Am 20. Februar 2013 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Pressegesetze der Länder auf den Bundesnachrichtendienst als Bundesbehörde nicht anwendbar sind. Mangels einer bundesgesetzlichen Regelung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs kann dieser aber unmittelbar auf das Grundrecht der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gestützt werden. Die Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht hatte argumentiert, dass nicht nur die Landespressegesetze […]