juristin leitete die Teilnehmenden in Kleingruppen anhand zweier Beispielf\u00e4lle dazu an, die einzelnen Elemente der Zitatfreiheit tiefer zu studieren und in ihrer Beziehung zueinander zu verstehen. Die Gruppen diskutierten angeregt und loteten dabei die Grenzen der Regelung genauer aus. So entwickelten sie auch ein besseres Verst\u00e4ndnis der Zitatfreiheit im Besonderen und der Anforderungen an ad\u00e4quate juristische Formulierungen im Allgemeinen.<\/p>\n<ul>\n<li><em>Die Vortragsfolien von Viktoria Kraetzig mit dem Titel\u00a0 \u201eDas Zitatrecht in Theorie und Praxis\u201c sind<a href=\"https:\/\/doi.org\/10.5281\/zenodo.17285200\"> bei Zenodo verf\u00fcgbar<\/a>. Zuletzt erschien von Viktoria Kraetzig der Aufsatz <a href=\"https:\/\/doi.org\/10.1007\/s40319-025-01651-z\">\u201ePress Publishers Versus AI \u2013 Not a Matter of Property but of Fairness\u201c<\/a> (IIC &#8211; International Review of Intellectual Property and Competition Law, 2025).<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<h3><b>Workshop IV zu Lizenzen und Open Research mit Till Kreutzer, iRights.Law (November 2025)<\/b><\/h3>\n<p>F\u00fcr den vierten Workshop luden wir <a href=\"https:\/\/irights-law.de\/team\/dr-till-kreutzer\/\">Till Kreutzer<\/a> von der Rechtsanwaltskanzlei iRights.Law an die Freie Universit\u00e4t Berlin ein. Zusammen mit seinem Anwaltskollegen Paul Klimpel (siehe f\u00fcnfter Workshop) engagiert sich Kreutzer f\u00fcr das Online-Portal <a href=\"http:\/\/irights.info\">iRights.info<\/a>: Die Website sorgt seit mehr als 20 Jahren mit offen zug\u00e4nglichen Informationsmaterialien und journalistischer Berichterstattung f\u00fcr ein besseres Verst\u00e4ndnis von Urheberrecht und Datenschutz in der digitalen Welt. iRights.info ist wie NFDI4Culture (siehe dritter Workshop) Kooperationspartner des Legal Helpdesk Berlin.<\/p>\n<p>Unter dem Titel \u201eOpen Research, Lizenzen und Urheberrecht\u201c gliederte Kreutzer seine Ausf\u00fchrungen in drei Bl\u00f6cke: Im ersten Block \u201eOpenness und Urheberrecht: Definitionen und Zusammenh\u00e4nge\u201c erl\u00e4uterte er die urheberrechtlichen Grundlagen f\u00fcr offene Forschung; im zweiten Block ging der Jurist auf \u201eFunktionen und rechtliche Voraussetzungen von Open-Content-Lizenzen\u201c ein; und im dritten Block widmete sich Kreutzer der Frage, wie sich \u201eOpen Access durch Creative Commons-Lizenzen\u201c erreichen l\u00e4sst und was es dabei zu beachten gilt.<\/p>\n<p>Ausgehend von der 2003 ver\u00f6ffentlichten <a href=\"https:\/\/blogs.fu-berlin.de\/open-access-berlin\/2023\/10\/31\/20-jahre-berliner-erklaerung-open-access-berlin-brandenburg\/\">\u201eBerliner Erkl\u00e4rung \u00fcber den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen\u201c<\/a> charakterisierte Kreutzer zun\u00e4chst das Ziel von Open Access, die \u201eWissenschaft f\u00fcr alle Menschen frei zug\u00e4nglich und nachnutzbar zu machen, kostenlos und m\u00f6glichst ohne technische und rechtliche Barrieren\u201c. Zur Erreichung dieses Ziels ist das Urheberrecht eine ganz wesentliche S\u00e4ule: Es erm\u00f6glicht den Urheber*innen, ihre Werke mit offenen Lizenzen zu versehen und dadurch rechtssicher f\u00fcr die Allgemeinheit zu \u00f6ffnen. Auch gemeinfreie Inhalte stellen eine wesentliche S\u00e4ule f\u00fcr Open Access dar. Unter die Gemeinfreiheit fallen Inhalte, bei denen der Urheberrechtsschutz bereits abgelaufen ist (in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin) sowie solche, die generell keine Schutzf\u00e4higkeit genie\u00dfen (zum Beispiel einfache Datens\u00e4tze).