Nach dem Lissabon-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht am 26. August 2010 erneut Stellung zum Europarecht bezogen. Ein Arbeitnehmer klagte auf unbefristete Einstellung, da § 14 Abs. 3 S. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz nach dem Mangold-Urteils des EuGH europarechtswidrig sei. Die Arbeitsgerichte gaben der Klage statt. Das Unternehmen machte nun vor dem Bundesverfassungsgericht geltend, dass der EuGH […]