Politik vertuscht Flugrouten am BER

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Der Kampf der Bürgerinitiativen

BERLIN, Deutschland — Trotz der guten Organisation innerhalb der Bürgerinitiativen (BI) werden ihnen immer wieder bürokratische Hürden in den Weg gelegt – teilweise unüberwindbar.

Matthias Schubert, Vorsitzender der BI Kleinmachnow gegen Fluglärm e.V., berichtet über vertuschte und bewusst zurückgehaltene Informationen, Christine Dorn, Vorsitzende der BI BVBB vertraute fälschlicherweise auf staatliche Verfahren und der Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow Ortwin Baier weiß nicht wohin mit 20 Mio. Euro.

Lug und Trug am BER – ein Interview mit Matthias Schubert

Mit dem Beginn der Planungen für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) im Jahr 1998 wurde ein Planfeststellungsbeschluss veröffentlicht, in dem die Planfeststellungsbehörde (PFS, das brandenburgische Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (MSWV)) die Deutsche Flugsicherung (DFS) befragt hat, wo die prognostizierten Flugrouten liegen werden und welche Regionen demnach betroffen sind. Die Antwort darauf: Die Flugrouten werden in einer Geraden zu den Startbahnen liegen.

Wo liegt nun das Problem?

1. „Abknickende Flugrouten wurden bewusst verheimlicht“

Bereits am 20. August 1998, acht Jahre vor dem ersten Spatenstich, informierte die DFS das MSWV über die zwingende Notwendigkeit einer Divergenz der Flugrouten von mindestens 15° direkt nach dem Abheben bei unabhängigen Parallelstarts.
Dies ist notwendig, da die beiden Startbahnen lediglich 1200 Meter von einander entfernt gebaut wurden, anstatt, wie gefordert, 1500m; unabhängige Parallelstarts bedeutet, dass die Flugzeuge parallel auf den Startbahnen eins und zwei starten können, ohne warten zu müssen, damit so Engpässe und Spitzen besser abgefangen werden können.

Daraufhin weist das MSWV die Projektplanungs-Gesellschaft mbH Schönefeld (PPS) an, mit der 15° Divergenz weiter zu planen; am 29. September 1998 stehen die abknickenden Flugrouten fest. – Der Öffentlichkeit wird davon nichts gesagt, die These „gerade Flugrouten“ wurde beibehalten.

Seit dem 01. Oktober 1998 liegen nun der DFS neue Flugrouten vor, die in dem ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss nicht festgehalten wurde. Eine Anpassung des Beschlusses wird nicht durchgeführt.
In einer internen DFS-E-Mail vom 09. Oktober 1998 zwischen Herrn B (DFS Region Ost) und Herrn St (DFS – FLL) heißt es wörtlich „[…] und die neuen Verfahren behalten wir in der Hinterhand.“

Der aktuelle Aufsichtsratschef Rainer Bretschneider nimmt eine andere Position zu dem Thema ein. Seine Ansicht beruht auf der ihm zugrundeliegenden Information, dass die Start- und Landebahnen 1900 Meter auseinander liegen, und demnach ein unabhängiger Parallelbetrieb ohne weiteres möglich wäre. Stellt sich also die Frage, wo dann das Problem ist? Aus seiner Sicht liegt der Grund der abknickenden Flugrouten darin, dass die Gemeine Blankenfelde-Mahlow entlastet werden soll.

Diese Unmengen an unterschiedlichen Informationen erschweren den Diskurs enorm. Fragt man zwei Experten, bekommt man drei Meinungen. Eine ehrliche und differenzierte Auseinandersetzung ist mittlerweile enorm schwer, da sich die Fronten auf den Seiten zunehmend verhärten.

                „ Abknickende Flugrouten verdoppeln Zahl der Betroffenen“

2. Politische Einflussnahme

Ein Weiteres Problem ist, dass die öffentliche Hand sowohl Vorhabenträger – Unternehmer – als auch Genehmigungsbehörde ist.

Da auch der öffentliche Diskurs von staatsnahen Sendern geführt wird, ist ein durchkommen hier mitunter schwer. Matthias Schubert berichtet von einem Auftritt beim RBB, wo er nach der Erwähnung des Reizwortes „Flugroutenbetrug“ stummgeschaltet wurde. Und weiter, dass ein Bekannter Schuberts, der als Journalist für den RBB gearbeitet hat, Informationen an die Öffentlichkeit bringen sollte – heute geht er keiner journalistischen Tätigkeit mehr beim RBB nach.

