Bild: pixabay.com, skylarvision, CC0 Creative Commons
Seit 25.05.2018 ist sie in Kraft und sie hat für viel Wirbel und Unsicherheiten gesorgt: Die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. Das Problem an der DSGVO ist, dass es zwar eine klare Gesetzeslage, aber noch keine eindeutige Rechtslage (z.B. wegweisende Gerichtsurteile in Streitfällen) gibt.
Aus eigener Erfahrung können wir sagen, dass es sowohl für Unternehmen als auch für den öffentlichen Sektor eine Menge Hausaufgaben auf den Weg gibt, die man zeitnah erledigen sollte. Zu den 3 wichtigsten zählen:
- Die eigenen IT-Verfahren gut dokumentieren.
- Sofern noch nicht vorhanden, Datenschutzerklärungen erstellen, in denen der Umgang mit personenbezogenen Daten ausführlich und verständlich erläutert wird.
- In den eigenen IT-Verfahren das Lösch- und Auskunftsrechts von Personen berücksichtigen und ggfs. durch Programmierung implementieren lassen.
Im Internet gibt es Checklisten und Kurzübersichten zu dem mächtigen Gesetzeswerk zuhauf. Eine gute Übersicht und einen gelungenen Einstieg bietet folgende DSGVO-Checkliste.
Durch das neue Gesetz sind quasi als „Nebenwirkungen“ und „Seiteneffekte“ etliche Absurditäten entstanden, die wunderbar und augenzwinkernd in diesem Artikel zusammengefasst wurden.
Autor: Ralf Herrmann