Bundesverfassunsgericht und Bundespräsident sprechen sich jeweils für eine Stärkung der Rechte des Parlaments aus.
Bundespräsident Christian Wulff würdigte beim Festakt zum 60-jährigen Bestehen des Bundesverfassungsgericht dessen Rechtsprechung, u.a. da das Gericht immer wieder die Einbindung des Parlaments verlange. Dabei bezieht sich der Bundespräsident neben dem Lissabon-Urteil auch auf das Euro-Rettungsschirm-Urteil von Anfang September 2011. Hier hat der Zweite Senat entschieden, dass das zur Griechenland-Hilfe ermächtigende Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz und das den Euro-Rettungsschirm betreffende Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz) verfassungskonform sind.
§ 1 Abs. 4 des Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetzes ist allerdings nur bei verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Vorschrift ist dahingehend auszulegen, dass die Bundesregierung vor Übernahme von Gewährleistungen im Sinne des Gesetzes verpflichtet ist, die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen.
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