DiGA

In Deutschland wird das Gesetz zur digitalen Gesundheit (DVG) ab dem 19. Dezember 2019 „Apps auf Rezept“ ermöglichen. Das bedeutet, dass rund 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherte digitale Gesundheits-Apps, sogenannte DiGA, nutzen können, die von Ärzten und Psychotherapeuten verschrieben und von den Krankenkassen erstattet werden. Bevor solche Gesundheits-Apps auf den Markt kommen, werden sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Sicherheit, funktionale Eignung, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz geprüft. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung wird die Gesundheits-App vorläufig für ein Jahr von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller gegenüber dem BfArM nachweisen, dass die App die Patientenversorgung verbessert.

Vom Insulinrechner bis zum Blutdrucktagebuch: Viele Menschen nutzen bereits Gesundheits-Apps, die ihnen den Alltag erleichtern. Vor allem chronisch kranke Menschen, die täglich ihre medizinischen Werte im Blick behalten müssen, sollen von den digitalen Helfern profitieren. In Zukunft können solche Apps wie ein Medikament auf Rezept verordnet werden. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die App, sofern sie entsprechend zertifiziert sind.

https://gi-radar.de/330-app-auf-rezept/

Weiterführende Information

Aktionsbündis Patientesucherheit
DiGa Verzeichnis

What are the criteria for healthcare apps to be included in the DiGA directory?
Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV)

All information around DiGAs (Digitale Gesundheitsanwendungen).

What are DiGAs, and how can DiGAs be used?

What evidence do DiGAs need to provide?

What are the criteria for ensuring quality transparency of DiGAs?

What are the legal requirements for DiGAs?


Further readings

Challenges and opportunities of DiGAs

DiGAs in Germany

Everything you need to know about DiGAs