<\/p>\n<p>Danach kam Kreutzer grunds\u00e4tzlich auf die Funktionsweise von Open-Content-Lizenzen zu sprechen. Abstrakt gesehen ist eine Open-Content-Lizenz ein Vertrag, der zwischen einer Urheberin und einem Nutzer bez\u00fcglich der Nutzung eines Werks entsteht. Mit einer Open-Content-Lizenz erlaubt eine Urheberin pauschal anderen, ihr Werk nach den Bestimmungen der Lizenz nutzen zu d\u00fcrfen. Konkret bedeutet das, dass ein interessierter Nutzer die Urheberin nicht mehr nach Erlaubnis fragen muss, wenn er ihr Werk nutzen will \u2013 an die Bestimmungen der Lizenz muss er sich aber zwingend halten. Auf diese Weise gelangen urheberrechtlich gesch\u00fctzte Werke, so Kreutzer, in ein \u201efreiheitliches Nutzungsregime\u201c, ohne dass die Urheberin dabei ihre urheberrechtlichen Privilegien g\u00e4nzlich aufgibt (etwa den <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/urhg\/__14.html\">Entstellungsschutz nach \u00a7 14 UrhG<\/a>).<\/p>\n<p>Ausgestattet mit den theoretischen Grundlagen von Urheberrecht und Open-Content-Lizenzen erkl\u00e4rte Kreutzer schlie\u00dflich die Unterschiede, Vorz\u00fcge und Nachteile der einzelnen Creative-Commons-Lizenzen. Als sinnvoll f\u00fcr Open Access charakterisierte Kreutzer nur drei CC-Lizenzen: <a href=\"https:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by\/4.0\/deed.de\">CC BY (Namensnennung)<\/a>, <a href=\"https:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by-sa\/4.0\/deed.de\">CC BY-SA (Namensnennung sowie Weitergabe unter gleichen Bedingungen)<\/a> und <a href=\"https:\/\/creativecommons.org\/publicdomain\/zero\/1.0\/deed.de\">CC0 (vollst\u00e4ndiger Rechteverzicht, quasi eine Gemeinfreiheitserkl\u00e4rung)<\/a>. Die restriktiveren Lizenzmodule<a href=\"https:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by-nc\/4.0\/legalcode.de\"> NC (\u201enon commercial\u201c, d.h. keine kommerzielle Nutzung)<\/a> und <a href=\"https:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by-nd\/4.0\/legalcode.de\">ND (\u201enon derivative\u201c, d.h. keine Bearbeitung)<\/a>, hingegen laufen den Ma\u00dfgaben von Open Access zuwider, schaffen Rechtsunsicherheiten, sorgen f\u00fcr geringere Sichtbarkeit und produzieren damit Unternutzung der Inhalte, so Kreutzer.<\/p>\n<p>Durch die Fragen und Schilderungen der Teilnehmenden entspannen sich im Workshop interessante Diskussionen mit dem Referenten. Unklarheiten in rechtlichen Details oder in Spezialf\u00e4llen lie\u00dfen sich so erhellen. Die Co-Entwicklung von Recht und Technologie, in diesem Fall von Immaterialg\u00fcterrechten und Digitalisierung, Internet und K\u00fcnstlicher Intelligenz, durchzog den Verlauf der Veranstaltung als Thema.<\/p>\n<ul>\n<li><i>Till Kreutzers Folien sind<\/i><a href=\"https:\/\/doi.org\/10.5281\/zenodo.17713003\"> <i>bei Zenodo verf\u00fcgbar<\/i><\/a><i>. 2025 erschienen Kreutzers Praxisleitfaden<\/i><a href=\"https:\/\/blog.wikimedia.de\/2025\/01\/30\/praxisleitfaden-mit-freien-lizenzen-kultur-wissenschaft-und-bildung-oeffnen\/\"> <i>\u201eOpen Content. Navigating Creative Commons Licenses\u201c<\/i><\/a><i> in englischer Sprache (Vorstellung bei <\/i><a href=\"http:\/\/irights.info\"><i>iRights.info<\/i><\/a><i>) sowie der Ratgeber-Text<\/i><a href=\"https:\/\/doi.org\/10.59350\/05xkj-gvd34\"> <i>\u201eLizenzhinweise f\u00fcr Creative Commons 4.0 bei nicht-textuellen Medien\u201c<\/i><\/a><i>.