Dies zeigt, wie schwer es ist, als Bürger oder als BI Zugriff auf den öffentlichen Diskurs zu bekommen, da die politischen Interessen leider oft als voranging angesehen werden sind.

Folgen

Die Bürgerinitiative Kleinmachnow gegen Fluglärm hat daraufhin Klage beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig erhoben. Die Klage lautete, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig sei, die Abwägung der Lärmbelastung auf unzutreffenden Tatsachen beruhe, es kein faires Verfahren gab und der effektive Rechtsschutz (Art. 19 (IV) GG) verletzt worden sei, da die Klagefrist nicht eingehalten werden konnte, aufgrund von verschleierten Informationen.

Allerdings sind diese Klagen sowohl vor dem BVG als auch vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Nun wird auf die letzte Instanz gesetzt: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
             
                  „ Der Staat darf nicht lügen! Wir wurden dreist belogen.“
       

Als Entschädigung fordert Matthias Schubert, gemeinsam mit der Bürgerinitiative, ein Nachtflugverbot zwischen 22 und 06 Uhr.

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„Es würde lediglich einen Aufschlag in Höhe von 5€ pro Ticket bedeuten“ konstatiert Schubert. Die Schäden die dadurch abgefangen werden können, wie mangelnde Schulleistungen der Kinder und steigendes Herzinfarktsrisiko, stünden in keinem Verhältnis, so Schubert.

Wir werden die Klage vor dem EGMR weiter mit Spannung verfolgen.

Beitritt einer Bürgerinitiative – ein Interview mit Christine Dorn

Christine Dorn, von Haus aus Diplomingenieurin, hätte sich gut vorstellen können, ohne je einer Bürgerinitiative beitreten zu müssen, alt zu werden; Sie trat jedoch aus gutem Grund der Bürgerinitiative Berlin Brandenburg e.V. (BVBB) bei.

Zwei Jahre zuvor hatten ihr Mann und sie ein Grundstück erworben, welches sie, im Vertrauen auf ein rechtsstaatlich durchgeführtes Raumordnungsverfahren, bebauen wollten. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens 1994: Der Flugplatz Sperenberg, ca. 40 Kilometer südlich vom Flughafen Schönefeld, sei für den Hauptstadtflughafen geeignet, Schönefeld hingegen nicht.

Im Jahr 1996 erfuhr Frau Dorn dann zufälligerweise von einem Ausbauprojekt am Flughafen Schönefeld, woraufhin sie im Rathaus Pläne zu Gesicht bekam, die der Öffentlichkeit eigentlich vorenthalten werden sollten.

Sie war bis dato der Überzeugung, dass sie solche Pläne nie sehen müsse, weil die Personen, die diese Pläne erstellen und genehmigen, sich an die Gesetze halten würden; ihre Überzeugung änderte sich im Laufe des Verfahrens. Trotz dieses Raumordnungsverfahrens fanden Bauvorbereitungen für einen Hauptstadtflughafen in Schönefeld statt, welche genauso intransparent waren wie die entsprechenden Bürgeranhörungen und deren Protokollierung.

                                       „ Na, dann klagen Sie doch! “

Nur mühselig konnte Frau Dorn alle 88 Protokolle der Bürgeranhörungen zusammenfassen, wodurch die Bürger und Anwälte ihre Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorbringen konnten.
Trotz aller Anhörungen und Klagen wurde 2006 vom Bundesverwaltungsgericht die Genehmigung zum Bau des Flughafens erteilt – von einer Einigung bezüglich der gesetzwidrigen Aspekte seitens der verantwortlichen Politiker des BER‘s war ganz abzusehen. Sie setzten stattdessen darauf, dass einerseits der Flughafenbetreiber die öffentlichen Hand war und andererseits seine Genehmigungs- und Kontrollfunktion durch die Behörden und somit auch durch die Politik ausgeübt wurde. Die Verantwortlichen konnten damit schalten und walten, wie sie wollten. Den Bürgern blieb somit nur der Rechtsweg offen. Doch auch hier zeigten sich die Betreiber erschreckend uneinsichtig.

