An dieser Stelle sollte eigentlich ein studentischer Beitrag stehen, der jedoch leider nicht erstellt wurde.
Ich würde euch bitten, eure Lektüre des Danielson-Textes noch einmal vor dem Hintergrund der im vorigen Beitrag genannten Methoden zu überdenken. Wie geht Danielson vor? Was lässt sich so herausfinden? Darüberhinaus fragt euch, was hier eigentlich als Privatheit herausgearbeitet wird und was daran die speziell feministische Perspektive ausmacht. Was war die besondere Rolle des Weiblichen in diesem Fall?
ERINNERUNG: Termin für den ersten Kommentar ist der 15.11. (kommender Sonntag).
Tags: Blog, Danielson, gender, Methoden, privacy, Warren/Brandeis, zum Konzept
Am 13. November 2015 um 12:44 Uhr
Wir werden uns inzwischen vermutlich Einig sein, das es feministisch, wenn nicht sogar revolutionär war, dass einer Frau im 19 Jahrhundert das Recht zugesprochen wurde bei der Geburt ihres Kindes nicht von unerwünschten Uhrmachern gestört zu werden. Heutzutage müssen wir auch nicht mehr darüber reden, dass zumindest in Deutschland, die Frau genauso eine Rechtsperson ist wie der Mann. Ob sie es im gleichen, fairen Maße ist, darüber lässt sich schon eher streiten. Am Mittwoch (11.11. 2015) gab es in 3Sat eine Dokumentation zur Abtreibung von Mädchen auch in Europa (https://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=55226) die mir, als wir heute über das Recht der Frau gesprochen haben, wieder in den Sinn gekommen ist. In Ländern wie Albanien, werden Frauen häufig von Ihren Familien unter Druck gesetzt, Mädchen abzutreiben. Jetzt stellt sich also nicht mehr die Frage „Wer darf bei der Geburt dabei sein?“ oder „Hat die Frau Rechte zu haben?“ sondern vielmehr die „Darf die Frau das Kind überhaupt bekommen?“. Ist das Recht Abzutreiben die Private Entscheidung der Frau? Oder hat der Vater des Kindes auch was dazu zu sagen?
Haben wir im medizinischen und gesellschaftlichen Kontext im Vergleich zu früher wirklich was erreicht? Oder das Problem durch den Fortschritt eher viel schlimmer gemacht?