Monatsspecial “Dropbox” (Teil 3/3)
Im letzten Teil unseres August-Monatsspecials bieten wir Hilfestellung und Orientierung beim Einsatz von Dropbox in Verbindung mit den Richtlinien der Freien Universität Berlin.
Dropbox bietet eine sehr einfache und benutzerfreundliche Handhabung. Zum Einstieg erhalten Sie hier nützliche Links vom Anbieter selbst und eine Übersicht über die AGBs:
Obwohl Dropbox sehr intuitiv bedienbar ist und einen enormen Mehrwert hinsichtlich der Funktionalitäten bietet, ist Vorsicht beim Einsatz in Lehre und Forschung geboten. Spätestens seit dem Enthüllungsskandal um Edward Snowden und der weltweiten Überwachung durch Geheimdienste taucht Dropbox immer wieder hinsichtlich des fehlenden Datenschutzes in den Medien auf. Die einen empfehlen Verschlüsselungsprogramme wie z.B. Boxcryptor oder Safemonk, die anderen befürworten Alternativen wie z.B. Spideroak oder ownCloud und wiederum andere setzen auf die Gültigkeit des deutschen Datenschutzrechtes infolge des Umzuges des Dropbox-Unternehmens nach Irland.
Welcher Content-Sharing-Dienst auch genutzt wird, für den Einsatz im universitären Kontext gilt die Richtlinie zur Auslagerung von Daten in die Cloud der Freien Universität Berlin (PDF). Diese informiert über allgemeine Risiken und gibt Hinweise, in welchen Fällen und unter welchen Bedingungen Cloud-Dienste genutzt werden dürfen. Dies hängt v.a. von dem Schutzbedarf der Daten (S. 6) und demtentsprechend dem Einsatz eines Verschlüsselungssystems (S. 7) ab. Ein Fragekatalog (S. 10) soll bei der Eignungsprüfung des Cloud-Angebots helfen. Auch wenn andere Dienste (wie z.B. die Content Collection von Blackboard) nicht vergleichbar mit der Kompfortablität von Dropbox ist, seien sie zumindest bei sensiblen Daten zu erwägen. Die Technische Universität Berlin setzt bspw. erfolgreich auf ownCloud (DFN) und auch die Freie Universität strebt mittelfristig ebenfalls eine entsprechende Lösung an.