Frau Dorn bekam von mehreren Politikern geraten, sie solle doch klagen, denn sie wussten, dass „sie [die Politiker] alles Geld der Welt haben – nämlich unser Steuergeld“, konstatiert Frau Dorn. Nach ihrer Aussage wurden alle weiteren Auseinandersetzungen über den Rechtsweg geklärt.

Schallschutzmaßnahmen?

Vor allem bezüglich des großen Themas Schallschutz wurde bisher wenig für die betroffenen Bürger unternommen.
Im Vergleich zum Frankfurter Flughafen, der nach den aktuellen Daten nur etwas mehr Passagiere abfertigt, als der BER es einmal bewerkstelligen soll, liegen die nächsten Siedlungen in Frankfurt ca. sieben bis acht Kilometer entfernt – um den BER fangen die ersten Siedlungen bei zweieinhalb Kilometern an.

Durch die extreme Nähe des Bauvorhabens BER zu den bestehenden Wohnsiedlungen werden die an- und abfliegenden Flugzeuge des BER eine enorme Lärmbelastung bei den Anwohnern verursachen – in Blankenfelde-Mahlow betragen die maßgeblichen Maximalpegel außen zwischen 90 und 108 Dezibel (siehe hier: http://www.berlin-airport.de/de/_dokumente/nachbarn/karten-isolinien/161130-ssp-karte-2-3-www.pdf).

Dennoch bot die Flughafengesellschaft den Anwohnern über Jahre nur Schallschutzfenster an, mit denen der laut Baugenehmigung einzuhaltende Grenzwert von 55 Dezibel im Rauminneren, bei geschlossenen Fenstern, durchschnittlich täglich 6 mal überschritten wurde (ca. 2000 mal pro Jahr), und die Behörde schaute tatenlos zu, so dass die Bürger die Einhaltung dieses Grenzwertes erst vor Gericht einklagen mussten.

(siehe z.B. hier: https://www.moz.de/meinung/kommentare-der-redaktion/artikel-ansicht/dg/0/1/1138243/  ,hier:  https://www.tagesspiegel.de/berlin/hauptstadtflughafen-brisanter-aktenfund-zum-schallschutz-am-ber/8087982.html  und hier: https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2013/mdb-senatsverwaltungen-justiz-gerichte-ovg-entscheidungen-urteil_schallschutz_ber.pdf ).

Und auch nach gewonnener Klage bezüglich der Schallschutzfenster wurde oft versucht, durch bestimmte „frei erfundene Regelungen“, sich von dieser Verbindlichkeit zu drücken.

Frau Dorn legte uns noch eine bemerkenswert zutreffenden Darstellung und Einschätzung, warum der  BER ein musterhaftes Beispiel für ein gescheitertes Projekt ist, vor: http://projekt-manager.eu/projektmanagement-BER.html

Selbstüberschätzung: Die FBB hat in den Baugenehmigungsverfahren Anträge regelmäßig verspätet und unvollständig eingereicht. Es kann unterstellt werden, das dies geschah weil die Hoffnung gehegt wurde, dass die Bauherren, als Dienstherren der genehmigenden Behörde, diese in jedem Fall zur Erteilung der notwendigen Genehmigungen veranlassen können.

Regelverstöße: Im Gegensatz zu den Bauarbeiten wurden Bauleitung und Baukontrolle in eine Hand gelegt: Die PG-BBI wurde sowohl mit der Generalplanung, als auch mit der Bauüberwachung des Projektes beauftragt. Damit unterlagen Projektcontrolling und Projektdokumentation ausschließlich der Selbstkontrolle. Auch hier kann eine Ursache für fehlende Planungsunterlagen, welche die Fertigstellung bis heute verhindern, vermutet werden.

Kommunikation: Nachdem geschönte Berichte einen verschlafenen Aufsichtsrat glauben ließen was er glauben wollte, entwickelt sich sich zunehmender Nähe zum Terminziel 2012 im Projekt ein Klima der Angst: „Wer ein Problem kommunizierte, wurde zum Problem“. Immer schnellere Personalwechsel verschärften das Problem. 