<\/i><\/li>\n<\/ul>\n<h3><b>Workshop V zu K\u00fcnstlicher Intelligenz und Urheberrecht mit Paul Klimpel, iRights.Law (Dezember 2025)<\/b><\/h3>\n<p>Im f\u00fcnften und finalen Workshop der Reihe widmeten wir uns zusammen mit dem Referenten <a href=\"https:\/\/irights-law.de\/team\/dr-paul-klimpel\/\">Paul Klimpel<\/a> dem breit und kontrovers diskutierten Thema K\u00fcnstliche Intelligenz in Wissenschaft und Kulturerbe. Der Workshop fand auf Einladung von Martina Krause und Laura Niederhoff im <a href=\"https:\/\/www.jmberlin.de\/\">J\u00fcdischen Museum Berlin<\/a> statt. Paul Klimpel ist wie Till Kreutzer Anwalt bei der Kanzlei iRights.Law; daneben lehrt er als Honorarprofessor an der Goethe-Universit\u00e4t Frankfurt.<\/p>\n<p>Klimpel konzentrierte sich in seinen Ausf\u00fchrungen auf die Reaktionen des deutschen und europ\u00e4ischen Rechtssystems auf KI-Anwendungen. Er fokussierte vor allem auf Urheberrecht, Datenschutzrecht und \u2013 erg\u00e4nzend zur DSGVO \u2013 auf die KI-Verordnung (\u201eAI Act\u201c). Hier gab es allerhand zu besprechen, da diverse juristische Fragen in Bezug auf KI derzeit noch nicht von den Gerichten gekl\u00e4rt sind. Au\u00dferdem legte Klimpel einen Akzent auf die m\u00f6glichen Auswirkungen von KI auf die Gute Wissenschaftliche Praxis (GWP) sowie die Frage, was \u2013 etwa bei Pr\u00fcfungen oder Hausarbeiten im Rahmen der universit\u00e4ren Lehre \u2013 hochschulrechtlich zu beachten ist.<\/p>\n<p>Gleich zu Beginn r\u00fcckte Klimpel das Bild zurecht: Was heute etwa mit ChatGPT oder Midjourney als \u201eK\u00fcnstliche Intelligenz\u201c in der Breite beworben wird, hat vorausgehende Technologien und Methoden, die zum Beispiel als \u201eMachine Learning\u201c oder \u201eDigital Humanities\u201c bei einer deutlich engeren Anwendergruppe fest etabliert sind. Auch d\u00e4mpfte Klimpel die Erwartungen, die disruptiven Effekte von KI vorrangig mit den Mitteln des Urheberrechts zu regulieren. Der Jurist machte plausibel, dass das Urheberrecht in vielen F\u00e4llen bei KI gar nicht oder nur teilweise zum Tragen kommt. So ist etwa der Output von generativer KI grunds\u00e4tzlich <i>nicht<\/i> urheberrechtlich gesch\u00fctzt: Es handelt sich hierbei regelm\u00e4\u00dfig nicht um eine \u201epers\u00f6nliche geistige Sch\u00f6pfung\u201c im Sinne des Urheberrechts nach<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/urhg\/__2.html\"> \u00a7 2 Abs. 2 UrhG<\/a>, sondern um maschinell erstellte und damit nicht schutzf\u00e4hige, also gemeinfreie Inhalte.<\/p>\n<p>Anders kann es sich verhalten, wenn sich der sch\u00f6pferische Anteil des Menschen wesentlich erh\u00f6ht. Klimpel spitzte dies mit folgender Formel zu: \u201eJe gr\u00f6\u00dfer der Anteil der eigenen \u00dcberarbeitung, je mehr die KI zum blo\u00dfen Werkzeug wird, desto eher greift Urheberrechtsschutz.\u201c Simple Prompts, die zu generischen Inhalten f\u00fchren, reichen hierbei allerdings nicht aus. Das f\u00fchrt zwangsl\u00e4ufig zu der Frage, <i>ab wann<\/i>, das hei\u00dft ab welchem Grad menschlicher Eigenleistung und Kontrolle die KI lediglich zu einem Unterst\u00fctzungsinstrument wird, so dass die Schwelle zum Werkschutz erreicht werden kann. Wie so oft im Recht, kommt es hierbei auf die Betrachtung im Einzelfall sowie auf die Einordnung und Best\u00e4tigung durch Gerichtsurteile an.