Am 12. September 2012 hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerden gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zurückgewiesen. Gleichzeitig hat es beschlossen, dass völkerrechtlich sichergestellt werden müsse, dass die Zahlungsverpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland die zugesagte Summe i.H.v. 190 Mrd. Euro in keinem Fall überschreiten dürfe, sofern der deutsche Vertreter im ESM dem nicht ausdrücklich zustimmt. […]