Am 4. Mai 2011 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass sowohl der nachträgliche Wegfall der zunächst geltenden 10-Jahres-Höchstfrist wie auch die nachträgliche Verhängung der Sicherungsverwahrung gegen das Freiheitsgrundrecht (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) verstoßen. Die Regelungen bleiben bis zum 31. Mai 2013 weiterhin gültig, es ist jedoch zu beachten, dass „die Unterbringung in der […]