<\/p>\n<p>Das komplexe Verh\u00e4ltnis von KI und (Urheber-)Recht vertiefte der Referent anhand vorliegender Gerichtsurteile (etwa <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/GEMA-vs-OpenAI-Niederlage-fuer-ChatGPT-vor-Muenchner-Gericht-11073532.html\">GEMA vs. OpenAI<\/a>) sowie anhand gesetzlicher Regelungen. Einschl\u00e4gig sind etwa die Regelungen zum Text and Data-Mining (TDM) aus <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/urhg\/__44b.html\">\u00a7 44 b<\/a> und<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/urhg\/__60d.html\"> \u00a7 60 d UrhG<\/a>. Beide Paragrafen regeln Ausnahmen (\u201eSchranken\u201c) vom Urheberrechtsschutz zum Zwecke des TDM: W\u00e4hrend \u00a7 44 b die allgemein geltende Ausnahme zum Zwecke des TDM regelt (g\u00fcltig auch f\u00fcr Unternehmen oder Einzelpersonen), definiert \u00a7 60 d das Forschungsprivileg bei TDM, das f\u00fcr \u201eZwecke der wissenschaftlichen Forschung\u201c lediglich f\u00fcr Forschungsorganisationen gilt.<\/p>\n<p>Wie sehr der Gegenstand KI \u201eschillert\u201c und wie vielf\u00e4ltig und gleichzeitig komplex die rechtlich-technische Diskussion zu dem Thema ist, wurde in Klimpels Ausf\u00fchrungen genauso deutlich wie im lebendigen Dialog mit den Teilnehmenden. Au\u00dferdem verfestigte sich der Eindruck, dass die seit 2023 gef\u00fchrte Diskussion um KI und Recht nur den Beginn der juristischen Auseinandersetzung darstellen kann: Die rasante Diffusion von KI-Technologien in Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft zieht einen juristischen Diskurs nach sich, der die Grenzen des Urheberrechts an vielen Stellen \u00fcberschreitet.<\/p>\n<ul>\n<li><i>Paul Klimpels Pr\u00e4sentation ist<\/i><a href=\"https:\/\/doi.org\/10.5281\/zenodo.17880712\"> <i>bei Zenodo verf\u00fcgbar<\/i><\/a><i>. 2026 erschien \u201e<\/i><a href=\"https:\/\/www.uni-muenster.de\/KFG-Zugang\/publikationen\/accesspoints\/003_klimpel.html\"><i>Abbildungen in der Kunstwissenschaft, Eine kleine Rechtsfibel<\/i><\/a><i>\u201c als Access Point #3 der Kollegforschungsgruppe Zugang zu kulturellen G\u00fctern im kulturellen Wandel. 2025 erschienen die Handreichung<\/i><a href=\"https:\/\/irights.info\/wp-content\/uploads\/2025\/11\/Performing_Archive_Handreichung_5.pdf\"> <i>\u201eWas darf ich online zeigen? Urheber- und Pers\u00f6nlichkeitsrecht im Digitalen Archiv der Freien Darstellenden K\u00fcnste\u201c<\/i><\/a><i> (Vorstellung bei<\/i><a href=\"https:\/\/doi.org\/10.59350\/gz2dc-x5e38\"> <i>iRights.info<\/i><\/a><i>) sowie der von ihm co-herausgegebene<\/i><a href=\"https:\/\/doi.org\/10.24921\/2025.94115974\"> <i>juristische Kommentar zu Creative-Commons-Lizenzen<\/i><\/a><i> (Vorstellung bei<\/i><a href=\"https:\/\/doi.org\/10.59350\/2yejz-v4660\"> <i>iRights.info<\/i><\/a><i>).<\/i><\/li>\n<\/ul>\n<h2><b>Open Research rechtssicher umsetzen: Was sich aus den Berliner Workshops lernen l\u00e4sst<\/b><\/h2>\n<p>Mit den Workshops ist ein weiterer Schritt in Richtung Legal Helpdesk Berlin getan: Die typischen (und untypischen) rechtlichen Herausforderungen im Kontext von Open Research \u2013 und wie die jeweiligen Einrichtungen und Einzelpersonen damit umgehen \u2013 sind uns nun deutlich genauer bekannt. Zudem wurde offensichtlich, dass es quer durch die Dom\u00e4nen, Disziplinen und Professionen nicht am Willen, sondern an konkreten Ressourcen mangelt, um Open Research <i>rechtssicher <\/i>in Forschung, Lehre, Kultur, Verwaltung und forschungsunterst\u00fctzenden Praktiken zu verankern und voranzubringen.