Unser heutiger Interviewpartner ist Matthias Schubert, Verwaltungsjurist und Vorsitzender der Bürgerinitiative „Kleinmachnow gegen Fluglärm“. Die Kleinmachnower Bürgerinitiative beschäftigt sich intensiv mit dem Thema rund um den Flugroutenbetrug. Zusammen mit Initiativen aus Zeuthen und Rangsdorf reichte die Kleinmachnower Bürgerinitiative Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Planfeststellungsbeschluss ein, in dem die Flugrouten beschlossen wurden. Dadurch wollte sie den von dem Gericht als rechtmäßig bestätigten Planfeststellungsbeschluss kippen. „Aus unserer Sicht ist der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig, weil die Abwägung auf unzutreffenden Tatsachen beruht“, so Schubert. Demnach seien falsche Flugrouten vorgetäuscht worden und Lärmgutachten unzureichend gewesen. Jedoch ist diese Klage im Dezember 2017 letztinstanzlich abgewiesen worden.
Die Kleinmachnower gehen nun den nächsten Schritt zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und machen eine Verletzung des Rechts auf Zugang zu einem Gericht gemäß Art. 6 EGMR geltend. „Wir haben gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das wir für objektiv willkürlich halten, geklagt, da es gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens, sowie den effektiven Rechtsschutz verstößt“, so Schubert. Weiterhin erklärt er, dass bei der Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses im Jahre 2004 kein Grund zur Klage für Gemeinden wie in Kleinmachnow bestand, da damals noch von geraden Flugrouten ausgegangen wurde, die sie nicht betreffen würden. Erst als 2010 bekannt wurde, dass die Flugzeuge beim Start um mindestens 15 Grad abknicken werden, wurde klar, dass auch Gemeinden wie Kleinmachnow und Teltow überflogen und somit von Fluglärm betroffen sein würden. Diese wurden jedoch vorher nicht im Anhörungsverfahren zum BER-Planfeststellungsbeschluss beteiligt und somit jegliche gesetzliche Einflussmöglichkeit untersagt. „Wir konnten ja gar kein Rechtsschutz in Anspruch nehmen“, erklärt Schubert. Aus seiner Sicht seien damit die Grundrechte der Anwohner verletzt worden. „Wir sind durch diese Täuschung davon abgehalten worden zu klagen“, so Schubert.
Neben dem Kampf gegen die Flugrouten und der Klage beim EGMR setzt sich die Bürgerinitiative nun auch gegen Fluglärm und damit für die Durchsetzung des Nachtflugverbots ein – das zeigt sich nun auch in der Umbenennung des Vereinsnamens.
Vor dem 28.02.2018 nannte sich Ihre Bürgerinitiative „Kleinmachnow gegen Flugrouten“. Seitdem nennen Sie sich „Kleinmachnow gegen Fluglärm“. Wie kam es zu dieser Umbenennung?
Matthias Schubert: Wir haben erkannt, dass wir nicht alle vereinzelt kämpfen dürfen, sondern wir müssen diejenigen, die die gleichen Interessen haben, in ein Boot kriegen und eine gemeinsame Überorganisation bilden. Daraufhin haben wir das Aktionsbündnis Berlin Brandenburg gegründet. Wir mussten uns auf ein gemeinsames Ziel einigen – und wovon profitieren wir alle – vom Nachtflugverbot.
Die Brandenburger Landesregierung hatte bereits vor fünf Jahren ein erfolgreiches Volksbegehren angenommen, das verlangt, das Nachtflugverbot von derzeit 24-5 Uhr auf 22-6 Uhr zu verlängern. Bisher lehnt Berlin die Umsetzung des Volksbegehrens jedoch ab.
Matthias Schubert: Wenn man nur überlegt, was der Nachtflug für Schäden bei den Anwohnern in der Umgebung des Flughafens verursacht und dazu gegenrechnet, was die öffentliche Hand vom Nachtflugverbot hat. Hunderttausend Leute werden kränker und schlechter im Job und in der Schule! Die öffentliche Hand hat nichts vom Nachtflugverkehr, da der Flughafen nachts mehr kostet als Tags, weil nämlich doch nicht so viele Leute um 3 Uhr morgens aufstehen um ihren Flieger um 6 Uhr morgens zu kriegen. Nicht der Flughafen verdient mit dem Nachtflug Geld, sondern die Airlines. Es gibt keine vernünftigen wirtschaftlichen Gründe für Nachtflug, die über die Partikularinteressen der Airlines hinausgehen. Deswegen ist es dumm aus Sicht der öffentlichen Interessen so viel Wert auf den Nachtflug zu legen.
Das Nachtflugverbot könne, so Schubert, als eine Art Entschädigung angesehen werden, um das bestehende Unrecht wiedergutzumachen.
Es besteht doch ein Nachtflugverbot, oder? Im Süden Zehlendorfs hört man die Flieger kaum noch. Wenn, dann steht der Wind entsprechend. Das realisiert man dann im Sommer.