Einheit 3

Integration durch europäische Rechtsetzung

Die dritte Einheit behandelt wichtige Fragen insbesondere zur Wirkung der verschiedenen Handlungsformen der Union in den Mitgliedstaaten – etwa zur unmittelbaren Anwendbarkeit von Richtlinien. Darüber hinaus wird die vermutlich wichtigste Einkleidung europarechtlicher Fragestellungen in der öffentlich-rechtlichen Klausur dargestellt: die Einflüsse des Europarechts auf das deutsche Verwaltungsrecht. Eine vertiefte Auseinandersetzung hiermit ist zu empfehlen. Zudem soll es um den unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch gehen. Der vorauseilende Ruf als besonders komplexe Materie mag zutreffen, mit einem Grundverständnis der Haftungsvoraussetzungen lässt sich hier aber schon eine gelungene Klausur schreiben.

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