<\/p>\n<p>Die juristische Materie ist komplex und entwickelt sich, im Wettlauf mit Technologie und darauf aufsattelnden Praktiken, fortlaufend weiter. Die juristische Profession reagiert darauf mit einer h\u00f6chst elaborierten Sprache und eigenen, voraussetzungsreichen Konzepten der Rechtsauslegung. Dies m\u00fcndet in der Ausdifferenzierung eines komplexen, national wie international gepr\u00e4gten Regelsystems, mit dem allerdings auch Nicht-Jurist*innen zurechtkommen m\u00fcssen. Die rechtliche Komplexit\u00e4t bremst nicht selten die Ausbreitung und Entfaltung von offenen Wissenspraktiken oder verhindert diese sogar.<\/p>\n<p>Um die ungenutzten Potentiale von Open Research zu heben und in geeigneter Weise auszuspielen, braucht es Engagement in folgenden Feldern:<\/p>\n<h3><b>Legal Helpdesk: Praktische und strategische Notwendigkeit f\u00fcr Berlins offene Forschung<\/b><\/h3>\n<p>Trotz des massiven Bedarfs gibt es in Berlin derzeit keine zentrale, \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Anlaufstelle f\u00fcr juristische Fragen und Probleme im Kontext offener Forschung. Die Justiziariate der Einrichtungen sind \u00fcberlastet und mit anderen Rechtsgebieten besch\u00e4ftigt. Diese Situation steht in scharfem Kontrast zu der hohen Rechtsunsicherheit in Forschung, Lehre und Infrastruktur-Einrichtungen der Dom\u00e4nen Wissenschaft und Kulturerbe und dem einhergehenden Beratungs- und Schulungsbedarf.<\/p>\n<p>Auch wenn es aufgrund der beschriebenen Dynamik keine vollkommene Rechtssicherheit in allen F\u00e4llen und Feldern geben kann, ist es dringend geboten, geeignete Beratungs-, Schulungs- und Informationsangebote in den von Open Research ber\u00fchrten Rechtsgebieten aufzubauen, weiterzuentwickeln und st\u00e4rker miteinander zu vernetzen. Gemeint sind hier insbesondere Rechtsgebiete wie Urheberrecht, Datenschutzrecht, Arbeitsrecht, Haushaltsrecht, Informationsfreiheitsgesetz und neuere europ\u00e4ische Rechtsrahmen wie Digital Services Act (DSA), Digital Markets Act (DMA) und KI-Verordnung (AI Act). Insbesondere die Entwicklungen im Sektor der K\u00fcnstlichen Intelligenz (KI) lassen erwarten, dass die Verkn\u00fcpfung und Verschachtelung der genannten Rechtsgebiete weitere juristische Komplexit\u00e4t in der Praxis produzieren wird.<\/p>\n<p>Es gilt dabei, die spezifischen Interessen und Bedarfe der betroffenen Kreise miteinander auszutarieren. Open Research betrifft Einzelpersonen (darunter Forschende, Lehrende, Studierende, Infrastruktur-Mitarbeiter*innen etc.) genauso wie Einrichtungen (darunter Hochschulen und Forschungsorganisationen, Archive, Museen, Bibliotheken und andere Infrastruktur-Einrichtungen) und die \u00d6ffentlichkeit. Der dom\u00e4nen\u00fcbergreifende Ansatz von Open Research ist dabei ein Gewinn, den es zum Wohl der Gesellschaft unbedingt beizubehalten gilt.<\/p>\n<h3><b>Rechtspolitische Vernetzung auf unterschiedlichen Ebenen<\/b><\/h3>\n<p>Der lebendige Austausch und die offenen Diskussionen w\u00e4hrend der f\u00fcnf Workshops offenbarten bei einigen Teilnehmenden auch Erleichterung, mit ihrem Rechtsproblem gegen\u00fcber dem oft einsch\u00fcchternd wirkenden Rechtssystem nicht g\u00e4nzlich alleine dazustehen. Die Vernetzung mit juristischen Expert*innen ebenso wie mit anderen nicht-juristischen Betroffenen ist eine wertvolle Ressource, insbesondere wenn sie verstetigt und stabilisiert wird.