Hauptstadtfälle

Das Blog zur Seite

Der Aktuelle Fall (5/2010)

Mit Urteil vom 27. Mai 2010 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass ein 16-jähriger muslimischer Schüler des Diesterweg-Gymnasiums in Berlin nicht berechtigt ist, das islamische rituelle Mittagsgebet während der Schulpause auf dem Schulgelände zu verrichten. Er hat damit ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 29. September 2009 (vgl. dazu Pressemitteilung VG Berlin 40/2009) geändert und der Berufung des Landes Berlin stattgegeben.
Das Oberverwaltungsgericht ist zwar ebenso wie das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass die Gebetsverrichtung vom Schutzbereich der Religionsfreiheit erfasst werde, hat aber anders als dieses angenommen, dass hier eine Einschränkung zum Schutz anderer Verfassungsgüter gerechtfertigt ist.

Was haltet Ihr davon?

Der Beitrag wurde am Samstag, den 29. Mai 2010 um 09:58 Uhr von Dominik Steiger veröffentlicht und wurde unter Allgemein abgelegt. Sie können die Kommentare zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

Eine Reaktion zu “Der Aktuelle Fall (5/2010)”

  1. Gerri

    Hey, good to find someone who ageres with me. GMTA.

Schreibe einen Kommentar

Captcha
Refresh
Hilfe
Hinweis / Hint
Das Captcha kann Kleinbuchstaben, Ziffern und die Sonderzeichzeichen »?!#%&« enthalten.
The captcha could contain lower case, numeric characters and special characters as »!#%&«.