Anthropologie Öffentlicher Sicherheit

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Kursbeschreibung

SS 2016  Tilo Grätz

Seminar Öffentliche Sicherheit, Kontrolle, Überwachung – Diskurse, Akteure, Technologien. Perspektiven der Sozial- und Kulturanthropologie

Im Zusammenhang mit Anschlägen, Kriminalität und Devianz, aber auch Unfällen, Epidemien, technischen Katastrophen oder Flüchtlingsbewegungen wachsen seit geraumer Zeit nicht nur Debatten über gesellschaftliche Reaktionen und Folgen, sondern auch die sozialwissenschaftliche Beschäftigung mit dem Themenfeld der „öffentlichen Sicherheit“. Die Lehrveranstaltung widmet sich diesem Forschungsbereich aus einer weiten, vergleichenden Perspektive und bezieht dabei Fallbeispiele aus verschiedenen Regionen zu unterschiedlichen Themen wie soziale Kontrolle, Stigmatisierung, Selbstjustiz, Community policing, private Sicherheitsagenturen, Diskurse der Gefährdung, aber auch Ausnahmezustände, Quarantäne, Grenzregime, oder Statistik, Governance und Biometrie, Forensik, Überwachungstechnologien, und Spionage ein. Dabei werden Ansätze der politischen Anthropologie mit jener der Technikanthropologie und Soziologie kombiniert. Es geht in der Lehrveranstaltung nicht allein um eine politische und kulturelle Kritik an lokalen und strukturellen Machtordnungen, sondern (als „roter Faden“) um ein Verständnis für spezifische soziale und kulturelle Wandlungen, die das Zusammenspiel (bzw. „co-production“) gesellschaftlicher Diskurse, Normen, Technologien und sozialer Praxen im Alltag in verschiedener Lebenswelten erzeugen vermag. Die Lehrveranstaltung ist geeignet für Bachelor- Studierende der Sozial- und Kulturanthropologie (keine Fachfremde), die das Modul 3 absolviert haben (also ab 4. Semester) und wird in drei Blockveranstaltungen organisiert. Dabei wird auch Raum für empirische Projekte studentischer Arbeitsgruppen gegeben. Die Lehrveranstaltung wird über ein Kurs-Blog administriert, in die sich alle Teilnehmer zu Beginn des Kurses einschreiben müssen (Passwort wird in der ersten Sitzung bekanntgegeben) und auf der alle Angaben zu Sitzungsterminen, Leistungsanforderungen und Kursmaterialien zur Verfügung stehen und aktualisiert werden. Ein TN-Nachweis ist mit einer theorie- oder fallbezogenen Präsentation (in Arbeitsgruppen, mit einem 1-seitigem Thesenpapier), der Diskussion einführender Texte sowie einer Seminarzusammenfassung (1 Seite) verbunden. Benotete Leistungsnachweise werden entsprechend den Anforderungen der Prüfungsordnung in Verbindung mit einer Hausarbeit (3000 Wörter, bei 2-3 Studierenden 6000) vergeben.

 

 

Der Beitrag wurde am Sonntag, den 7. Februar 2016 um 14:32 Uhr von Tilo Grätz veröffentlicht und wurde unter Allgemein abgelegt. Sie können die Kommentare zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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