<\/p>\n<p>Der Gedanke einer interdisziplin\u00e4ren, die Grenzen der eigenen Dom\u00e4ne \u00fcberschreitenden Vernetzung ist auch anleitend f\u00fcr das rechtspolitische Vorhaben, die gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr Open Research auf Grundlage der Anfragen systematisch zu evaluieren und strategisch zu verbessern. Damit sollen in den Jahren 2027 und 2028 aus dem Projekt heraus Stellungnahmen und legislative Empfehlungen entstehen, die die Interessenvertretung von Wissenschaft und Kulturerbe in puncto Open Research st\u00e4rken.<\/p>\n<p>Eine solche strategische Interessenvertretung soll ein Gegengewicht zur kommerziellen Medienindustrie bieten: Diese verfolgt andere Verwertungsinteressen als die \u00f6ffentlich finanzierten Einrichtungen und ist daher, etwa im Urheberrecht, auf einen starken Eigentumsschutz angewiesen. Auch kann die Medienindustrie aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden erhebliche Mittel aufwenden und stellt damit zu Ungunsten von Open Research eine dominante Stimme bei der Gesetzgebung dar.<\/p>\n<p>Aufgrund der N\u00e4he zu den politischen Institutionen ist Berlin als Knotenpunkt einer solchen juristischen Vernetzung in Sachen Open Research sinnvoll. Die bundesweit g\u00fcltige Rechtslage und vergleichbare praktische Probleme machen aber auch eine deutschlandweite Vernetzung n\u00f6tig. Die strategische Interessenvertretung von rechtlichen Beratungsstellen, Helpdesks und Open-Research-Initiativen geschieht daher in Zusammenarbeit mit dem <a href=\"https:\/\/www.open-research-berlin.de\/Projekte\/open-access_network\/index.html\">BMFTR-gef\u00f6rderten Projekt openaccess.network<\/a>. Dieses tritt mit dem Jahreswechsel 2025\/26 in die <a href=\"https:\/\/open-access.network\/services\/news\/artikel\/open-accessnetwork-3-drei-weitere-jahre-fuer-die-open-access-transformation\">dritte F\u00f6rderphase<\/a> ein und sieht eine solche Vernetzung als Teilprojekt bis Ende 2028 vor.<\/p>\n<h3><b>Leicht zug\u00e4ngliche und vielf\u00e4ltig nachnutzbare Wissens-Ressourcen<\/b><\/h3>\n<p>Der juristische Fachdiskurs ist kompliziert und dieser Zustand wird sich aller Voraussicht nach nicht ver\u00e4ndern. Da dies eine immense H\u00fcrde f\u00fcr betroffene Nicht-Jurist*innen darstellt, sind geeignete \u00dcbersetzungsleistungen und R\u00fcckkan\u00e4le zwischen Recht und Open Research unerl\u00e4sslich.<\/p>\n<p>Als flankierende Ma\u00dfnahmen sieht der Legal Helpdesk Berlin daher vor, Informationsmaterialien zu ver\u00f6ffentlichen, in denen juristische Standardsituationen bei Open Research allgemein verst\u00e4ndlich und offen lizenziert erkl\u00e4rt sind. Hier werden wir mit unserem Kooperationspartner <a href=\"http:\/\/irights.info\">iRights.info<\/a> zusammenarbeiten.<\/p>\n<p>Die Informationsmaterialien erkl\u00e4ren in Form von kurzen Texten und -videos einschl\u00e4gige rechtliche Grundlagen und Entwicklungen in praxisnaher Sprache und anhand eing\u00e4ngiger Beispiele. Die in den Workshops gesammelten Themen und Fragen dienen hierf\u00fcr als Inspiration und Ausgangspunkt. Die Informationsmaterialien k\u00f6nnen die m\u00fcndliche Beratung selbstverst\u00e4ndlich nicht ersetzen, sind aber mit dieser verzahnt.