Wir brauchen keinen wirtschaftlichen Boom in unserer Region – ein Interview mit Ortwin Baier

Zunächst einmal kritisiert Ortwin Baier (SPD), Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow, die Standortwahl des Flughafens Berlin Brandenburg. Im engeren Auswahlkreis standen acht Standorte im Kreis um Berlin, wobei der Standort Schönefeld von Anfang an als schlechtester eingestuft wurde. Hauptproblem in Schönefeld seien die direkt anliegenden Wohngebiete – unter anderem Blankenfelde-Mahlow. Die Landebahn endet nur 300m vor den ersten Wohnhäusern von Blankenfelde.

Neuformierung der Ziele

Seitdem feststeht, dass der BER in Schönefeld gebaut wird, musste Herr Baier seine politischen Ziele neu setzen. Als primäres Ziel stand seitdem der Lärmschutz für seine Bürger im Vordergrund. Hierfür wollte er Maßnahmen in der Projektleitung des BER’s durchsetzen, dort leider ohne Erfolg.

Herr Baier löste das Problem teilweise durch innovative Projekte in Kooperation mit jungen Studenten. Ein Beispiel hierfür ist zum Beispiel ein kuppelartiges Konstrukt über einem Schulhof, welches Kindern und Jugendlichen ermöglichen soll, befreit von Lärm spielen zu können. Dies ist nur eines von vielen Projekten die für den Lärmschutz der Bürger von Blankenfelde-Mahlow ins Leben gerufen wurden.

Der BER bringt den Gemeinden einen wirtschaftlichen Schub

Als Hauptargument für den BER in Schönefeld wird oft der wirtschaftliche Aspekt herausgehoben. Es entstehen tausende neue Arbeitsplätze durch Hotels, Gaststätten und Industrieunternehmen, die jedoch die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, mit rund 28.000 Einwohnern, gar nicht selber auffüllen kann. Die Kommune verdient dementsprechend lediglich an den neu entstehenden Gewerben – rund 2000 Gewerbeansiedelungen – durch eine gesenkte Gewerbesteuer, nicht jedoch an den Mitarbeitern, die zum größten Teil aus Berlin kommen werden.

Problem

Mit dem daraus resultierenden wirtschaftliche Boom kann die Gemeinde Blankenfelde- Mahlow allerdings nichts anfangen, berichtet Ortwin Baier. Die Kommune ist finanziell auch ohne den Flughafen, aufgrund der guten Lage – Nähe zu den Landeshauptstädten Potsdam und Berlin – finanziell bestens aufgestellt. Über 20 Mio. Euro hat die Kommune überschüssig vorhanden.

Das Problem liegt einerseits darin, dass man ab einem Vermögen von über 1 Mio. Euro Strafzinsen in Höhe von 4% zahlen muss, sich das Geld also im Laufe der Jahre verringert, und auf der anderen Seite das Geld anzulegen beim heutigen Zinssatz keinen Wertzuwachs erwirtschaftet; zudem hat die Kommune auch keinen echten Investitionsbedarf. Schulen und Kitas zum Beispiel sind regionalweit auf dem neusten Stand und bestens ausgestattet. Der Lebensstandard ist in Blankenfelde überdurchschnittlich hoch.

Danksagung

Das Verdeutlichen und Herausarbeiten der dargestellten Problematik verdanken wir dem Interview vom 04. Juni 2018 mit Matthias Schubert, Bürgerinitiative Kleinmachnow gegen Fluglärm e.V., dem Interview vom 07. Juni 2018 mit Christine Dorn, BVBB e.V., und dem Interview  vom 07. Juni 2018 mit Ortwin Baier, Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow,  durchgeführt von Studenten und Studentinnen an der Freien Universität Berlin.

 

Ein Gedanke zu „Politik vertuscht Flugrouten am BER“

  1. Liebe Studierende,

    ein wenig Sorgfalt kann nicht schaden, z.B. indem die Namen der Interviewpartner korrekt verwendet werden: Matthias Schubert und Ortwin Baier.

