[A3, P6] – Erstellen einer Pilotstudie

Definieren Sie die Ziele Ihrer Data Collection Session.

Im Zuge unserer Datenerhebung möchten wir Erkenntnisse über die Verwendung der ePA und digitalen Angeboten durch Personen mit körperlichen Einschränkungen gewinnen. Dabei interessieren wir uns insbesondere für die Art und Weise der Verwendung dieser Angebote und die Notwendigkeit verschiedener Hilfsmittel dafür.
Ein zentrales Problem bei der Entwicklung von Software ist in diesem Kontext die Gestaltung von Benutzeroberflächen dahingehend, dass diese meist darauf ausgelegt sind, dass Nutzende diese sehen können. Benutzeroberflächen werden nicht explizit für Nutzende gestaltet, die schlecht oder gar nicht sehen können.

Wir möchten deswegen ein Verständnis dafür aufbauen, wie digitale Anwendungen gestaltet werden müssen, um diesen Personen einen angenehmen oder sogar für sie optimalen Umgang damit zu ermöglichen. Dafür möchten wir herausfinden, wie und mit welchen Medien diese Zielgruppe interagiert und ob oder wie sie bereits mit Angeboten wie der ePA in Kontakt getreten sind.

Anschließend möchten wir die Erfahrungen, die im Zusammenhang mit der ePA gemacht wurden, zusammenführen und erhoffen uns vor allem mit dem vorangegangenen Schritt, Konflikte in der Anwendung besser nachvollziehen zu können.

Als nächstes möchten wir erarbeiten, welche Schritte notwendig sind bzw. inwiefern die vorhandenen Funktionalitäten angepasst werden können, um die Benutzung der Anwendung zugänglicher für die Zielgruppe zu gestalten.

Leiten Sie anhand Ihres Ziels die Stakeholder ab, von denen Sie Daten sammeln möchten.

Die primären Stakeholder unseres Projektes sind Menschen mit Sehbehinderungen. Das private Ansprechen einzelner Personen dieser Gruppe trägt nicht zur Erfüllung unserer Ziele bei und wirkt gegebenenfalls abschreckend. Wir befürchten außerdem eine nicht breit aufgestellte Bereitschaft der Zielgruppe für unsere Forschung, da sie möglicherweise als unerwünschte Aufmerksamkeit oder gar als Art der Ausgrenzung ausgelegt werden kann.

Dementsprechend liegt für uns das Kontaktieren übergeordneter Verbände, Vereine oder sonstiger Ansprechpartner nahe, da dort Personen anzutreffen sind, die für uns Kontakte mit bereitwilligen Mitgliedern unserer Zielgruppe herstellen können.

(Weitere) Stakeholder:

Primär:

  • Sehbehinderte
  • Verbände
  • Vereine
  • Blindenwerkstätten

Sekundär:

  • Krankenkasse
  • Ärzte
  • Entwickler
  • Hersteller von Medizinprodukten

Beginnen Sie mit dem Sammeln von Informationen, ohne Ihre Stakeholder anzusprechen.

Recherchen zu existierenden Bestimmungen zum Thema der Barrierefreiheit digitaler Produkte:

“Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit”

“Behindertengleichstellungsgesetz” – Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG)

“Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 2.0” – Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0)

Die Umsetzung von Barrierefreiheit ist den jeweiligen Krankenkassen überlassen.

Die Techniker-Krankenkasse veröffentlicht auf ihrer Website eine Selbsteinschätzung ihrer App und bewertet dort die Barrierefreiheit (01/2023).

Der Krankenkasse scheint dementsprechend viel an Barrierefreiheit zu liegen, da regelmäßig Verbesserungen vorgenommen werden und der Umgang damit transparent und öffentlich kommuniziert wird.

Laut Gesetzeslage sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes, zu denen auch Krankenkassen gehören, dazu verpflichtet, die Barrierefreiheit ihrer Angebote auch im digitalen Raum zu gewährleisten. Lediglich der Rahmen oder das Ausmaß dieser Barrierefreiheit ist nicht näher definiert.
Eine Unterscheidung von Nutzbarkeit und Nutzerfreundlichkeit ist hier vermutlich notwendig.

Krankenkassen sind zwar wirtschaftlich orientiert arbeitende Organisationen, üben jedoch eine Aufgabe der Daseinsvorsorge aus, nehmen also eine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe wahr. Außerdem werden sie vom Staat gesteuert und können als zum öffentlichen Dienst zugeordnet werden.

Für eine weitere Exploration der rechtlichen Rahmenbedingungen von Krankenkassen und Barrierefreiheit ist die Konsultation eines Experten wie beispielsweise eines Anwalts für Medien- und Digitales Recht notwendig.

Recherche zu Vereinigungen von Menschen mit Sehbehinderungen

„Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)“ ist die nationale Vereinigung in Deutschland. Auf der Website wird auf verschiedene Landesverbände und Organisationen verwiesen.

Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V.
Auerbachstr. 7
14193 Berlin
Nähe S-Bahnhof Grunewald

Recherche zu Hilfsmitteln für Menschen mit Sehbehinderungen

Liste mit verschiedenen Hilfsmitteln mit Erklärungen

Analoge Hilfsmittel/Hardware:

  • Brailledrucker
  • Braillezeilen
  • Vorlesesysteme
  • Großschrifttastaturen

Digitale Hilfsmittel/Software:

  • Screenreader
  • Modi für diverse Farbblindheiten
  • Modi für hohen Schriftkontrast
  • Vergrößerungssoftware
  • Sprachausgabe
  • Spracherkennungssoftware
  • Apps
  • Potenzial für DiGa vorhanden, aber bisher keine umgesetzt

Verschiedene Anbieter stellen diese Hilfsmittel zur Verfügung:

Übersicht verschiedener Anbieter von Hilfsmitteln

Bereiten Sie eine Interviewstudie mit Ihren primären Stakeholdern vor.

