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Der aktuelle Fall (4/2012)

Am 12. September 2012 hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerden gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zurückgewiesen. Gleichzeitig hat es beschlossen, dass völkerrechtlich sichergestellt werden müsse, dass die Zahlungsverpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland die zugesagte Summe i.H.v. 190 Mrd. Euro in keinem Fall überschreiten dürfe, sofern der deutsche Vertreter im ESM dem nicht ausdrücklich zustimmt. Da der Bundestag dem Vertreter vorgibt, wie er abzustimmen hat, folgt daraus, dass letztendlich der Bundestag über eine Ausweitung der Haftung zu entscheiden hat. Außerdem muss der Bundestag umfassend unterricht werden; Geheimhaltungsvorschriften, denen die ESM-Mitarbeiter unterliegen, dürfen dem nicht entgegenstehen.

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Der Beitrag wurde am Mittwoch, den 12. September 2012 um 09:30 Uhr von Dominik Steiger veröffentlicht und wurde unter Allgemein abgelegt. Sie können die Kommentare zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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