Am 12. September 2012 hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerden gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zurückgewiesen. Gleichzeitig hat es beschlossen, dass völkerrechtlich sichergestellt werden müsse, dass die Zahlungsverpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland die zugesagte Summe i.H.v. 190 Mrd. Euro in keinem Fall überschreiten dürfe, sofern der deutsche Vertreter im ESM dem nicht ausdrücklich zustimmt. Da der Bundestag dem Vertreter vorgibt, wie er abzustimmen hat, folgt daraus, dass letztendlich der Bundestag über eine Ausweitung der Haftung zu entscheiden hat. Außerdem muss der Bundestag umfassend unterricht werden; Geheimhaltungsvorschriften, denen die ESM-Mitarbeiter unterliegen, dürfen dem nicht entgegenstehen.
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