Stakeholder

Wir möchten für unsere Studie Menschen mit Sehbehinderungen befragen, da sie für die Entwicklung einer barrierefreien Anwendung zur Nutzung der ePA wertvolle Informationen beitragen können, über welche wir ohne ihre Hilfe nicht verfügen.
Um mögliche Kandidat:innen für unser Interview zu finden, möchten wir Verbände von blinden und sehbehinderten Menschen ansprechen, damit wir mit Kontaktpersonen oder Ansprechpartner:innen, die sich dediziert mit dieser Öffentlichkeitsarbeit beschäftigen, zusammenarbeiten können.

Art des Interviews

Wir wissen noch wenig über das Thema und die Verwendung digitaler Produkte durch Menschen mit Sehbehinderung. Um einen möglichst hohen Informationsgehalt und -fluss zu gewährleisten und individuell auf die Antworten der Befragten eingehen zu können, möchten wir die unstrukturierte Form des Interviews einsetzen.

Introduction Session

Willkommen zu diesem Interview. Als Erstes möchten wir Ihnen dafür danken, dass Sie sich die Zeit nehmen, mit uns zu sprechen und somit einen wesentlichen Beitrag zu unserer Forschung zu leisten.
Im Folgenden werden wir Ihnen einige Fragen stellen, die uns dabei helfen sollen, Ihren Umgang mit digitalen Produkten im Rahmen Ihrer Sehbehinderung einordnen zu können. Dadurch erhoffen wir uns wertvolle Einblicke und ein besseres Verständnis für Ihre Wünsche und Bedürfnisse in dieser Angelegenheit.

Fragen und mögliche weiterführende Fragen

  1. Wie beschreiben Sie die Art und Ausprägung Ihrer Sehbeeinträchtigung?
  2. Welche digitalen Anwendungen nutzen Sie in Ihrem Alltag? Damit meinen wir Applikationen, Geräte mit Bildschirmen, Internetdienste und Ähnliches.
    • Welche Geräte nutzen Sie für die Nutzung dieser Anwendungen?
  3. Welche Hilfsmittel im Umgang mit digitalen Anwendungen wie Apps oder Websites verwenden Sie?
    • Als wie hilfreich bewerten Sie diese Hilfsmittel?
    • Wie verbreitet sind diese Hilfsmittel Ihrer Erfahrung nach?
  4. Welche Erfahrungen haben Sie bisher mit digitalen Angeboten im Gesundheitswesen gemacht?
    • Wie bewerten Sie den Einsatz digitaler Angebote im Gesundheitswesen auf Basis Ihrer Erfahrungen?
    • Wie zufrieden sind Sie mit der Barrierefreiheit dieser Angebote?

Closing Session

Damit kommen wir zum Ende des Interviews.
Sofern Sie dem in der Einverständniserklärung ausdrücklich zugestimmt haben, behalten wir uns vor, Sie gegebenenfalls zukünftig mit weiterführenden Fragen zu kontaktieren.
Bei Interesse können wir Sie außerdem gern über die Ergebnisse unserer Forschung auf dem Laufenden halten.
Vielen Dank für Ihre Zeit und Mitarbeit.

Einwilligungserklärung

Wir müssen bei der Erstellung unserer Einwilligungserklärung besonders umsichtig vorsehen, da die Interaktion mit unserer Zielgruppe und die Art der für uns interessanten Daten eine Erfassung und Speicherung von Gesundheitsdaten erfordert. Diese Daten fallen in die Kategorie personenbezogener Daten besonderer Art, die einen erhöhten Schutzbedarf aufweisen. Dementsprechend müssen wir stärker darüber nachdenken, wie wir die gesammelten Daten am besten anonymisieren können.

Mögliches anderes Muster für die Einwilligungserklärung:

Art und Weise des Interviews

Wir möchten während des Interviews Tonaufnahmen mitschneiden, um die gesammelten Informationen im Nachgang besser auswerten zu können.

Für die Fragen und die Kommunikation mit den Befragten wird Luis Günther zuständig sein, während Cüneyt Bebek Notizen anfertigen wird.

Planmäßig sollen bei den Notizen die essentiellen Inhalte der Antworten parallel aufgezeichnet werden, jedoch können etwaige Lücken durch die Tonaufnahmen anschließend aufgefüllt werden.

Die Form der Notizen ist noch nicht festgelegt, voraussichtlich werden sie jedoch digital angefertigt, um den Prozess der Auswertung zu vereinfachen.

Ein Gedanke zu „[A3, P6] – Erstellen einer Pilotstudie“

  1. Liebes Team, exzellente Vorbereitung. Sie haben sich mit der Materie sehr gut vertraut gemacht und auch umfassend über den Tellerrand geschaut. Das sind wirklich eine Vielzahl von sehr hilfreichen Informationen. Ich finde Ihr Interview-Skript auch sehr gut. Es ist zwar kurz, aber auf den Punkt und offen genug, dass viele weitere Themen besprochen werden können – sehr gut.

Schreibe einen Kommentar