<\/p>\n<p>Ein interdisziplin\u00e4rer Ansatz mit wechselseitiger Orientierung soll die Kluft zwischen juristischer Expertise und nicht-juristischen Rechtsanwender*innen \u00fcberbr\u00fccken. Die Kenntnis von allt\u00e4glichen Praktiken, Bew\u00e4ltigungsstrategien und Ausweichhandlungen ist f\u00fcr eine ad\u00e4quate Weiterentwicklung des Rechts von entscheidender Bedeutung \u2013 und umgekehrt ben\u00f6tigt die Praxis ihrerseits besseres Wissen \u00fcber juristische Zusammenh\u00e4nge, um nicht nur auf rechtliche Anforderungen reagieren, sondern die Spielr\u00e4ume erkennen und gestalten zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3><b>Ein Auftakt ist gemacht \u2013 dank unserer Wegbegleiter*innen<\/b><\/h3>\n<p>Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Teilnehmenden, Referent*innen, gastgebenden Institutionen und den beiden Kooperationspartnern <a href=\"https:\/\/nfdi4culture.de\/de\/index.html\">NFDI4Culture<\/a> und <a href=\"http:\/\/irights.info\">iRights.info<\/a> daf\u00fcr, dass sie durch ihr Engagement entscheidend dazu beigetragen haben, die Workshop-Reihe im Jahr 2025 zu einem Erfolg zu machen.<\/p>\n<p>Der <a href=\"https:\/\/www.volkswagenstiftung.de\/de\">VolkswagenStiftung<\/a> gilt ebenfalls unser Dank. Durch die Projektf\u00f6rderung k\u00f6nnen wir den Legal Helpdesk Berlin samt der strategischen Interessenvertretung bis 2028 aufbauen und mit Leben zu f\u00fcllen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>2025 veranstaltete der Legal Helpdesk Berlin f\u00fcnf Workshops mit Angeh\u00f6rigen der Berliner Wissenschafts- und Kulturerbe-Einrichtungen, um die juristischen Probleme, Bedarfe und Ressourcen der Open-Research-Community besser kennenzulernen. Dieser R\u00fcckblick reflektiert Erkenntnisse aus der Workshop-Reihe und den ersten Monaten des Projekts. Ein Beitrag von Georg Fischer (OROB), Maike Neufend (OROB) und Maxi Kindling (TU Berlin)<\/p>\n","protected":false},"author":7740,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[9,439151,586265],"tags":[],"class_list":["post-3806","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","category-bericht","category-legal-helpdesk-berlin"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blogs.fu-berlin.de\/open-research-berlin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3806","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blogs.fu-berlin.de\/open-research-berlin\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blogs.fu-berlin.de\/open-research-berlin\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blogs.fu-berlin.de\/open-research-berlin\/wp-json\/wp\/v2\/users\/7740"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blogs.fu-berlin.de\/open-research-berlin\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3806"}],"version-history":[{"count":25,"href":"https:\/\/blogs.fu-berlin.de\/open-research-berlin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3806\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3832,"href":"https:\/\/blogs.fu-berlin.de\/open-research-berlin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3806\/revisions\/3832"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blogs.fu-berlin.de\/open-research-berlin\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3806"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blogs.fu-berlin.de\/open-research-berlin\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3806"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blogs.fu-berlin.de\/open-research-berlin\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3806"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}