Am 14. Januar 2014 erließ das Bundesverfassungsgericht einen historischen Beschluss. Erstmals in seiner Geschichte legte es dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vor. Hintergrund dieser Entscheidung ist das sog. OMT-Programm der Europäischen Zentralbank. Der EZB-Präsident hat am 26. Juli 2013 ein Programm zum Aufkauf von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt mit den Worten eingeleitet: „Innerhalb ihres Mandats ist die Europäische Zentralbank bereit zu tun, was immer auch nötig ist, um den Euro zu retten. Und glauben Sie mir, es wird genug sein.“ Ob dieses Programm innerhalb des Mandats der EZB liegt, wird nun statt in Karlsruhe in Luxemburg geklärt.
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