WiMi-Interessen in den Personalrat!

Im Februar überreichte die Initiative FU:fair&unbefristet dem Präsidium einen Forderungskatalog „Für Entfristung und faire Arbeitsbedingungen an der FU“. 1.346 Kolleg*innen und Studierende haben die Petition unterzeichnet. Präsident und Kanzlerin halten seitdem aber die Füße still. Ohne den zusätzlichen Druck eines starken Personalrats werden sie sich nicht bewegen: Dabei dürfen die Interessen des Mittelbaus nicht länger zu kurz kommen!

Die Freie Universität muss geltendes Recht endlich auch im Sinne ihrer Beschäftigten anwenden. Das gilt gerade jetzt bei der coronabedingten Sonderregelung des WissZeitVG: Für Verträge, die zwischen dem 1. März und 30. September 2020 bestehen, verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um 6 Monate. Dem folgt das Präsidium bislang auch.[1] Doch das Bundesministerium sieht ebenfalls für Verträge, die zwischen 1. Oktober 2020 und 31. März 2021 bestehen, eine Verlängerung um weitere sechs Monate vor.[2] Hier darf es keine Kompromisse geben!

FU: Fair statt prekär

Das vorläufige Ende des Präsenzbetriebs hat die Lehrenden besonders hart getroffen. Das Präsidium hat es sowohl versäumt, die Einrichtung im Homeoffice finanziell zu unterstützen, einheitliche Regelungen zur Anrechnung von Lehrdeputaten aufzustellen, als auch die Mehrbelastung durch die Umstellung auf Digitalformate zu kompensieren. Hier braucht es Signale, die die Lehre an der FU wieder würdigen!

Fair statt prekär lautet das Ziel. Bei befristeten Verträgen muss die in der Wissenschaft gültige Befristungsdauer ausgeschöpft werden, d.h. 4+2 Jahre in der Promotionsphase, 3+3 Jahre für PostDocs. Ohne nachhaltige Personalentwicklung wird die FU auch weiterhin Schlusslicht bei der Befristungsquote bleiben.


[1] Laut Rundschreiben von Kanzlerin Bör vom 10.06.2020 mit dem Betreff „Unterstützung der Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter [sic] im Zuge der Corona-Pandemie“.

[2] Die „Verordnung zur weiteren Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer nach § 2 Absatz 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (WissZeitVG-Befristungsdauer-Verlängerungs-Verordnung – WissBdVV)“ trat am 01.10.2020 in Kraft. Siehe Beschlussfassung im Bundesrat unteer: https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0484-20. Letzter Abruf: 06.11.2020.