    Der BVBB existiert seit über 20 Jahren und hat seither Einfluss auf das Projekt BER genommen. Die Flugrouten sind im BVBB ein sehr untergeordnetes Thema, weil die Vereinsmitglieder so extrem nah am Flughafen BER wohnen, dass sie den Flugrouten sowieso nicht entkommen können, sondern sie stets über ihren Häusern haben werden, sollte der BER irgendwann eröffnet werden. So wurde es auch vorgetragen. Deshalb ist die Überschrift: „Politischer Einfluss auf die Flugrouten“ für Kleinmachnow (weiter weg liegend) durchaus zutreffend, für den BVBB und die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, vertreten durch ihren Bürgermeister Ortwin Baier jedoch nicht.

    Das Wort prozentual ist an der oben verwendeten Stelle Unsinn und gehört gestrichen.
    Aber weshalb ich überhaupt die Kommentarfunktion nutze, ist der folgende oben stehende Satz: „Trotz dieser enormen Lärmbelastung – der mehrmals täglichen Überschreitung von den im Planfeststellungsbeschluss geregelten 55 Dezibel – hatten selbst die stark betroffenen Bürger unter den Start- und Landeflugrouten keinen Anspruch auf Schallschutzfenster.“ Den Satz würde ich sehr gern gerade rücken und zwei korrekte Sätze daraus machen:
    Durch die extreme Nähe des Bauvorhabens BER zu den bestehenden Wohnsiedlungen werden die an- und abfliegenden Flugzeuge des BER eine enorme Lärmbelastung bei den Anwohnern verursachen – in Blankenfelde-Mahlow betragen die maßgeblichen Maximalpegel außen zwischen 90 und 108 Dezibel (siehe hier: http://www.berlin-airport.de/de/_dokumente/nachbarn/karten-isolinien/161130-ssp-karte-2-3-www.pdf).
    Dennoch bot die Flughafengesellschaft den Anwohnern über Jahre nur Schallschutzfenster an, mit denen der laut Baugenehmigung einzuhaltende Grenzwert von 55 Dezibel im Rauminneren! bei geschlossenen Fenstern! durchschnittlich täglich 6 mal überschritten wurde (ca. 2000 mal pro Jahr), und die Behörde schaute tatenlos zu, so dass die Bürger die Einhaltung dieses Grenzwertes erst vor Gericht einklagen mussten (siehe z.B. hier: https://www.moz.de/meinung/kommentare-der-redaktion/artikel-ansicht/dg/0/1/1138243/ , hier: https://www.tagesspiegel.de/berlin/hauptstadtflughafen-brisanter-aktenfund-zum-schallschutz-am-ber/8087982.html und hier: https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2013/mdb-senatsverwaltungen-justiz-gerichte-ovg-entscheidungen-urteil_schallschutz_ber.pdf ).

    Hier noch ein Link zu einer m.E. bemerkenswert zutreffenden Darstellung und Einschätzung, warum der BER ein musterhaftes Beispiel für ein gescheitertes Projekt ist: http://projekt-manager.eu/projektmanagement-BER.html
    Selbstüberschätzung: Die FBB hat in den Baugenehmigungsverfahren Anträge regelmäßig verspätet und unvollständig eingereicht. Es kann unterstellt werden, das dies geschah weil die Hoffnung gehegt wurde, dass die Bauherren, als Dienstherren der genehmigenden Behörde, diese in jedem Fall zur Erteilung der notwendigen Genehmigungen veranlassen können.
    Regelverstöße: Im Gegensatz zu den Bauarbeiten wurden Bauleitung und Baukontrolle in eine Hand gelegt: Die PG-BBI wurde sowohl mit der Generalplanung, als auch mit der Bauüberwachung des Projektes beauftragt. Damit unterlagen Projektcontrolling und Projektdokumentation ausschließlich der Selbstkontrolle. Auch hier kann eine Ursache für fehlende Planungsunterlagen, welche die Fertigstellung bis heute verhindern, vermutet werden.
    Kommunikation: Nachdem geschönte Berichte einen verschlafenen Aufsichtsrat glauben ließen was er glauben wollte, entwickelt sich sich zunehmender Nähe zum Terminziel 2012 im Projekt ein Klima der Angst: „Wer ein Problem kommunizierte, wurde zum Problem“. Immer schnellere Personalwechsel verschärften das Problem.

    Dieser Kommentar soll helfen, den obigen Blogtext zu verbessern.
    Eine Veröffentlichung ist entbehrlich.

    Mit freundlichen Grüßen
    Christine Dorn

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