Die Freie Universität Berlin ist eine von elf Exzellenzuniversitäten bundesweit und genießt auch im internationalen Maßstab ein hohes Renommee. Die FU Berlin möchte sich gesellschaftlicher Verantwortung stellen und bekennt sich zu den Werten Nachhaltigkeit, Internationalität und Chancengleichheit und setzt sich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Im Widerspruch zu diesen Leitbildern sind 93 Prozent des wissenschaftlichen Personals im Mittelbau der FU Berlin befristet angestellt. Auch im technischen und administrativen, wissenschaftsunterstützenden Bereich ist eine Daueranstellung nicht gesichert. Befristete Arbeitsverträge greifen auch hier weit um sich, etwa aufgrund der zunehmenden Bedeutung von Drittmitteln und damit befristet finanzierter Projekte.
Das ‚Normalarbeitsverhältnis‘ an der FU Berlin ist heute eine befristete Stelle.
Die Initiative FU:fair&unbefristet gibt all jenen an der FU Berlin eine gemeinsame Stimme, die diesen Zustand nicht länger hinnehmen wollen. Der Ausbau unbefristeter Beschäftigung im Hochschulwesen ist nicht nur eine bundes- oder landespolitische Aufgabe. Er kann und muss auch von unserer Universität selbst vorangetrieben werden. FU:fair&unbefristet fordert die Universitätsleitung auf, eine verbindliche Regelung zur umfassenden Entfristung des wissenschaftlichen, technischen und administrativen Personals an der FU Berlin zu schaffen.
Unsere Forderungen:
★ Beschäftigte im wissenschaftsunterstützenden, technischen und administrativen sowie dienstleistenden Bereich:
- Outsourcing unterbinden, TV-L FU für alle an der FU Tätigen
- keine Verträge mit „sachgrundloser Befristung“, stattdessen Dauerstellen mit fairer Tarifeinstufung
- Eingruppierung der “nicht-wissenschaftlich” beschäftigten Studierenden in den TV-L
★ Wissenschaftliches Personal in Forschung & Lehre
- mit abgeschlossener Promotion (PostDocs): Schrittweise Schaffung von Dauerstellen hin zu einer dem bundesweiten Durchschnitt entsprechenden Befristungsquote (Stand 2018: 8,3 Prozent/Statistisches Bundesamt)
- in der Qualifikationsphase (Promovierende): Die Promotion ist Teil der Arbeitszeit und soll entsprechend entlohnt werden – Keine Stellen unter 75% der regulären Wochenarbeitszeit und fünf Jahre Mindestlaufzeit plus ggf. ein Jahr Verlängerung
- Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA)/Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen mit Daueraufgaben in der Lehre*: die umgehende Entfristung aller LfbA-Stellen, die Festschreibung ihrer maximalen Lehrverpflichtung auf 9 SWS
- Lehrbeauftragte: Lehraufträge lediglich als Ergänzung des Lehrangebots mit angemessener Vergütung von mindestens 45€ pro SWS
- Privatdozentinnen*: Keine un(ter)bezahlte Titellehre, Entlohnung mindestens wie Lehrauftrag
- Studentische Hilfskräfte (StudHK): Mindestvertragslaufzeiten von 24 Monaten, keine Ausweitung des TVStud auf nicht-wissenschaftliche Tätigkeiten
Unsere Initiative ist Teil im bundesweiten Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss).