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digita-Preis 2010 für Tele-Jura

Digitale Medien sind aus dem Lehr- und Lernalltag in der Aus- und Weiterbildung in Schule und Hochschule kaum noch wegzudenken. Die besten Angebote wurden in diesem Jahr auf der Bildungsmesse didacta in Köln mit dem digita-Preis 2010 ausgezeichnet. Honoriert werden mit dem digita explizit Lehr- und Lernangebote, die digitale Medien in vorbildhafter Weise einsetzen und sowohl inhaltlich als auch formal als „hervorragend“ gelten.

Schirmherrin des digita 2010 ist die Nordrhein-Westfälische Ministerin für Schule und Weiterbildung Barbara Sommer. Zu den Trägern des digita gehören das Institut für Bildung in der Informationsgesellschaft, die Stiftung Lesen und die Zeitschrift bild der wissenschaft. Zur neunköpfigen Jury, die über die Vergabe des renommierten Preises entscheidet, gehören Experten aus Bildungsadministration, Forschung und Wirtschaft ebenso wie Vertreter der Träger des digita. Von den 87 eingereichten Vorschlägen, hat die Jury 19 Bildungsangebote nominiert. Den digita-Preis haben zehn Bildungsangebote erhalten.

In der Kategorie „Förderpreis“ wurde Tele-Jura mit dem digita 2010 ausgezeichnet. Telejura ist ein modernes und originelles Angebot zum Erwerb von juristischem Fachwissen über Lehrvideos für Studierende des ersten und zweiten Semesters. Erstellt werden die juristischen Lehrfilme von Matthias Frohn und Peter Reineke vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin.

Insbesonder Studierende, die mit dem Studium der Rechtswissenschaft beginnen, haben in den ersten Semestern oftmals Schwierigkeiten, Rechtsfälle zu verstehen und sich in die Parteien hinein zu versetzen, die an einem Rechtsstreit beteiligt sind. Häufig sind die Studienanfängerinnen und Studienanfänger dann unsicher, wenn sie Argumente für eine Rechtsansicht entwickeln sollen, berichtet Matthias Frohn von seinen Erfahrungen als Dozent. Eine rein textuelle Präsentation von Sachverhalten und Falltexten mit Akteuren, die völlig anonym als Herr X und Frau Y bezeichnet werden, wirkt dem kaum entgegen.

Die filmische Darstellung bei Telejura hingegen verbindet  Namen mit Gesichtern und Handlungen. Durch symphatische oder unangenehme Charakteren werden bei den Studierenden nicht nur Emotionen geweckt, sondern sie zudem zum Mitdenken angeregt.  E-Learning setzt hier positive Anreize für das erfolgreiche Lernen.  Die digita-Jury formuliert hierzu in ihrer Würdigung, dass es  Tele-Jura mit den Internetfilmen hervorragend gelingt „das Verständnis von Sachverhalten und die Motivation zum Lernen zu befördern.“  Daher vermutet die digita-Jury, „dass angehende Juristen wie auch interessierte Laien mit ihren Internet-Abrufen Telejura schon bald in den Status einer Kultserie befördern werden.

Die Rechtsreferendare Matthias Frohn und Peter Reineke  setzen die Videos zum Zivilrecht ergänzend zu den Präsenzveranstaltungen über die Lernplattform Blackboard an der Freien Universität ein. Außerdem kann Tele-Jura zum Selbststudium genutzt werden, weil die juristischen Lehrvideos über die Website Telejura.de frei zugänglich sind.

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Der Beitrag wurde am Dienstag, den 23. März 2010 um 11:31 Uhr von Nicole Bauch veröffentlicht und wurde unter CeDiS, ecompetence, FB Rechtswissenschaft, FU abgelegt. Sie können die Kommentare zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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