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Facebook-Eintrag als Alibi?

Ein junger US-Amerikaner ist wegen des Vorwurfs, zwei Menschen ausgeraubt zu haben, in Untersuchungshaft gekommen. Zwölf Tage lang mußte er in Haft bleiben, bis ihm ein Facebook-Eintrag die Tür in die Freiheit öffnete.

Facebook ist eine Website zur Bildung und Aufrechterhaltung sozialer Netzwerke, bei der sich NutzerInnen auf einer Profilseite vorstellen, Fotos hochladen und mit anderen Facebook-NutzernInnen durch öffentliche Notizen, private Nachrichten oder per Chat in Kontakt treten können. Bei Facebook hielt sich auch der 19-Jährige NewYorker zum fraglichen Tatzeitpunkt auf wie stern.de berichtet. Vom heimischen Computer aus schrieb er einen Facebook-Eintrag für die Freundin. Weil die Firma Facebook bestätigen konnte, dass der Eintrag wirklich über einen Computer im Elternhaus des Verdächtigen erfolgte, wurden die Ermittlungen gegen ihn eingestellt. Welchen Beweiswert digitale Alibis haben, ist aus juristischer Sicht eine spannende Frage, der Jan Spoenle nachgeht.

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Der Beitrag wurde am Mittwoch, den 18. November 2009 um 12:38 Uhr von Nicole Bauch veröffentlicht und wurde unter ecopy abgelegt. Sie können die Kommentare zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

3 Reaktionen zu “Facebook-Eintrag als Alibi?”

  1. IlovePancakes

    Glück gehabt! Angeblich hätten ihm bis zu 25 Jahre Knast gedroht!

  2. Nicole Bauch

    Ja, das stimmt. Die Lust auf Pfannkuchen ist manchmal doch sehr hilfreich. Mehr Infos dazu gibt es auch hier und hier.

  3. Thomas

    ich bin nicht so der Techi-Nerd. Aber lässt sich so eine Leitung nicht auch simulieren, ohne dass Facebook das mitbekommt. Ich kann mir doch einfach ne andere IP-Adresse besorgen und schreib dann plötzlich aus Kolumbien oder Südkorea. Das beweist doch nicht, dass ich da gewesen bin..?!

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