#20
20. These: Die Transformation großer sozio-ökonomischer Systeme wird letztlich auch Staatlichkeit in ihren Kernbereichen verändern.
Eine Reihe von Autoren hat den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als eine zentrale Aufgabe des Staates postuliert, vergleichbar der Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit oder des sozialen Ausgleichs (Jänicke 2006; Klöpfer 1996; Calliess 2001). Ist eine solche Entwicklung aber auch empirisch evident? Wie müsste ein Staatswesen aussehen um dem gerecht zu werden? In welcher Weise würde sich dies in den Verfassungen, den Staatshaushalten, der Gesetzgebung, den Parlamenten und Regierungen oder den Parteien manifestieren? Bisher sind Umweltthemen vergleichsweise schwach etabliert: Nur wenige Staaten experimentieren mit einer systematischen Evaluierung ihres Staatshaushaltes hinsichtlich der Umweltauswirkungen (Green Budgets). Eine umweltorientierte Neuformulierung von Wachstumskonzepten wird 40 Jahre nach Erscheinen der „Grenzen des Wachstums“ erst in Ansätzen und nur in wenigen Vorreiterländern debattiert – so etwa in der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“ des 17. Deutschen Bundestags (vgl. auch Diefenbacher/Zieschank 2011). Auch wenn die meisten Staaten Umweltprinzipien in ihren Verfassungen aufgenommen haben, sind diese doch schwächer formuliert als der Schutz von Eigentumsrechten. Eine Normenkontrolle durch Verfassungsgerichte hinsichtlich von Umwelt- und Nachhaltigkeitserfordernissen ist die Ausnahme ebenso sind individuelle Klagemöglichkeiten begrenzt. Trotz dieser offenkundigen Grenzen sollte untersucht werden, wie sich das Verhältnis von Umweltschutz zu anderen Prinzipien, etwa dem Sozialstaatsprinzip oder dem Schutz des Eigentums, entwickelt hat und welche Innovationen es dabei gibt.
Forschungen in diesem Feld könnten von internationalen Vergleichen ebenso profitieren wie von Längsschnittanalysen. Insbesondere die Institutionalisierung von Umweltpolitiken in den Schwellenländern ist noch nicht hinreichend erforscht.

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